Studienförderung und Behördengänge

Wer sein Studium in Frankreich nicht selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen.

Möglich ist etwa ein Auslands-BAföG, Erasmus+ oder ein Stipendium. Wir nennen Dir die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten.

Dazu gehen wir auf Behördengänge und Versicherungen ein.

Finanzielle Unterstützung für Studierende

Ob Du Anspruch auf eine Förderung hast, liegt an verschiedenen Faktoren.

Ausschlaggebend sind folgene Punkte: 

  • Deine finanzielle Situation (und die Deiner Familie),
  • Deine Studienleistungen 
  • ob Du Dich am Anfang oder am Ende Deines Studiums befindest
  • die Art des Auslandsaufenthalts (Studium. Praktikum, Forschungsjahr etc.).


Folgende Finanzierungsmöglichkeiten stehen Dir zur Verfügung:

Das Auslands-BAföG ist in Deutschland die bekannteste Förderung für ein Auslandsstudium.

Sie besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen.

Ein ständiger Wohnsitz in Deutschland wird für die Beantragung vorausgesetzt.

Die Höchstalter: 30 Jahre, bzw. 35 Jahre bei einem Masterstudium.

Der Auslandsaufenthalt muss mindestens ein Semester dauern.

Für Frankreich ist die Kreisverwaltung Mainz Bingen zuständig.

ERASMUS + ist in Europa ein beliebtes Programm für Studierende, die ins Ausland gehen möchten, sei es für ein Praktikum oder ein Studium.

Einen Teil der Kosten deckt die Europäische Union.

Die Förderungshöhe richtet sich an den Lebenshaltungskosten im Zielland.

Für den Aufenthalt in Frankreich gibt´s im Jahr 2022 bis zu 540 € im Monat.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet für Studienaufenthalte in Frankreich unterschiedliche Stipendien an.

Die Höhe eines Teilstipendiums liegt für Studierende und Graduierte bei 300 €/Monat, die Höhe des Vollstipendiums bei 725 €/ Monat. Doktoranten erhalten bis zu 1100 €/Monat. Praktika werden nicht gefördert.

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bietet Stipendien für Praktika und Volonariate in Frankreich.

Möglich ist auch ein Studienaufenthalt im künstlerischen Bereich an einer französischen Hochschule.

Gefördert werden zudem Sprachkurse in Frankreich oder ein Job in einer Partnerstadt.

Viele deutsche Stiftungen bieten zudem Stipendien für ein Studium im Ausland an.

So zum Beispiel die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder die Konrad-Adenauer-Stiftung.

Studierende, die in integrierten Studiengängen der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) eingeschrieben sind, erhalten während ihres Aufenthalts im Partnerland eine monatliche Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 300 €.

Formalitäten

Einreise - für Studierende aus Europa genügt der Personalausweis

Für die Einreise nach Frankreich und den dortigen Studienaufenthalt genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Du brauchst also kein Visum und auch keine Aufenthaltsgenehmigung. 
 

Keine Meldepflicht in Frankreich

Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Frankreich keine Meldepflicht.

Falls Du Deinen Wohnsitz nachweisen musst, genügt einer der unten genannten Belege. Dieser muss allerdings auf Deinen kompletten Vor- und Nachnamen ausgestellt sein, da er sonst nicht anerkannt wird:

  • Mietvertrag oder Mietquittung (nicht älter als sechs Monate)
  • Versicherungsschein der Wohnungsversicherung („assurance habitation“)
  • Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnung (nicht älter als sechs Monate)


Kontakt: Wenn Du Fragen zu den Formalitäten Deines Umzugs nach Frankreich hast, hilft Dir das INFOBEST-Netzwerk weiter.
 

Gut zu wissen: Als Student in Frankreich kannst Du bei den Kommunalwahlen („élections municipales“) oder Europawahlen deine Stimme abgeben. Hierfür musst Du Dich aber rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Versicherungen

Hausrat- und Gebäu­deversicherung

Wenn Du in Frankreich eine Woh­nung mieten möchtest, musst Du zwingend eine Hausrat- und Gebäu­deversicherung abschließen. Dafür gibt es die sogenannte „assurance multirisques habitation“ (wörtl. Mul­ti-Risiko-Versicherung für Wohnungen).

Diese deckt viele Risiken ab, zum Beispiel Feuer- und Wasserschä­den. Meist ist auch eine private Haftpflichtversicherung inbegriffen.

Leistungen wie Diebstahl, Glasbruch, Rechtschutz usw. sind teils inklusive, teils optional. Informiere Dich daher vor Abschluss des Versicherungsvertrags, damit Du auch genau den Schutz bekommst, den Du wirklich brauchst.

Versicherungsverträge werden in Deutschland meist als Einzelverträge geschlossen. Du hast also eine Haus­rat-, eine Gebäude- und auch noch eine private Haftpflichtversicherung. In Frankreich fasst die „assurance mul­tirisques habitation“ normalerweise alle Leistungen, die Ihre Wohnung betreffen, in einem einzigen Vertrag zusammen.

Du kannst diesen Vertrag bei Versi­cherungsgesellschaften, Vermittlern oder bei Banken abschließen. Studie­rende können sich auch an eine Ver­sicherungsgesellschaft wenden, die spezielle „mutuelles étudiantes“ (Stu­dierendenversicherungen) anbietet, denn diese haben meist gute Kondi­tionen!

 

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung („assurance responsabilité civile“) solltest Du für Deinen Aufenthalt in Frankreich auf jeden Fall haben.

Diese kommt für Schäden auf, die Du unbeabsichtigt Dritten zufügst, z. B. wenn Du einen Fahrradunfall verursacht.

Wenn Du bereits in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, gilt diese normalerweise auch in Frankreich. Vorausgesetzt, Du behältst Deinen deutschen Wohnsitz und Dein Aufenthalt in Frankreich ist zeitlich begrenzt.

Bis Ende des Studiums oder der Berufsausbildung bist Du ohnehin meist über die Versicherung Deiner Eltern geschützt. Manche Versicherer schließen Auslandsaufenthalte aus.

In Frankreich ist die private Haftpflichtversicherung meist in der „assurance multirisques habitation“ enthalten.


Krankenversicherung

In Frankreich müssen alle Studierenden krankenversichert sein.

Wer in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, braucht keine französische, studentische Krankenversicherung.

Bei der Immatrikulation ist die Europäische Krankenversichertenkarte vorzuzeigen. Privat Krankenversicherte können das Formular „Certificate of entitlement“ nutzen.

Näheres dazu in unseren Artikel Gesundheit.