Besser informieren für mehr Nachhaltigkeit

Nur wer sich mit den Regeln auskennt und die eigenen Rechte kennt, kann die vielfältigen Möglichkeiten der französischen Gesetzgebung (z. B. Anti-Weg-Werf-Gesetz) für mehr Nachhaltigkeit auch richtig nutzen. Von der richtigen Mülltrennung bis hin zur Gewährleistung: Wenn die Informationen auch tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen, können Verhaltensweisen sich ändern und ein Umdenken erreicht werden.

Vereinfachung der Mülltrennung

Einheitliches Logo

Für alle Verpackungen und Produkte wurde ein einheitliches Logo, das Triman-Logo, eingeführt, das darauf hinweist, dass der Gegenstand in den Recycling-Müll gehört und nicht über den Restmüll entsorgt werden soll.

Dieses Logo mit dem Sortierhinweis muss verpflichtend auf dem Produkt bzw. dessen Verpackung, Dokumentation oder auf der Produktseite im Online-Shop angebracht werden.

Beispiele für den Sortierhinweis Info-Tri

Das Triman-Logo gibt an, dass dieses Möbelstück recyclet werden kann. Die nachfolgenden Info-Tri-Erklärungen zeigen wie: Dieses Möbelstück kann auf dem Wertstoffhof (décheterie) entsorgt, einem Verein (association) gespendet oder in ein Geschäft (magasin) zurückgebracht werden.

Das Triman-Logo gibt an, dass die Glühbirne recyclet werden kann. Die nachfolgenden Info-Tri-Erklärungen zeigen wie: Kaputte Glühbirnen können also auf dem Wertstoffhof (décheterie) entsorgt oder in ein Geschäft (magasin) zurückgebracht werden.

Das Triman-Logo gibt an, dass die Verpackung recyclet werden kann. Die nachfolgenden Info-Tri-Erklärungen zeigen wie: Die beiden Bestandteile, Karton (boîte) und Tüte (sachet), sind zu trennen (séparer avant de trier) und werden anschließend in der Reycling-Tonne (bac de tri) entsorgt.

Gleiche Farben für die Mülltonnen

Noch findet man in Frankreich je nach Region unterschiedliche Mülltonnenfarben. Das wird jedoch nach und nach geändert, so dass in naher Zukunft ganz Frankreich über die gleichen Farben bei den Mülltonnen verfügt. Das macht es nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern, die innerhalb des Landes umziehen, oder Urlaubsgästen leichter. Auch die Kommunikation auf Ebene des ganzen Landes wird somit ermöglicht, z.B. Werbespots im Fernsehen und in den sozialen Medien, um zu zeigen, was in die gelbe Tonne (=Recyclingmüll) und was in die blaue Tonne (=Restmüll) gehört.

Gleiche Regeln

Jede und jeder sollte Zugang zu den Mülltrennungsregeln erhalten. So informieren die Gemeinden die Haushalte beispielsweise darüber, wann die Mülltonnen geleert werden und wo der nächste Wertstoffhof ist. In Mehrparteienhäusern wird von der Hausverwaltung entsprechend informiert.

Stoffe mit endokriner Wirkung

Das Anti-Weg-Werf-Gesetz verpflichtet alle herstellenden Unternehmen, das mögliche Vorhandensein von Stoffen mit endokriner Wirkung offenzulegen. Diese Informationen müssen online zur Verfügung stehen, und zwar so, dass auch Apps zur Verbraucherinformation diese Daten nutzen und weitergeben können.

CO2-Fußabdruck für Internet und Mobiltelefon

Seit Januar 2022 müssen alle Internet- und Mobilfunkunternehmen ihren Kundinnen und Kunden mitteilen, welchen CO2-Ausstoß ihre Datennutzung verursacht. Berechnet wird dieser CO2-Fußabdruck anhand einer von der ADEME (frz. Umweltagentur) entwickelten Methode.

Sie können mit dem Online-Rechner(auf Französisch) Ihren wöchentlichen CO2-Fußabdruck für die Datennutzung berechnen.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Verbraucherverhaltens auf den eigenen CO2-Fußabdruck bietet die Seite impact CO2.

Gewährleistung

Im Bereich der Gewährleistung geht Frankreich einen Schritt weiter als Deutschland. Die Dauer beträgt in beiden Ländern zwei Jahre. In Deutschland muss nach dem ersten Jahr nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Nach 12 Monaten findet also eine sogenannte Beweislastumkehr statt. In Frankreich ist das nicht der Fall, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher während der gesamten zweijährigen Gewährleistungsfrist nicht nachweisen müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.

Auch für digitale Güter und Dienstleistungen (z. B. Tablet, Software, E-Books, Online-Videospiele, Video-on-Demand-Abos) gibt es eine Gewährleistung. Für gebraucht gekaufte Produkte gilt die Gewährleistung ein Jahr lang.

Gut zu wissen:

Frankreich setzt auf Reparatur statt auf Umtausch. Wird ein Produkt im Rahmen der Gewährleistung repariert, wird diese um 6 Monate verlängert. Sollte das Produkt ausgetauscht statt wie gewünscht repariert werden, wird die Gewährleistung um 2 Jahre verlängert.

Entsprechend dem Anti-Weg-Werf-Gesetz müssen der Hinweis auf die Gewährleistung und deren Dauer auf der Rechnung oder dem Kassenbon stehen. Diese Informationen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf ihre Rechte hinweisen und für mehr Nachhaltigkeit sorgen. Mehr Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung bedeuten weniger vermeidbare Neukäufe.