Reparaturbonus in Frankreich

Mit dem Anti-Wegwerf-Gesetz hat Frankreich auch einen Reparaturbonus eingeführt. Produkte sollen länger genutzt und nicht so schnell durch einen Neukauf ersetzt werden. Das System ist für Verbraucherinnen und Verbraucher denkbar einfach: Der Betrag wird direkt von der Rechnung abgezogen. Kein Vorstrecken, kein Antrag.

Seit Dezember 2022 gibt es in Frankreich einen Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr von der gesetzlichen Gewährleistung oder der Garantie abgedeckt sind.

Je nach Art des Gerätes erhält man einen Bonus zwischen 10 und 45 Euro, zum Beispiel 10 Euro für die Reparatur einer Filterkaffeemaschine und 45 Euro für die Reparatur eines Laptops.

Den Bonus erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher direkt als Preisnachlass bei einer der zugelassenen Reparaturwerkstätten (zu erkennen an dem Gütesiegel "QualiRépar“).

Eine Liste der förderfähigen Geräte und welche bis 2025 dazukommen gibt es auf der Internetseite ecosystem.eco (auf Französisch).

Seit November 2023 gibt es auch einen Reparaturbonus für Schuhe und Textilien nach dem gleichen Prinzip. Dieser Bonus beträgt zwischen 6 und 25 Euro, abhängig von der Reparatur. Ein neuer Absatz für Schuhe wird beispielsweise mit 7 Euro gefördert, während man für den Austausch eines Reißverschlusses bis zu 15 Euro sparen kann.

Alle Informationen zu diesem Reparaturbonus für Schuhe und Textilien gibt es (in französischer Sprache) auf der Interseite Re_fashion. Eine interaktive Karte zeigt die zugelassenen Reparaturbetriebe.

Änderungen beim Reparaturbonus seit Januar 2024

Der Reparaturbonus für Elektrogeräte betrifft seit dem ersten Januar 2024 noch weitere Produkte. Nun werden unter anderem Reparaturen von mobilen Klimaanlagen, Scannern, Bildschirmen und Ventilatoren gefördert. Bei Smartphones gibt es jetzt auch 25 Euro Zuschuss für ein neues Display.

Bei anderen Geräten wurde der Bonus erhöht. Für Laptops gibt es nun 50 statt 45 Euro Bonus, für einen Staubsauger sogar 40 statt bisher 15 Euro.

Nach und nach werden zusätzliche Produktkategorien in das Bonussystem aufgenommen, wie beispielsweise Möbel, Werkzeug, sowie Sportartikel und Fahrräder.

FAQ Reparaturbonus

Verbraucherinnen und Verbraucher suchen sich einen zugelassenen Reparaturbetrieb mit dem Label QualiRépar. Dort können sie nach der Höhe der Reparaturkosten und dem in diesem konkreten Fall anwendbaren Bonus fragen. Der Betrag für den Bonus wird gleich von der Rechnung abgezogen und muss nicht vorgestreckt werden.

Im Verzeichnis der QualiRépar-Betriebe findet man die Adressen der zugelassenen Betriebe zur Reparatur von Elektrogeräten. Dazu muss man auch die Gerätekategorie angeben.

Eine interaktive Karte zeigt die zugelassenen Reparaturbetriebe für Schuhe und Kleidungsstücke. Hier kann bei Bedarf nach Art der Reparatur gefiltert werden.

Eine Liste aller förderfähigen Elektrogeräte gibt es auf der Internetseite ecosystem.eco. Dazu zählen unter anderem Kühlschränke, Fernsehgeräte, Rasenmäher, Bohrmaschinen Spielzeug und kleine Küchengeräte wie Staubsauger oder Kaffeemaschinen.

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es gelten weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine Garantie für das Produkt.
  • Es greift keine Versicherung.
  • Das Produkt muss einem Privathaushalt gehören.
  • Es muss eine Seriennummer auf dem Produkt stehen.
  • Es darf sich nicht um eine Fälschung handeln und geltende Normen müssen erfüllt werden.

Die möglichen Ausbesserungen für Schuhe und Kleidungsstücke werden auf der Internetseite refashion.fr aufgelistet. Grundsätzlich gilt der Bonus für alle Arten von Schuhen und Kleidungsstücken. Ausgenommen sind jedoch Unterwäsche, Lederkleidung und echte Pelze.

Folgende Reparaturarbeiten für Elektrogeräte werden nicht durch den Reparaturbonus gefördert:

  • Schäden, die unter die gesetzlichen Garantien für versteckte Mängel fallen
  • Mängel, welche die Funktion nicht beeinträchtigen
  • Probleme aufgrund einer Nutzung, die nicht den Empfehlungen des Herstellers entspricht
  • Ersatz von Verbrauchsmaterialien (Batterie, Patrone, Glühbirne usw.) und Zubehör (Zubehör für Küchenmaschinen usw.); Ausnahme: nicht entfernbare Batterien von Mobiltelefonen. Deren Austausch wird bezuschusst.
  • Wartungsarbeiten, z.B. Software

Für die Reparatur von Elektrogeräten wurde die Höhe des Bonus nach Produktkategorien festgelegt. Beispielsweise wird eine Reparatur bei einem Staubsauger mit 15 Euro gefördert, bei einer Waschmaschine mit 25 Euro und bei einem Fernsehgerät mit 30 Euro.

Für die Reparatur von Schuhen und Kleidungsstücken richtet sich der Betrag nach den notwendigen Reparaturarbeiten. Das Anbringen neuer Ledersohlen wird zum Beispiel mit 25 Euro bezuschusst. Für einen langen Reißverschluss eines Kleidungsstücks gibt es einen Bonus von 15 Euro, für einen kurzen 8 Euro.

Nein. Der Betrag für den Reparaturbonus wird gleich von der Rechnung abgezogen. Es wird kein Antrag benötigt.

Nein. Die Herkunft des Produkts ist unerheblich. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Nein. Nur zugelassene Reparaturbetriebe mit dem Label QualiRépar können den Bonus für Elektrogeräte im Rahmen von Reparaturarbeiten anwenden.

Nein. Es muss sich um ein Produkt handeln, das die Voraussetzungen für den Reparaturbonus erfüllt, und die Reparatur muss von einem zugelassenen Betrieb vorgenommen werden. Der Wohnsitz ist unerheblich.

Nach dem Verursacherprinzip (pollueur-payeur) werden die Hersteller in die Verantwortung genommen. Wenn Unternehmen Produkte fertigen oder vertreiben, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung (Link auf Französisch) fallen, müssen sie auch die Müllentsorgung oder das Recycling finanzieren bzw. organisieren. Diese Gelder fließen in Fonds, mit denen dann der Reparaturbonus finanziert wird.