Aufgaben und Projekte
Das ZEV in Zahlen
- ein dreisprachiges Team von fast 60 Personen
- 47.417 persönliche Beratungen im Jahr 2023
- 76 % der Fälle erfolgreich gelöst
- 4,4 Millionen Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher erstritten
Die unterschiedlichen Abteilungen des ZEV
Service für die deutsch-französische Grenzregion
Das fünfköpfige Team der deutsch-französischen Abteilung beantwortet nicht nur Verbraucheranfragen aus der Grenzregion, sondern auch aus ganz Deutschland und ganz Frankreich. Neben den allgemeinen Verbraucherschutzthemen beschäftigt sich diese Abteilung unter anderem auch mit Immobilienkauf, Mietrecht und grenzüberschreitenden Gesundheitsfragen.
Europäische Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich
Im Jahr 2005 übertrugen der deutsche und der französische Staat dem ZEV die Aufgaben der Europäischen Verbraucherzentren, die in jedem Mitgliedstaat vertreten sind. Dadurch wurde es zum einzigen binationalen Zentrum dieses europäischen Netzwerks, indem es seine grenzüberschreitenden Kompetenzen auf die gesamte Europäische Union ausdehnte.
Die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich sind innerhalb der Trägerstruktur des Vereins angesiedelt und Teil des europäischen Netzwerkes ECC-Net. Die Europäischen Verbraucherzentren Frankreich und Deutschland haben jedoch eine Sonderstellung, denn etwa 50% der durch das Netzwerk ECC-Net erfassten Streitigkeiten werden in Kehl bearbeitet. Das Zentrum in Kehl ist somit sowohl das bedeutendste als auch das einzige binationale Zentrum im ganzen Netzwerk.
Justiz ohne Grenzen
Bürgerinnen und Bürger haben oft Schwierigkeiten, ihre Rechte über die deutsch-französische Grenze hinweg durchzusetzen. Die Sprachbarriere und mangelndes Wissen über das Justizsystem des Nachbarlands machen Rechtsstreitigkeiten oft komplex. Aus diesem Grund bietet unsere deutsch-französische Kontaktstelle für Justizfragen im Rahmen des Interreg-Projekts 'Justiz ohne Grenzen' kostenlose juristische Erstberatungen an. Rechtsexpertinnen und -experten unterstützen und beraten Betroffene.
Nationale Kontaktstellen
Das ZEV umfasst zusätzlich auch nationale Kontaktstellen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus europäischen Verordnungen hervorgegangen sind, und zwar:
- E-Commerce Verbindungsstelle (Deutschland)
- Schlichtung und Online-Streitbeilegung (Frankreich und Deutschland)
- Geoblocking (Frankreich)
- Dienstleistungen (Frankreich und Deutschland)
- Ermächtigte Stelle für externe Warnmeldungen (Frankreich) gemäß der Verordnung (EU) 2017/2394: Jeder Mitgliedstaat ermächtigt benannte Stellen, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, Verstöße gegen europäisches Verbraucherrecht zu melden.
Verbandsklagen
Seit 2024 ist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz auch qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende Verbandsklagen. Dies bedeutet, der Verein kann Klagen für Verbraucherinnen und Verbraucher durchführen.
Unsere Expertise für regionale, nationale und europäische Behörden
Dank seiner Expertise kann das ZEV nicht nur Hindernisse für Verbraucherinnen und Verbraucher im europäischen Binnenmarkt aufdecken. Das Fachwissen bietet noch weitere Möglichkeiten:
- Analyse der Ursachen von Hindernissen im Alltag (unterschiedliche Umsetzung von Richtlinien; Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe; neue Gesetzgebung in einem Land usw.)
- Unterbreitung von Lösungsvorschlägen zur Harmonisierung der Vorschriften im Verbraucherschutz auf deutsch-französischer Ebene im Sinne des europäischen Binnenmarkts
- Förderung des Austauschs bewährter Praktiken (good practices) und der Zusammenarbeit zwischen deutschen und französischen Akteurinnen und Akteuren
2021 wurde das ZEV im Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, der durch den Vertrag von Aachen eingerichtet wurde, zum Experten ernannt. Der Verein nimmt seitdem an den Vollversammlungen teil und ist auch Mitglied der Arbeitsgruppe „Kohärente Umsetzung der Richtlinien der EU in das nationale Recht Deutschlands und Frankreichs“.
Von der Deutsch-Französischen Parlamentarische Versammlung (DFPA) wurde das ZEV ebenfalls schon eingeladen, um seine Arbeit zu bestimmten Verbraucherschutzthemen vorzustellen.