Studierendenjob, Praktikum und Ausbildung in Frankreich

Du möchtest während Deines Aufenthalts in Frankreich einen Studierendenjob annehmen?

Jobs gibt es unter anderen im Verkauf, in Nachhilfeschulen oder im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Wir geben Tipps zur Jobsuche, informieren über Bewerbungsverfahren, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Mindestlohn und mehr.

Einen Studierendenjob finden

Jobangebote gibt es auf vielen Inter­netseiten, u. a. auf 

Zudem bieten Zeitarbeitsfirmen („agences intérim“) viele zeitlich befristete Stellen. Du kannst Dich online oder persönlich bewerben. Meist wird ein Lebenslauf verlangt.

Bewerbe Dich bei mehreren Zei­tarbeitsfirmen, um die Chance auf einen Studierendenjob zu erhöhen.

Wichtig: Schaue Dir die Konditionen ganz genau an, bevor Du den Zeitarbeitsvertrag unterschreibst.

Bewerben in Frankreich

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich sind Motivationsschrei­ben und Lebenslauf fester Bestandteil der Bewerbung. Allerdings ist es in Frankreich nicht nötig, Zeugnis­kopien beizulegen.

Interessiert sich das Unternehmen für Deine Bewer­bung, wirst Du zu einem Vorstel­lungsgespräch eingeladen. Nimm Deine Zeugnisse zum Vorstellungs­gespräch auf jeden Fall mit, auch wenn Du sie nicht immer vorlegen musst.

Wenn Du zwei Wochen nach Deiner Bewerbung noch nichts gehört haben, nimm Kontakt zur Per­sonalabteilung des Unternehmens auf. Frage nach, ob Deine Bewer­bung eingegangen ist. Denn: Viele Firmen testen Dein Interesse an der ausgeschriebenen Stelle dahinge­hend, dass sie erst einmal nicht auf Deine Bewerbung reagieren und statt­dessen auf Deinen Anruf warten.

Achtung: Der formale Aufbau des Mo­tivationsschreibens und des Lebens­laufs unterscheidet sich in Frankreich und Deutschland. Wie eine franzö­sische Bewerbung formal aufgebaut werden kann, erfährst Du auf der Internetseite der französischen Job­börse „Connexion Emploi“.

Wie der Lebenslauf und das Motiva­tionsschreiben aufgebaut werden können, erfährst Du ebenfalls bei Connexion Emploi.

Einen Arbeitsvertrag in Frankreich abschließen


Arbeitszeit und Mindestlohn

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt in Frankreich 35 Stunden pro Woche. Doch die Unternehmen können bei Bedarf die Arbeitszeit verlängern oder verkürzen. Siehe hierzu die In­ternetseite service-public.

Der Mindestlohn („Salaire Minimum de Crois­sance“, kurz SMIC) liegt 2022 bei 10,85 Euro brutto pro Stunde, d. h. bei 1.645,58 Euro im Monat bei einer 35-Stunden-Woche.

Weitere Informationen zum SMIC findest Du auf der Internetseite „service public“.


Schriftlicher Arbeitsvertrag

Verlange jedes Mal einen schriftlichen Vertrag, wenn Du eine Stelle antrittst. Lies Dir den Arbeitsvertrag genau durch, bevor Du unterschreibst. Er sollte folgende wichtige Inhalte enthalten:

  • Stellenbezeichnung
  • Vertragsdauer
  • Arbeitszeit, Entloh­nung
  • Dauer der Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch.

Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag findest Du auf der Webseite der franzö­sischen Jobbörse „Connexion Emploi“.

Beim „contrat à durée indéterminée“ (CDI) ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbegrenzt.

Beim „contrat de travail à durée dé­terminée“ (CDD) ist die Dauer des Ar­beitsverhältnisses zeitlich begrenzt und endet zum vertraglich vereinbarten Termin.

Studierendenjobs sind normalerweise zeitlich befristet. Es handelt sich meist um Projekt- oder Saisonarbeitsverträge, oder man wird als Vertretung eingestellt.

Der „contrat de travail temporaire / intérim“ wird zwischen Dir und der Zeitarbeitsfirma geschlossen.

Diese vermittelt Dich für einen bestimmten Zeitraum und für eine bestimmte Tätigkeit an ein weiteres Unternehmen. Dein Lohn erhältst Du von der Zeitarbeitsfirma.

Brutto- & Netto-Lohn

Unter „Brutto“ versteht man das Arbeitsentgelt, von dem bereits die Arbeitge­berbeiträge abgezogen wurden.

Vom „Brutto“ werden dann noch Deine Arbeitnehmerbeiträge („cotisations salariales“) abgezogen. Das Geld, das Dir letztendlich ausgezahlt wird, bezeichnet man als „Netto“, auf französisch als „salaire net“ oder auch „net à payer“.

Die Steuer wird, genauso wie in Deutschland, automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Wenn Du älter als 25 Jahre bist oder steuerlich nicht über Deine Eltern veranlagt wirst („pas rattaché au foyer fiscal de ses parents“), musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Tu das auf jeden Fall, auch wenn das Finanzamt Dich nicht extra dazu auffordert!

Weitere Infor­mationen zur Einkommensteuer findest Du unter www.impots.gouv.fr

Werkstudierende

Werkstudierende („étudiants salariés), also Studierende, die neben ihrem eigentlichen Studium arbeiten, genießen in Frankreich den Vorteil, keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen zu müssen.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 10 bis 15 Stunden während des Studienjahrs. Das Studienjahr selbst dauert meist von September des einen bis September des Folgejahres.

Wei­tere Infos findest Du auf den Internetseiten des Ministeriums für Hochschul­bildung, Forschung und Innovation und der Crous sowie auf der Seite der CIDJ. Allgemeines zum Thema Arbeiten in Frankreich gibt es auf der Seite der französischen Jobbörse Connexion Emploi“.

Das Praktikum

Wer während des Studiums ein Praktikum absolvieren möchte („stage con-ventionné“), findet auf der Inter­netseite des „Ministère de l’éducation nationale, de l’enseignement supérieur et de la recherche“ Infor­mationen.

Für ein Praktikum wird ein Vertrag zwischen dem Unternehmen, der Universität und Dir geschlossen.

Das Praktikum darf höchstens sechs Monate pro Jahr dauern. Eine längere Dauer ist möglich, be­darf aber zahlreicher Formalitäten. Dauert es max. zwei Monate, kann es vergütet werden. Dauert es län­ger als zwei Monate (44 Anwesen­heitstage), muss eine Vergütung ge­zahlt werden. Sie beträgt 3,90 Euro pro Stunde (Stand 2022). Manche Unternehmen bezahlen freiwillig höhere Beträge.

Infos zur Vergütung des Praktikums gibt es auf der Internetseite „service-public.

CRD EURES und FRON­TALIERS Grand Est haben einen Leitfaden für Prak­tikanten entwickelt, der über Rechte und Pflichten informiert.

Gut zu wissen

Wenn Du ein Praktikum machen möchtest, benötigst Du eventuell eine private Haftpflichtversicherung („assurance responsabilité civile“), damit Du gegen mögliche Schäden abgesichert sind, die Du während des Praktikums unbeabsichtigt Dritten zufügst.

Die Lehre

Die Lehre („apprentissage“) ermöglicht Dir, Theorie und Praxis zu vereinen. Du lernst die theoretischen Grundlagen in der Berufsschule und die zugehörige Praxis in Deinem Aus­bildungsbetrieb. Du erhältst einen Azubi-Ausweis („carte nationale d’ap­prenti“), der Dir dieselben Vorteile bietet wie ein Studierendenausweis.

Egal, für welchen Lehrberuf Du Dich entscheidest, Du brauchst in Frankreich einen Ausbildungsvertrag („con-trat d’apprentissage“). Dieser wird zwischen Dir und dem Ausbildungs­betrieb geschlossen und kann befris­tet (CDD) oder unbefristet (CDI) sein. Die Internetseite „service-public“ hält Informationen zum Ausbildungsvertrag bereit.

Dein monatliches Einkommen hängt von Deinem Alter und der Dauer Deines Vertrages ab. Informationen hierzu findest Du ebenfalls auf der Seite „service-public“.

Die Arbeitszeit liegt für Azubis bei 35 Stunden pro Woche. Die Website „service-public“ gibt ausführlichere Infor­mationen zum Thema Arbeitszeit.

Weitere Hinweise zur Lehre / Ausbildung findest Du auf der Internetseite der französischen Jobbörse „Connexion Emploi“.