Alltagstipps für Studierende in Frankreich

Wer für längere Zeit nach Frankreich geht, dem stellen sich unterschiedliche Alltagsfragen.

Lohnt sich der Abschluss bei einem französischen Mobilfunkanbieter? Wie kann fehlerhafte Ware reklamiert werden? Was ist bei der Einschreibung in einem Sportverein zu berücksichtigen? Gibt es einen Flaschenpfand?

Wir gehen auf diese und andere Fragen ein.

Mit dem deutschen Handy in Frankreich telefonieren

Seit Wegfall der Roaming-Gebühren kannst Du mit Deinem deutschen Handy ohne Mehrkosten in Frankreich telefonieren. Du zahlst also die gleichen Ge­bühren wie zu Hause.

Aber nur, wenn Du Dein Mobiltelefon innerhalb von vier Monaten öfter in Deutschland als in Frankreich nutzt. Falls Du von Deinem Anbieter auf Deine Auslandsnutzung angesprochen wirst, erkläre ihm die Situation. Denn ein befristetes Auslandsstudium kann mitunter sogar ein mehrkostenfreies Dauerroaming rechtfertigen.

Näheres zum Thema Roaming auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Einen Vertrag für Telefon und Internet in Frankreich abschließen

Bei vielen französischen Telefonanbietern gibt es Kombi-Verträge, die Festnetz, Handy, Internet und TV beinhalten. Du kannst diese mit oder ohne Mindestlaufzeit abschließen.

Wenn Du nach Deutschland zurückkehrst, kannst Du Deinen Vertrag jederzeit ohne Zusatzkosten kündigen. Du musst allerdings der Telefongesellschaft Deinen Umzug nachweisen, z. B. mit einer Wohnsitzanmeldung in Deutschland. Deine Kündigung reichst Du am besten per Einschreiben mit Rückschein ein. Weitere Informationen findest Du auf der Internetseite des EVZ Deutschlands.

Tipp: Wenn Du nicht allzu viel mit Deinem Mobiltelefon in Frankreich telefonie­rst, kannst Du Dir auch eine französische Prepaid-Karte kaufen. Prüfe, wie lange das aufgebuchte Guthaben gültig ist. Denn nach Deutschland kannst Du es normalerweise nicht mitnehmen.

Haftung bei illegalen Downloads

Werden beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musik, Filme und Videos illegal heruntergeladen oder mit Hilfe von Tauschbörsen illegal weitergegeben, ist der Inhaber des Anschlusses („titulaire de la connexion“) haftbar.

Die HA­DOPI („Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des droits sur l’internet“), eine französische Behörde, die gegen Urheberrechtsverletzun­gen im Internet vorgeht, wendet ein dreistufiges Verfahren an:

  1. Der Nutzer wird zuerst per Mail verwarnt.
  2. Bei einer Wiederholung erfolgt die Abmahnung per Einschreiben.
  3. Bei einer erneuten Wiederholung wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Die Höchststrafe: 1.500 Euro.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite „service-public“.

Fehlerhafte Ware richtig reklamieren

Wenn das Produkt, das Du gekauft hast, fehlerhaft ist, kannst Du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen. Diese beträgt in Frankreich sowohl für neue als auch für gebrauchte Produkte zwei Jahre. Du kannst vom Verkäufer Reparatur oder Ersatz verlangen. Ist das nicht möglich, hast Du das Recht, Dein Geld zurückzuverlangen.

Weitere In­formationen findest Du unter der Ru­brik Einkaufen. Erklärungen zum Thema Gewährleistung und Garan­tie sind auch auf der Seite des Eu­ropäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) verfügbar.

Falls Du in einem Ladengeschäft einge­kauft hast und Du es dir danach anders überlegst, weil Dir der ge­kaufte Artikel doch nicht gefällt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen.

Tipps, wenn gekaufte Ware nicht gefällt

  • Bewahre den Kassenzettel sowie die Verpackung gut auf.
  • Bringe die Ware schnellstens in den Laden zurück.
  • Frage nach. Manche Händler nehmen die Ware aus Ku­lanz zurück.

In Frankreich ist es üblich, dass Boutiquen, die Konfektionsklei­dung verkaufen, diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder zurücknehmen. Allerdings nur, wenn die Klei­dung nicht getragen wurde, keine Etiketten entfernt wurden und Du den Kassenbon vorlegen kannst. 

Frage sicherheitshalber vor dem Kauf, ob eine solche Möglichkeit besteht.

Kein Flaschenpfand in Frankreich

In Frankreich gibt es eigentlich kein Flaschenpfand. Nur im Elsass verein­zelt auf Glasflaschen.

Glasflaschen oh­ne Pfand werden, wie in Deutschland, in speziellen Containern entsorgt.

Plastikflaschen werden recycelt und müssen daher in einem Sack, einer Tasche oder einem speziellen Eimer gesammelt werden, der von der Ge­meinde oder der Stadt zur Verfügung gestellt wird.

Bibliotheken

Die Nutzung der Universitätsbiblio­theken ist für Studierende kostenlos. Um ein Buch auszuleihen, musst Du lediglich Deinen Studierendenausweis („carte étu­diante“) vorlegen.

Auch der Besuch der städtischen Büchereien („biblio­thèques municipales“) ist kostenlos. Um ein Buch auszuleihen, benötigst Du einen Leseausweis, der je nach Stadt, kostenlos oder kostenpflich­tig sein kann.

Sportverein

Die französischen Universitäten bieten sogenannten Uni-Sport an. Du kannst dich bei der Immatrikulation an der Universität auch gleichzeitig für das Sportprogramm einschreiben. Allerdings ist dieses meist kostenpflichtig.

Für den Uni-Sport wird ein Ge­sundheitszeugnis („certificat médical) verlangt , in dem ein Arzt kurz bestätigt, dass gesundheitlich nichts gegen die Ausübung des Sports spricht. Eine solche Bescheinigung kannst Du Dir bei jedem Arzt ausstellen lassen.

Auch Sportvereine oder Wettkampfveranstalter verlangen ein "certificat médical“.

Fitness-Studios bieten normalerweise Abo-Verträge an. Bei manchen gibt es aber auch Einzel- oder Punktekarten. Lies Dir den Vertrag genau durch, bevor Du unter­schreibst. Manchmal werden nämlich Mindestlaufzeiten festgelegt.