Französische Umweltplakette

Wer in Frankreich mit dem Auto unterwegs ist, braucht unter Umständen eine französische Umweltplakette (Crit´Air-Vignette).

Sei es, weil sie für die jeweilige Umweltzone vorgeschrieben ist, oder weil Feinstaubalarm ausgerufen wurde. Wir erklären Ihnen, welche Plaketten es gibt und wie Sie diese bekommen.

Umweltzone Straßburg

Die Eurometropole Straßburg ist eine feste Umweltzone (Zone à Faibles Émissions mobilité).

Alle Autofahrerinnen und Autofahrer benötigen ganzjährig eine französische Umweltplakette. Fahrzeuge mit der Crit´Air-Vignette 4 oder 5 dürfen nicht mehr fahren.

Zunächst galt eine einjährige Gewöhnungsphase. Seit dem 1. Januar 2023 können Verstöße gegen die Plakettenpflicht oder das Fahrverbot mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Französische Umweltplakette: Wer ist davon betroffen?

Betroffen sind sämtliche motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Wohnmobile, Lkw, Busse und Reisebusse, Motorräder, Nutzfahrzeuge etc.).

Feste Umweltzonen, die sogenannten ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité), gibt es bisher in den folgenden Städten und Metropolen. Die Crit'Air-Vignette ist hier das ganze Jahr über Pflicht. Zudem wurden für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß Fahrverbote eingeführt.

  • Paris und Großraum Paris (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
  • Metropole Grenoble (Fahrverbot für Crit'Air 4 und 5)
  • Metropole Lyon (Fahrverbot für Crit'Air 5)
  • Eurometropole Straßburg (Fahrverbot für Crit'Air 4 und 5)
  • Montpellier-Méditerranée (Fahrverbot für Crit'Air 5)
  • Toulouse (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
  • Rouen-Normandie (Fahrverbot für Crit´Air 5)
  • Nice Côte d'Azur (Fahrverbot für Crit´Air 5)
  • Reims (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
  • Metropole Aix-Marseille (Fahverbot für Crit'Air 5)
  • Saint-Etienne (Plakettenpflicht gilt nur für Lkw und Nutzfahrzeuge)
  • Toulon-Provence-Méditerranée (ab April 2023 Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)

Achtung: Für leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten zum Teil strengere Fahrverbote.

Bis 31. Dezember 2024 sollen in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden. 

Die Regelungen gelten auch für in Deutschland gemeldete Fahrzeuge. Die deutsche grüne Feinstaubplakette wird in Frankreich nicht anerkannt.

Zum Zoomen auf die Karte klicken.

Was gilt bei Feinstaubalarm?

Bei Feinstaubalarm können die Präfekturen der jeweiligen Departments auch außerhalb der ZFE-m eine Plakettenpflicht ausrufen.

Bei Spitzenbelastungen gelten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß Fahrverbote.

Beispiel Straßburg: Bei Feinstaubalarm gelten in den ersten drei Tagen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ab Tag vier dürfen nur noch Autos mit der Crit’Air-Vignette 0, 1 und 2 fahren. 

Welche Maßnahmen bei einem Feinstaubalarm ergriffen werden, legen die Präfekturen der Departements individuell fest.

Städte, die temporäre Umweltzonen eingerichtet haben, welche nur bei Luftverschmutzungsalarm gelten, sind u. a. Lille und Rennes.

Wie erfahre ich, ob es einen Feinstaubalarm gibt?

Wenn ein Luftverschmutzungsalarm ausgerufen wird, muss die Stadt die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.

In der Regel erfahren Autofahrerinnen und Autofahrer über die lokalen Medien über den Feinstaubalarm (im Grenzgebiet oft auch auf deutscher Seite). Auch die Internetseiten der einzelnen Städte melden die Luftbelastungen. Auf Autobahnen wird der "pic de pollution“ auf elektronischen Schildern angezeigt.

Über die folgende Internetseite können Sie sich registrieren, um bei Feinstaubalarm in der Eurometropole Straßburg per E-Mail oder SMS informiert zu werden: Strasbourg.eu - Démarches - Inscription à l'alerte pic de pollution

Woher bekomme ich eine Crit'Air-Plakette?

Am besten bestellt man die Crit'Air-Plakette direkt online über das französische Umweltministerium. Die Bestellung ist auf Deutsch möglich.

Die Plakette kostet dort 4,76 Euro inklusive Versand nach Deutschland.

Wichtig

Beim Bestellvorgang müssen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheines hochladen. Die Datei darf nicht größer als 400 KB sein.

Die Bezahlung ist nur per Kreditkarte oder über Paypal möglich.

Wenn Sie über keine eigene Kreditkarte verfügen, können Sie die Zahlung zum Beispiel auch mit der Kreditkarte eines Familienmitglieds tätigen.

Sollte es Probleme mit der Online-Bestellung geben, kann die Crit´Air auch per Post angefordert werden. Näheres in dieser PDF der Stadt Straßburg (auf Deutsch).

Achtung: Bei privaten Anbietern kostet die Crit'Air meist deutlich mehr.

Die einzige offizielle Seite für die Bestellung der Umweltplakette ist die des französischen Umweltministeriums: www.certificat-air.gouv.fr

Im Video sehen Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Crit'Air auf der genannten Internetseite anfordern:

Wie lange dauert der Versand?

Die Lieferzeit der Crit’Air-Plakette kann bis zu 21 Tage betragen.

Die Rechnung ("Facture") erhalten Sie innerhalb eines Tages per E-Mail zugeschickt.

Auf der "Facture" ist eine Kopie der Plakette mit Ihrem Kfz-Kennzeichen abgedruckt.

Sollte die Vignette vor Ihrer Abreise noch nicht eingetroffen sein, genügt ein Ausdruck der Rechnung als Nachweis.

Wie lange ist die französische Umweltplakette gültig?

Die französische Umweltplakette ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Sie können mit der Crit´Air in allen französischen Umweltzonen fahren. Beachten Sie aber die Fahrverbote, die für Fahrzeuge mit hoher Schadstoffbelastung nach und nach eingeführt werden.

Die Plakette ist gut lesbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Strafen bei fehlender Umweltplakette

Wer ohne Plakette in eine feste Umweltzone (ZFE-m) einfährt oder dort parkt, dem droht ein Bußgeld.

Gleiches gilt, wenn man an plakettenpflichtigen Tagen in einer nicht dauerhaften Umweltzone ohne Crit'Air unterwegs ist.

Für PKW und Motorräder beträgt das Bußgeld 68 Euro. Bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen werden 135 Euro berechnet.

Wichtig zu wissen: Städte und Metropolen können in ihren Umweltzonen Einführungsphasen einrichten, in denen noch keine Bußgelder verhängt werden (siehe Fahrverbote in der Eurometropole Straßburg). 

Wer kontrolliert die Crit´Air-Plakette?

Kontrollen können von der französischen Polizei und Ordnungskräften durchgeführt werden.

Eine automatische Kontrolle über festinstallierte Kameras gibt es in Frankreich bisher nicht. 

Die unterschiedlichen Kategorien der Crit´Air: von sauber bis schmutzig

Die Crit'Air-Vignette unterscheidet sechs unterschiedliche Kategorien, gekennzeichnet durch sechs verschiedenfarbige Plaketten.

Alle emissionsfreien Fahrzeuge, z. B. Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge

Mit Erd- oder Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge

Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:

  • Benzin: EURO 5 und 6 / Erstzulassung ab Januar 2011

Lkw: EURO 6 / Erstzulassung ab 1. Januar 2014

Motorräder: EURO 4 / Erstzulassung ab 1. Januar 2017

Pkw, Wohnmobile und leichte Fahrzeuge unter 3,5 t:

  • Benzin: EURO 4 / Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010
  • Diesel: EURO 5 und 6 / Erstzulassung ab 1. Januar 2011


Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:

  • Benzin: EURO 5 / Erstzulassung vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2013
  • Diesel: EURO 6 / Erstzulassung ab 1. Januar 2014
     

Motorräder: EURO 3 / Erstzulassung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2016 (bis 31. Dezember 2017 für Mofas)

Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:

  • Benzin: EURO 2 und 3 / Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005
  • Diesel: EURO 4 / Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010


Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:

  • Benzin: EURO 3 und 4 / Erstzulassung zwischen 1. Oktober 2001 bis 30. September 2009
  • Diesel: EURO 5 / Erstzulassung zwischen 1. Oktober 2009 und 31. Dezember 2013
     

Motorräder: EURO 2 / Erstzulassung vom 01. Juli 2004 bis 31. Dezember 2006

Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:

  • Diesel: EURO 3 / Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005


Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:

  • Diesel: EURO 4 / Erstzulassung zwischen dem 1. Oktober 2006 und 30. September 2009


Motorräder: ohne EURO-Norm / Erstzulassung vom 1. Juni 2000 bis 30. Juni 2004

Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:

  • Diesel: EURO 2 / Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000


Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:

  • Diesel: EURO 3 / Erstzulassung zwischen dem 1. Oktober 2001 und 30. September 2006

Keine Umweltplakette erhalten

  • Pkw, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 (Pkw) bzw. 1. Oktober 1997 (leichte Nutzfahrzeuge)
  • Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: EURO 1, 2 oder ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2001
  • Motorräder: ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000

Grenzregion: Eurometropole Straßburg ist feste Umweltzone

In der gesamten Eurometropole Straßburg ist die Crit´Air-Vignette Pflicht. Ausgenommen sind lediglich einige Autobahnabschnitte (siehe Karte).

Die schrittweise Einführung eines Fahrverbots entsprechend der Fahrzeugkategorie hat im Januar 2022 begonnen.

Des Weiteren gibt es Maßnahmen für den Fall eines Feinstaubalarms.

Wer bei Feinstaubalarm in Straßburg informiert werden möchte, kann sich hier registrieren.

Straßburg möchte umweltbelastende Fahrzeuge schrittweise aus der Stadt verbannen

In der Eurometropole wird das Fahrverbot für eine bestimmte Kategorie der Crit’Air-Plakette stets in zwei Etappen eingeführt: Im ersten Jahr werden Verstöße noch nicht bestraft. Erst im zweiten Jahr des Fahrverbots können bei einer Verkehrskontrolle Bußgelder verhängt werden.

Seit dem 1. Januar 2023 droht ein Bußgeld, wenn man ohne französische Umweltplakette fährt oder wenn man mit einem Fahrzeug mit der Crit´Air-Vignette 5 unterwegs ist.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das auch der Fall für Fahrzeuge mit der Crit´Air 4.

Die Regelungen gelten auch für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer.

Progressive Maßnahmen in der Eurometropole Straßburg

Gibt es Ausnahmeregelungen in der Eurometropole?

Ja. Die Stadt Straßburg bietet einen „24-Stunden-Pass“ an.

Mit diesem können Autofahrerinnen und Autofahrer auch ohne Plakette 24 Mal im Jahr für die Dauer von 24 Stunden in der Eurometropole fahren. Das Fahrzeug muss auf folgender Internetseite registriert werden: derogations-zfe.strasbourg.eu 

Achtung: Der Pass kann nur für ältere Fahrzeuge beantragt werden, die keine Crit´Air-Plakette mehr erhalten oder nur die der Kategorien 4 oder 5.

Zudem gibt es in Straßburg die Möglichkeit, für bestimmte Fahrzeuge eine dauerhafte oder dreijährige Ausnahmegenehmigung zu beantragen, z. B. für Oldtimer, Sondertransporte oder Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis. Entsprechende Dokumente sind vorzulegen.

Crit'air-Plakette in Karlsruhe, Freiburg und Gemeinde Pfinztal anerkannt

Seit 2019 setzt sich das ZEV für eine gegenseitige Anerkennung der Umweltplaketten in der deutsch-französischen Grenzregion ein (siehe unten). 

Seit dem 1. Juni 2022 erkennen die Städte Karlsruhe, Freiburg sowie die Gemeinde Pfinztal die französischen Crit'air-Plaketten an. Mittlerweile besteht jedoch nur noch die Umweltzone in Freiburg. Hier sind französische Autofahrerinnen und Autofahrer also nicht länger auf den Kauf der deutschen Umweltplakette angewiesen.  

Das ZEV begrüßt die Entscheidung, die das grenzüberschreitende Leben sehr vereinfacht.

Und auch in Frankreich laufen die Bestrebungen, die deutsche grüne Umweltplakette im Grenzgebiet anzuerkennen. Bleibt zu hoffen, dass dies schnellstmöglich umgesetzt wird.  

Französische Umweltplakette Crit'Air.

Vorschlag für eine gegenseitige Anerkennung der Umweltplaketten in der deutsch-französischen Grenzregion

Zum Papier "Vorschlag für eine gegenseitige Anerkennung der Umweltplaketten in der deutsch-französischen Grenzregion (Straßburg, Freiburg und Karlsruhe) für Pkws" des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz