Studierende: Ärztliche Versorgung in Frankreich

Wer zum Studium nach Frankreich geht, muss krankenversichert sein. Und bei Arztbesuchen im Nachbarland sind Behandlungskosten im Voraus zu bezahlen. 

Wir informieren über Krankenversicherungen, den Arztbesuch, Kostenrückerstattungen, Medikamentenkäufe und Notfallnummern.

Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland

Wenn Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert bist, brauchst Du Dich in Frankreich nicht versichern zu lassen.
Bei der Immatrikulation an einer französischen Universität brauchst Du le­diglich den Nachweis Deiner Krankenkasse in Deutschland, wenn möglich auf Französisch, sonst auf Englisch.

Kostenrückerstattung

Bei der Kostenrückerstattung werden die gesetzlichen Sätze der franzö­sischen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kosten erstattet werden. Weitere Informationen zur Rückerstat­tung in Frankreich finden Sie auf der Internetseite der französischen Kran­kenversicherung „Ameli“.

Um die Rückerstattung zu vereinfachen, benötigst Du die Europäische Kran­kenversicherungskarte (CEAM: „Carte Européenne d’Assurance Maladie“ / EHIC: „European Health Insurance Card“). Weitere Informationen zur EHIC bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf seiner Inter­netseite.

In der Praxis sieht es so aus, dass Du Arztbesuche (bei Allgemeinmedizinern oder Fachärzten) im Voraus bezahlen musst. Die Rückerstattung kannst Du im Nachhinein bei der deutschen Krankenkasse beantragen. Oftmals wird die Europäische Krankenversicherungskarte nur bei stationären Kranken­hausaufenthalten akzeptiert.

In diesem Falle brauchst Du auch keine französische Krankenversicherung.  

Bei der Immatrikulation an einer französischen Universität musst Du eine Bescheinigung Deiner Versicherungsgesellschaft vorlegen.

Die Bescheinigung sollte in französischer Sprache ein, ansonsten in Englisch, die belegt, dass Du bei dieser Versicherung einen Vertrag hast. Die französische Universität muss diese Bescheinigung anerkennen.

Kostenrückerstattung

Wenn Du eine private Krankenversicherung abgeschlossen hast, lies die Vertragsbedingungen genau durch. Buche eventuell noch Zusatzleistungen, um sicher zu gehen, dass alle Krankenkosten gedeckt sind, die während Deines Aufenthaltes in Frankreich anfallen.

In diesem Falle benötigst Du eine französische Krankenversicherung.

Denn die Krankenversicherung ist in Frankreich eine Pflichtversicherung. Sie gilt für Arbeitnehmer und Selbständige. Wer in Frankreich lebt und ar­beitet wird von seinem Arbeitgeber automatisch bei der nationalen Kran­kenversicherung angemeldet. Der Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Du erhältst dann die „Carte vitale“, die Krankenversicherungskarte.

Achtung: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) musst Du extra beantragen. Sie ist nicht auf der Rückseite der „Carte vitale“ zu finden und nur zwei Jahre lang gültig.

Wer in Frankreich studieren möchte, muss sich selbständig bei der franzö­sischen Krankenkasse anmelden. Und zwar auf etudiant-etranger.ameli.fr. Zur Anmeldung benötigst Du die RIB (Nachweis der französischen Bankver­bindung), Deine internationale Geburtsurkunde, Deinen Ausweis oder Reise­pass sowie Deine Immatrikulationsbescheinigung.

Kostenrückerstattung

Die Krankenkassen in Frankreich wenden das Kostenerstattungsprinzip an. Du musst Deine Arztbesuche also erst einmal selbst be­zahlen. Doch mit der Versi­chertenkarte erhältst Du automatisch eine schnelle (innerhalb von 5 Tagen) und direkte Rückerstattung.

Gut zu wissen:

Seit Beginn des Studienjahres 2018 müssen Studierende keine Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Diese sind in den Campusgebühren („Contribution de vie étudiante et de camus (CVEC)“ enthalten, die bei der Einschreibung fällig werden. Die Campusgebühren müssen dann jedes Jahr erneut bezahlt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der französischen Krankenversicherung Ameli.

Krankenversicherung in Frankreich

Wie sind französische Studierende in Frankreich krankenversichert?

Studierende aus Frankreich brauchen ihre Krankenversicherung nicht zu wechseln. Sie sind weiterhin bei der Krankenversicherung ihres Wohnortes („Caisse Primaire d’Assurance Maladie“, „CPAM“) versichert, oder sie bleiben bei ihren Eltern bzw. Er­ziehungsberechtigten mitversichert.

Krankenversicherungsbeiträge wer­den nicht erhoben. Diese sind über die Campusgebühren („Contribution de vie étudiante et de camus“, „CVEC“) abgedeckt.

Studierenden steht die Erstattung der Kosten zu, die im Krankheitsfall während des Studienjahres entstehen.

Aber Achtung: Durchschnittlich übernimmt die Krankenversicherung maximal 70 % der Behandlungskosten.


Zusatzkrankenversicherung für französische Studierende

Um eine höhere Kostenerstattung zu bekommen, ist es ratsam, eine Zusatzkrankenversicherung für Studierende abzuschließen. Diese heißt „mutuelle“ oder „assurance complé­mentaire santé“.

Weitere Infos zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf der Webseite service-public.

Gut zu wissen

Die Zusatzkrankenversicherungen, die von den sogenannten „Mutuelle Etudiante“ angeboten werden, sind häufig günstiger als die Angebote der klassischen Versicherungsgesellschaften.

Zusatzversicherungen sind ab 15 Euro pro Monat zu bekommen. Die Leistungen hängen vom jeweiligen Vertrag ab.

Beispiele für Mutuelle Etudiante: OJI,  LMDE, MGEL.

Einen Arzt aufsuchen

Du hast eine freie Arztwahl, aber beachte bitte, dass die Arztkosten und die Rückerstattung variieren können.

Die Behandlungskosten sind davon abhängig:

  • wie spezialisiert der Arzt ist, den Du aufsuchst.
  • ob er dem „Secteur 1“ angehört, hier sind die Honorarkosten ver­bindlich festgelegt, oder ob er dem „Secteur 2“ angehört, hier sind die Honorarkosten nicht festgelegt und können bedeutend höher ausfallen

Die Höhe der Rückerstattung („barème de remboursement“), die die Kran­kenkasse zahlt, hängt zum einen vom Spezialisierungsgrad des Arztes ab, zum anderen davon, ob Sie den „par­cours de soin“ eingehalten haben, so­fern Sie der französischen Kranken­versicherung angehören.

Gut zu wissen

Du musst auf jeden Fall die Kosten für die Behandlung im Voraus bezahlen und erhältst später die Kostenrückerstattung.

Arztwahl und Arztbesuch: Der „parcours de soin“

So gehst Du vor, wenn Du der französischen Krankenversicherung angehörst:

Du suchst Dir einen Allgemeinmediziner als Hausarzt („mé­decin traitant“).

Dann sendest Du der „CPAM“ die „déclaration de choix du médecin traitant (Erklärung über die Wahl des Hausarztes), die von Dir und Deinem Arzt unterschrieben sein muss. Außerdem sendest Du der „CPAM“ eine RIB („Relevé d’Identité Bancaire“).

Die RIB ist eine Bestätigung Deiner Bank, dass Du auch wirklich der Kontoeigentümer bist. Sie beinhal­tet Folgendes: Name der Bank, Name des Kontoinhabers, die Konto-Daten (IBAN, BIC). Die RIB trägt dazu bei, die Kostenrückerstattung zu beschleu­nigen. Keine Angst: Diesen Prozess durchläufst Du nur ein einziges Mal.

Wenn Du eine medizinische Behandlung brauchst:

Geh immer zuerst zu Deinem Hausarzt, und hole Dir eine Überweisung, bevor Du zum Facharzt (z. B. Dermatologe, Kardiologe usw.) gehst.

Halte Dich immer an diese Reihenfolge („parcours de soin“). Sonst fällt die Rückerstattung der Behandlungskosten (für Allgemeinmediziner und Fachärzte) geringer aus.

Beispiel für Arztkosten und Rückerstattung in Frankreich


Ein Arztbesuch bei einem Allgemeinmediziner kostet 25 Euro. Davon werden 17,50 Euro zurückerstattet, wenn Du den „parcours de soin“ eingehalten hast, aber nur 7,50 Euro, wenn nicht.

In Frankreich ins Krankenhaus

Wenn Du Mitglied der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung bist

Wenn Du stationär aufgenommen wirst (mit Übernachtung), musst Du die Kosten nicht im Voraus bezahlen. Lege Deine Europäische Krankenversicherungskarte vor. Du bezahlst dann lediglich die Selbstbeteiligung. Meist sind das nur die Krankenhaustagessätze („forfaits journaliers“).

In der Praxis kommt es oft vor, dass Krankenhäuser die Europäische Krankenversicherungskarte nicht kennen und daher die Zahlung der Krankenhauskosten im Voraus verlangen. Ist das der Fall, musst Du den Erstattungsantrag sowie sämtliche Quittungen bei Deiner Krankenkasse in Deutschland einreichen, die dann die Rückerstattung gemäß den in Frankreich gesetzlich festgelegten Sätzen

Nimm schnellstens Kontakt zu Deiner privaten Krankenversicherung auf, idealerweise vor Behandlungs­beginn. Zum einem, um eine Bestä­tigung zu erhalten, dass Du Versi­cherungsmitglied bist, die Du dem Krankenhaus vorlegen kannst. Zum anderen, um möglicherweise einen Vorschuss zu bekommen. Ob die Krankenhauskosten im Voraus be­zahlt werden müssen, ist von Deinem Versicherungsvertrag abhängig.

Krankenhauskosten müssen nicht im Voraus bezahlt werden. Im Allge­meinen werden bis zu 80 % bei stationären Behandlungen der Kosten von der französischen Krankenversicherung getragen. Die Internetseite der französischen Krankenversicherung (ameli) informiert ausführlich zum Thema Kostenrückerstattung.

Apotheken und Medikamente

Kauf rezeptpflichtiger Medikamente

Für Mitglieder der französischen Krankenversicherung gibt es in Apotheken den sogenannten „tiers payant“. In die­sem Fall bezahlst Du lediglich den Betrag, den Du auch tatsächlich aus eigener Tasche (Selbstbehalt) bezahlen musst. Der Betrag, den die Kran­kenversicherung bzw. Deine Zusatzkrankenversicherung übernimmt (sofern Du eine hast), erhält die Apotheke vom „centre payeur“.

Bist Du in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert, musst Du das Geld komplett vorstrecken.  Reiche die Quittungen bei Deiner Krankenkasse bzw. Deiner privaten Versicherung ein, damit die Kosten erstattet werden.

Gut zu wissen

Normalerweise sind in Frankreich Medikamente wie Aspirin etc. günstiger als in Deutschland.

Notfallnummern

  • Notarzt: 15
  • Polizei: 17
  • Feuerwehr: 18


Nicht zu vergessen: Unter der 112 erreichst Du in ganz Europa kostenlos Polizei, Feuerwehr und Notarzt – egal, ob Du vom Festnetz oder vom Handy aus anrufst.