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Zulassung in Frankreich für in Deutschland gekaufte Fahrzeuge

Sie haben in Deutschland ein Fahrzeug gekauft und möchten dieses an Ihrem Wohnort in Frankreich zulassen? Hier erklären wir wie Sie vorgehen müssen, von der Steuerbescheinigung über die Online-Zulassung und den TÜV-Bericht.

In unseren weiteren Artikeln finden Sie auch Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung und ganz allgemein zum Autofahren in Frankreich.

Sie benötigen weitere Informationen zum Thema Zulassung? 

Wenden Sie sich an das INFOBEST-Netzwerk.

Bescheinigung von der französischen Steuerbehörde: quitus fiscal

Wenn Sie ein Auto in Deutschland kaufen, benötigen Sie einen „quitus fiscal“ für die Zulassung. Diese Bescheinigung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Empfangnahme des Fahrzeugs bei der französischen Steuerbehörde beantragen. Sie dient zur Bestätigung, dass die Mehrwertsteuer für das im Ausland erworbene Fahrzeug beglichen worden ist.

Handelt es sich um ein neues oder neuwertiges Fahrzeug, muss die französische Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % bei der Steuerbehörde entrichtet werden, um den „quitus fiscal“ zu erhalten. Als neuwertig gelten Fahrzeuge, deren Erstzulassung weniger als sechs Monate zurückliegt oder deren Kilometerstand weniger als 6.000 km beträgt.

Die für Sie zuständige Behörde können Sie über folgende Internetseite ermitteln: https://www.impots.gouv.fr/contacts?374

Geben Sie dabei wie folgt vor: Particulier > Une autre démarche fiscale > Quitus fiscal > Wählen Sie das Département Ihres Wohnsitzes in Frankreich

  • Das Formular Nr. 1993-PART-D-SD „Demande de certificat d'acquisition d’un véhicule en provenance de l’Union Européenne ("quitus fiscal") par un particulier (ou son mandataire)“,
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Bei einem Neuwagen: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnsitznachweis („justificatif de domicile“)

Beantragung der französischen Zulassungsbescheinigung (Carte Grise)

In Frankreich werden alle Anträge online bei der Agence Nationale des Titres Sécurisés (kurz: ANTS) gestellt. 

Genaue Erläuterungen zur Vorgehensweise bei einem im Ausland gekauften Auto finden Sie ganz unten auf der folgenden Seite: https://immatriculation.ants.gouv.fr/demarches-en-ligne/immatriculer-pour-la-premiere-fois-un-vehicule-en-france

Erst wenn Ihre Akte bearbeitet und Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine vorübergehende Zulassungsbescheinigung ("certificat provisoire d'immatriculation"). Diese können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Die endgültige Zulassungsbescheinigung erhalten Sie per Einschreiben auf dem Postweg.

  • Ausgefüllter Zulassungsantrag Cerfa n° 13750*07
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein der entsprechenden Fahrzeugkategorie
  • Wohnsitznachweis („justificatif de domicile“), nicht älter als sechs Monate
  • Quitus fiscal (siehe oben)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist: Nachweis einer deutschen oder französischen Hauptuntersuchung (TÜV), der nicht älter als sechs Monate ist

Vorsicht: Seitdem die Zulassungsstellen in den Präfekturen geschlossen wurden, bieten Dienstleistungsunternehmen an, diese Formalitäten für Sie zu übernehmen. Überlegen Sie sich genau, ob Sie die Zulassung lieber selbst erledigen oder eine kostenpflichte Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten.

Anerkennung der deutschen Hauptuntersuchung (TÜV) in Frankreich

In Frankreich müssen alle Fahrzeuge vier Jahre nach ihrer Erstzulassung und anschließend alle zwei Jahre geprüft werden. Es wird ein sogenannter contrôle technique durchgeführt. In Deutschland steht die erste Hauptuntersuchung bei Neuwagen bereits nach drei Jahren an.

Innerhalb der EU werden Hauptuntersuchungen aus anderen Ländern grundsätzlich anerkannt. Eine Übersetzung des Dokuments ist nicht notwendig. Sie können das deutsche Prüfungsprotokoll bei der ANTS einreichen.

In Frankreich wird zum Nachweis der Hauptuntersuchung ein Aufkleber auf der Windschutzscheibe angebracht.

Was wird beim französischen „contrôle technique“ geprüft?

  • Fahrzeugidentifikation
  • Bremsen (z.B. Bremsbeläge, Bremsscheiben)
  • Lenkung (z.B. Lenkrad, Kugelgelenke)
  • Sicht (z.B. Windschutzscheibe, Rückspiegel)
  • Beleuchtung, Signalgebung (z.B. Abblendlicht, Blinker)
  • Bodenhaftung (z.B. Stoßdämpfer, Reifen, Räder)
  • Struktur, Karosserie
  • Ausstattung (z.B. Sicherheitsgurte, Sitze, Hupe)
  • Mechanik
  • Umweltverschmutzung, Geräuschpegel

Anschließend erhalten Sie ein Prüfungsprotokoll. Falls eine Nachprüfung notwendig ist, müssen Sie diese innerhalb von zwei Monaten durchführen lassen. In dieser Zeit dürfen Sie dennoch mit dem Fahrzeug fahren. Warten Sie länger als zwei Monate, muss das Fahrzeug wieder komplett geprüft werden.

Welche Strafe droht in Frankreich bei fehlender Hauptuntersuchung?

Falls Sie ohne gültige Hauptuntersuchung fahren, droht Ihnen eine Geldbuße von 135 Euro sowie ein Entzug des Fahrzeugscheins.

Französische CO2-Abgabe für Fahrzeuge

Der sogenannte „malus CO2“ ist eine französische Umweltabgabe beziehungsweise Schadstoffsteuer für Fahrzeuge. Damit werden Leasing und Kauf, in Frankreich oder im Ausland, von besonders umweltschädlichen Fahrzeugen finanziell sanktioniert.

Die Abgabe wird bei der ersten Zulassung des Fahrzeugs in Frankreich fällig. Sie zahlen den „malus CO2“ zusammen mit den Kosten für die Zulassung.

Alle aktuellen Informationen zum „malus CO2“ finden Sie auf der Seite des französischen Wirtschafts- und Finanzministeriums. Dort gibt es auch einen Online-Rechner, um die Höhe der Abgabe zu ermitteln.