Neuerungen in Frankreich: Was sich 2024 für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert

Für das kommende Jahr wurden zahlreiche Änderungen in Frankreich angekündigt. Die Wohnsteuer für das Ferienhäuschen in der Bretagne könnte in die Höhe schnellen, bei der Mülltrennung geht es einen Schritt weiter, der Reparaturbonus wird erweitert und erhöht, während die Versicherungsbescheinigung für Fahrzeuge entfällt. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz fasst die wichtigsten Neuerungen im Nachbarland zusammen.

Höhere Steuer für Zweitwohnsitze

Die Wohnsteuer für Hauptwohnsitze wurde in Frankreich abgeschafft, bleibt für Zweitwohnsitze aber weiterhin bestehen. In die Berechnung fließt unter anderem ein Steuersatz ein, der von der Gemeinde festgelegt wird. Allerdings dürfen zahlreiche Gemeinden zusätzlich noch einen Aufschlag anwenden. Dies ist der Fall für Stadtgebiete mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen es ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage für Immobilien gibt, und auch für Städte und Gemeinden mit einer Steuer für leerstehenden Wohnraum. Dieser Aufschlag kann zwischen 5 und 60 Prozent betragen.

Ausweitung des Reparaturbonus ab Januar 2024

Der Reparaturbonus für Elektrogeräte wird ab dem ersten Januar 2024 auf weitere Produktgruppen ausgedehnt. Dann werden beispielsweise Reparaturen von mobilen Klimaanlagen, Scannern, Bildschirmen und Ventilatoren gefördert. Bei Smartphones gibt es dann auch 25 Euro Zuschuss für das neue Display.

Bei anderen Geräten wird der Bonus erhöht. Für Laptops gibt es im nächsten Jahr 50 statt 45 Euro Bonus, für einen Staubsauger sogar 40 statt bisher 15 Euro.

Nach und nach werden zusätzliche Produktkategorien in das Bonussystem aufgenommen, wie beispielsweise Möbel, Werkzeug, sowie Sportartikel und Fahrräder.

Wegfall der grünen Kfz-Versicherungskarte

Bisher muss in Frankreich in jedem Fahrzeug ein aktueller grüner Versicherungsschein mitgeführt werden. Dieses zwölf Monate gültige Dokument enthält auch ein kleines heraustrennbares Quadrat, den „grünen Schmetterling“ (papillon vert), der sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Laut dem französischen Wirtschaftsministerium verursachen Druck und Versand dieser Dokumente jährlich 1.200 Tonnen CO2. Ab dem ersten April 2024 ist der grüne Versicherungsschein daher nicht mehr notwendig. Alle Versicherungsinformationen werden der Polizei in einer landesweiten Online-Datenbank zur Verfügung gestellt.

Hauptuntersuchung für Motorräder und Roller

Ab 2024 wird es in Frankreich eine Hauptuntersuchung für Motorräder, Roller, Mopeds und andere Fahrzeuge der gleichen Kategorie geben. Bisher mussten diese Fahrzeuge nicht über den „TÜV“. Eingeführt wird diese Hauptuntersuchung ab April 2024, jedoch gestaffelt nach dem Erstzulassungsdatum der Fahrzeuge. So soll eine Überlastung der Prüfbetriebe vermieden werden. Gültig ist die Hauptuntersuchung für jeweils drei Jahre.

Weitere Fahrverbote für die Straßburger Umweltzone

In der Eurometropole Straßburg wird das Fahrverbot für eine bestimmte Kategorie der Crit’Air-Plakette stets in zwei Etappen eingeführt: Im ersten Jahr werden Verstöße noch nicht bestraft. Erst im zweiten Jahr des Fahrverbots können bei einer Verkehrskontrolle Bußgelder verhängt werden.

Ab dem ersten Januar 2024 sind neben Fahrzeugen mit einer Crit'Air 5-Plakette nun auch Fahrzeuge mit einer Crit'Air 4-Plakette in der Umweltzone verboten und eine Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern führen. Für die Crit'Air 3-Plakette beginnt die erste Etappe des Verbots, noch ohne Geldstrafen.

Bußgeld bei Missachtung der Mülltrennung

Die französische Polizei kann ein Bußgeld von 35 Euro verhängen, wenn die Regeln der Mülltrennung nicht eingehalten werden. Bisher galt dies für Karton, Glas, Recycling- und Restmüll. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dies auch für Bioabfall. Allerdings gibt es noch nicht überall in Frankreich die Möglichkeit, kompostierbare Abfälle zu trennen, so dass auch das Bußgeld noch nicht flächendeckend eingeführt wird.