Rund ums Bezahlen in Frankreich

In Frankreich ist das kontaktlose Bezahlen mit Karte sehr beliebt. Und anders als in Deutschland wird auch noch mit Schecks bezahlt.

Hier erfährst Du näheres zu den Zahlungsgewohnheiten in Frankreich und wann eine Kontoeröffnung im Nachbarland Sinn macht.

Mit Bargeld bezahlen

In Frankreich bezahlen immer weniger Menschen mit Bargeld.

Aber Bar­geld („en espèce“) ist das einzige Zahlungsmittel, das Händler in Frankreich annehmen müssen. Allerdings sind Bargeldzahlungen längst nicht mehr so weit verbreitet wie in Deutschland.

In Frankreich gelten Bargeldobergrenzen. Die Höchstgrenze der Bargeld­zahlung liegt bei 1.000 Euro für in Frankreich lebende Steuerzahler und bei 10.000 Euro für nicht dauerhaft in Frankreich ansässige Personen. Höhere Beträge dürfen nicht in bar beglichen werden. Zahlungen an Behörden (z. B. Einkommensteuer, Geldstrafen, Krankenhausrechnungen, Miete für öffentliche Einrichtungen) sind auf 300 Euro in bar beschränkt.

Mit Kreditkarte bezahlen

Mit Kreditkarten („carte de crédit“) kann man in Frankreich vielerorts bezahlen. Dennoch werden sie manchmal abgelehnt. Schließlich kann jeder Händler frei entscheiden, ab welchem Betrag er eine Kreditkartenzahlung akzeptiert bzw. welche Kreditkarten-Art. Visa und Mastercard funktionie­ren fast immer.

Französische Staatsbürger nutzen überwiegend Debitkarten („carte de débit“). Diese werden in Frankreich fast überall akzeptiert. An Mautstellen-Terminals, Selbstbedienungs-Tankstellen oder Fahrkartenautomaten der Bahn kann es allerdings vorkommen, dass nur französische Debitkarten funktionieren, die ausländischen aber nicht.

Welche Karten an den Kassen akzep­tiert werden, kannst Du den Aushän­gen, z. B. an Kassen im Supermarkt, entnehmen. An vielen Terminals sind auch Aufkleber angebracht, die die Logos aller Kreditkarten zeigen, die akzeptiert werden.

Zahlt man per Bankkarte, muss man normalerweise den Kassenbeleg nicht unterschreiben. Es genügt, den PIN-Code an der Kasse einzugeben. Für Beträge unter 50 Euro wird häufig das kontaktlose Bezahlver­fahren angewandt, das ganz ohne PIN-Nummer und Unterschrift aus­kommt.

Achtung: Die deutsche Girokarte (früher: EC-Karte) ist in Frankreich nur wenig bekannt. Daher wird sie häufig nur dann akzeptiert, wenn sie über Zusatzfunktionen wie z. B. Maestro oder V-Pay verfügt.

Mit Scheck bezahlen

Die Zahlung per Scheck ist in Frankreich immer noch weit verbreitet, vor allem für Beträge, die über 100 Euro liegen. Allerdings können Schecks von Händlern abgelehnt werden. Schecks werden häufig einge­setzt, um Kautionen zu hinterlegen (z. B. für eine Wohnung oder ein Fahrrad). Manche Händler nutzen Schecks beispielsweise auch für Rückerstattungen.

Achtung: Du musst mit erheblichen Bankgebühren rechnen, wenn Du einen französischen Scheck auf ein deutsches Konto einlösen.

Überweisungen ins EU-Ausland

Seit der SEPA-Einführung dürfen Banken bei grenzüberschreiten­den Zahlungen keine höheren Ge­bühren verlangen als für eine in­nerstaatliche Überweisung.

Alle Konten in Europa verfügen über eine BIC und eine IBAN-Nummer. Somit sollte es möglich sein, z. B. die Miete oder die Stromrechnung von einem deutschen Konto aus nach Frankreich zu überweisen. In der Praxis klappt das nicht immer.

Geld vom Automaten abheben

Anders als bei SEPA-Zahlungen verwenden die Banken kein ein­heitliches System.

Somit gibt es keine einheitlichen Bankge­bühren, wenn Du Geld an einem Automaten („distributeur automa­tique de billets“, DAB) im EU-Aus­land abhebst.

Die Banken berech­nen auch häufig Auslandsgebüh­ren, obwohl das Geld innerhalb der Euro-Zone abgehoben wurde. Frage daher Deine Bank, ob sie einen Kooperationsvertrag mit ei­ner französischen Bank hat, der es ermöglicht, in Frankreich gebühren­frei Geld abzuheben.

Weitere Infor­mationen zum Thema „Geld von ei­nem deutschen Konto im Ausland abheben“, findest Du auf der Inter­netseite Zahlungsverkehrsfragen.

Gut zu wissen: Einige Banken, vor allem Online- Banken, bieten an, dass Du dauerhaft gebührenfrei Geld an Automaten abheben kannst.

Deutsches Konto behalten?

Du kannst Dein deutsches Konto in Frankreich nutzen. Aber Achtung: Die Bankgebühren unterscheiden sich je nach Bank bzw. je nach Karte deutlich voneinander. Erkundige Dich im Vorfeld bei Deiner Hausbank.

 

Gut zu wissen

Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem EU-Mitgliedstaat seiner Wahl ein Konto zu eröffnen. Dies sieht die Europäische Richtlinie 2014/92/EU vor. Daher kann eine Bank in Frankreich Dir die Eröffnung eines Kontos mit Basis-Service aufgrund Deiner Nationalität oder Deines deutschen Wohnsitzes nicht verweigern. Man nennt das „droit au compte“.

In Frankreich ein Konto eröffnen?

Die Eröffnung eines Bankkontos in Frankreich ist nicht zwingend erfor­derlich, kann aber sinnvoll sein, wenn z. B. die Vermieter ein französisches Konto verlangen. Vergleiche vor der Kontoeröffnung die Bankgebühren.

Die erforderlichen Dokumente („documents obligatoires“):

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnsitznachweis (Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnung, die auf Ihren Namen ausgestellt ist oder Mietvertrag)
  • Studierendenausweis oder Schülerausweis, um die günsti­gen Konditionen für Schüler, Auszu­bildende, Studierende in Anspruch nehmen zu können.

Zusätzliche Informationen zur Kon­toeröffnung gibt es auf der Inter­netseite „Campus France“.

 

Eine Alternative: Online-Banken

Online-Banken („banques en ligne“) haben zwar keine Schalter, sind dafür aber ortsunabhängig und bieten fast alle Bankleistungen an.

Du kannst z. B. von Deutschland aus ein Kon­to eröffnen, dass Du während Deines Aufenthaltes in Frankreich nutzt.

Die Bankgebühren sind oftmals niedriger als bei klassischen Banken. Bei einigen Online-Banken fallen gar keine Gebühren an.

Tipp: Denke immer daran: Vergleiche die verschiedenen Angebote, bevor Du Dich für eine Bank entscheidest.


Kontoauflösung

Du kannst Dein französisches Bankkonto ohne Begründung auflösen.

Die Kontoauflösung ist gebührenfrei.

Da die Modalitäten aber von Ihrem Vertrag abhängig sind, ist es ratsam, dennoch einen Termin bei Deiner Bank zu machen, um die Auflösung des Kontos zu besprechen. Du musst der Bank nach Auflösung des Kontos die Scheckformulare und die Bankkarten zurückgeben.

Gut zu wissen: Auch wenn Du das gesamte Geld von Deinem Konto abhebst, wird dieses nicht automatisch aufgelöst. Die Kontoführungsgebühren laufen folglich weiter.