Schadenfreiheitsrabatt in Frankreich (Kfz-Versicherung)

Sie ziehen nach Frankreich oder haben dort ein Ferienhaus. Ihr Auto nehmen Sie mit und möchten es im Nachbarland anmelden und versichern lassen.

In Deutschland sind Sie schon mehrere Jahre unfallfrei gefahren und verfügen über einen Schadenfreiheitsrabatt, also eine reduzierte Versicherungsprämie.

Diesen möchten Sie in Ihrer neuen Heimat anrechnen lassen.

Wir erklären die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Schadenfreiheitsrabattsystem und geben praktische Tipps, wie eine grenzüberschreitende Anerkennung gelingen kann.

Gut zu wissen: Auf Französisch wird das Schadenfreiheitsrabattsystem als Bonus-Malus bezeichnet, wobei Bonus für einen Rabatt und Malus für eine Erhöhung der Versicherungsprämie steht.

Trotz einer europäischen Richtlinie zum Versicherungsbinnenmarkt gewährleistet der europäische Gesetzgeber keine ausreichend harmonisierte Verfahrensweise, was die Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie in Deutschland und Frankreich angeht.

Die französischen Versicherungsgesellschaften sind nicht verpflichtet, Ihre schadenfreien Jahre nach Ihrem Umzug nach Frankreich komplett anzurechnen. Die Folgen einer solchen Rechtslage können teuer werden.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. erhält regelmäßig Anfragen von Autofahrern, die trotz ihres in Deutschland erreichten Schadenfreiheitsrabatts von den Versicherungsunternehmen in Frankreich als "Fahranfänger" eingestuft werden und so ihren Rabatt verlieren.

Wie lasse ich meinen Schadenfreiheitsrabatt nach einem Umzug von Frankreich in ein anderes EU-Land anrechnen?

Gemeinsam mit dem französischen Versicherungsverband France Assureurs hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. ein Infoblatt erarbeitet.

Es richtet sich an Fahrzeughalter, die von Frankreich in ein anderes EU-Land umziehen und dort ihr Auto zulassen und versichern möchten.

Wie kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt bei einem Wechsel von einem deutschen zu einem französischen Versicherer übertragen?

Auch für den umgekehrten Fall, also einem Umzug von Deutschland nach Frankreich, stellt das ZEV ein Infoblatt bereit.

In der Regel muss in diesem Fall zu einer französischen Kfz-Versicherung gewechselt werden. Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie den in Deutschland erworbenen Schadenfreiheitsrabatt mit nach Frankreich nehmen können.

Schadenfreiheitsrabatt in Deutschland und Frankreich - ein Vergleich

Seit 1993 dürfen sich EU-Bürger innerhalb der EU frei bewegen und niederlassen, ohne benachteiligt zu werden.

Dass dieser Grundsatz in der Praxis nicht immer gegeben ist, spiegelt sich in der Problematik des Schadenfreiheitsrabatts wider.

In Deutschland sowie in Frankreich werden Sie als Autofahrer von Ihrem Versicherer belohnt, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Autounfälle verursacht haben.

Sie bezahlen dann einen günstigeren Versicherungsbeitrag.

Der Rabatt wird jährlich für das vergangene Jahr neu berechnet. Wenn kein Versicherungsschaden Ihrerseits vorliegt, werden Sie in die nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Je länger Sie schadenfrei fahren, umso mehr Rabatt erhalten Sie und umso niedriger wird der Versicherungsbeitrag.

Auch wenn sich die Schadenfreiheitsrabattsysteme beider Länder ähneln, bestehen gravierendeUnterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen System.

Je nach Versicherer können Sie als Versicherungsnehmer in Deutschland nach einer gewissen Zeit des unfallfreien Autofahrens einen Rabatt von bis zu 80 Prozent Ihres Versicherungsgrundbetrags erhalten.

Dieser Vorgang dauert in Deutschland länger als in Frankreich, meist 25 bis 35 Jahre.

Die Gesamtdauer wird in Deutschland vom jeweiligen Versicherungsunternehmen festgelegt, was in Frankreich nicht möglich ist. Dort legt der Gesetzgeber die Entwicklung des Schadenfreiheitsrabatts fest.

Anders als in Deutschland, wo jedes Versicherungsunternehmen eigene Regeln zur Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts aufstellen kann, ist das Bonus-Malus-System in Frankreich gesetzlich geregelt:

Die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts wird mithilfe eines Faktors berechnet, der auf Französisch coefficient réduction-majoration (CRM) genannt wird. Im weiteren Text werden wir ihn als CRM-Koeffizient bezeichnen. Ein Fahranfänger in Frankreich beginnt mit einem CRM-Koeffizienten mit dem Betrag von 1, was 100 Prozent der Ausgangsprämie entspricht.

Nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr wird der Koeffizient des Versicherungsnehmers für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch um 5 Prozent verringert (für gewerblich genutzte Fahrzeuge um 7 Prozent), ohne dass der Koeffizient den Betrag von 0,5 unterschreiten darf.

Die größtmögliche Reduktion liegt also bei 0,5, das heißt 50 Prozent Rabatt auf die Ausgangsprämie.

Es dauert 13 schadenfreie Jahre, um die maximale Ermäßigung zu erreichen.

Gut zu wissen

  • Nach zwei schadenfreien Jahren kann Ihr CRM-Koeffizient in Frankreich nicht höher als eins sein.
  • Wenn Sie seit mindestens drei Jahren über einen Koeffizienten von 0,5 verfügen, verlieren Sie beim ersten nach dieser Zeit verursachten Unfall Ihren Bonus zwar nicht. Sie müssen dann aber drei Jahre warten, um den Rabatt wieder wahrnehmen zu können.
  • Vorsicht: Falls Sie ein Jahr lang nicht mehr versichert waren, können Sie Ihren bisher erreichten Schadenfreiheitsrabatt verlieren!
  • Der Malus geht nach zwei schadenfreien Jahren verloren.
VersicherungsjahrEntwicklung des CRM (Faktor zur Berechnung des französischen Schadenfreiheitsrabatts)SchadenfreiheitsrabattBeispiel mit einer jährlichen Ausgangsprämie von 1 000 Euro
01,000 Prozent1 000 Euro
10,955 Prozent950 Euro
20,910 Prozent900 Euro
30,8515 Prozent850 Euro
40,820 Prozent800 Euro
50,7624 Prozent760 Euro
60,7228 Prozent720 Euro
70,6832 Prozent680 Euro
80,6436 Prozent640 Euro
90,640 Prozent600 Euro
100,5743 Prozent570 Euro
110,5446 Prozent540 Euro
120,5149 Prozent510 Euro
130,550 Prozent500 Euro

 

Wenn Sie für einen Unfall im vergangenen Versicherungsjahr verantwortlich waren, wird Ihre Prämie um 25 Prozent erhöht (um lediglich 12,5 Prozent, wenn Ihr Unfallgegner eine Mitschuld trägt). Um Ihren neuen Koeffizienten auszurechnen, wird ihr vorheriger Koeffizient mit 1,25 multipliziert.

Der CRM-Koeffizient darf aber nicht höher als 3,5 sein. Bei einer Ausgangsprämie von 1 000 Euro müsste der Versicherungsnehmer also eine Prämie von 3 500 Euro bezahlen.

Beispiel

Sie haben einen Koeffizienten von 0,6. Wenn Sie einen Unfall verursachen, wird Ihr CRM-Koeffizient auf folgende Weise neu berechnet:

0,6 × 1,25 = 0,75

Falls Sie im selben Jahr noch einen zweiten Unfall verursachen, wird Ihr neuer Koeffizient 0,75 × 1,25 = 0,94 betragen.

Ansonsten unterscheidet das französische System, im Gegensatz zum deutschen, bei der Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts nicht zwischen der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung. Sie können in Deutschland unter anderem einen Schadenfreiheitsrabatt für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und gleichzeitig eine Prämienerhöhung für Ihre Vollkaskoversicherung erhalten. In Frankreich ist das nicht möglich, da der Schadenfreiheitsrabatt einheitlich berechnet wird.

Diese Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich bereiten deutschen Autofahrern, die ihren Wagen in Frankreich versichern lassen, Schwierigkeiten. Tatsächlich kennen die französischen Versicherer das deutsche Schadenfreiheitsrabattsystem oft nicht: Autofahrer mit einem makellosen Schadenverlauf, die zuvor in Deutschland versichert waren, werden als Fahranfänger eingestuft.

Beim französischen relevé d’information handelt es sich um eine schriftliche Zusammenfassung des Schadenverlaufs der letzten fünf Jahre. Es wird dem Versicherungsnehmer direkt bei einem Versicherungswechsel vom vorherigen Versicherungsunternehmen überreicht und muss dann dem neuen Versicherer ausgehändigt werden. Dieses Dokument gibt den jeweiligen CRM-Koeffizienten an. Selbst wenn der Versicherungsnehmer nicht vorhat, das Versicherungsunternehmen zu wechseln, muss ihm das relevé d‘information innerhalb von 15 Tagen nach seiner Anfrage überreicht werden.
 

Das relevé d’information beinhaltet folgende Informationen:

  • Schadenverlauf der vergangenen 5 Versicherungsjahre:Anzahl und Art der Schäden

Es werden alle Unfälle aufgelistet, in die der Fahrer verwickelt war. Dahinter wird in Prozent angegeben, wie viel Schuld der Fahrer am Unfall trägt (also z. B. 0 Prozent, wenn der andere Fahrer Schuld war)

  • CRM-Koeffizient (mithilfe dessen der Rabatt berechnet wird).
  • Datum der letzten Vertragsunterzeichnung.
  • Datum, an dem der Versicherungsnehmer einen Unfall hatte und wer dafür verantwortlich war.
  • Kennzeichen des Fahrzeugs, sein Verwendungszweck (Privat-Pkw, Taxi, Mietwagen), der Fahrzeugtyp.
  • Anschrift des Fahrers oder gegebenenfalls der Mitversicherten (Wohnort und Regionalklasse).
  • Alter des Fahrers und/ oder seine bisherige Fahrpraxis.


Die Informationen, die in der deutschen Versicherungsurkunde aufgelistet werden, sind nicht identisch mit denen des französischen relevé d’information. Die deutsche Versicherungsbescheinigung enthält:

  • das Rabattgrundjahr (das Jahr, das als Berechnungsgrundlage für die schadenfreie Zeit dient),
  • den gesamten bisherigen Schaden- und Versicherungsverlauf (also nicht wie in Frankreich nur die letzten fünf Jahre) und
  • die Anzahl der Unfälle, für die der Versicherungsnehmer verantwortlich war (und nicht wie im relevé d'information alle Unfälle, in die er insgesamt verwickelt war).


Hinzu kommt, dass der deutsche Gesetzgeber keine Standard-Schadenfreiheitsbescheinigung vorgesehen hat und dieses Dokument sich daher von Versicherer zu Versicherer unterscheiden kann.

Die Informationen, die der französische Versicherer für die Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts benötigt, sind nicht identisch mit denen, die dem Versicherungsnehmer von seinem deutschen Versicherer ausgehändigt werden.

Das erschwert die gegenseitige Anerkennung eines bereits erworbenen Schadenfreiheitsrabatts. Sie müssen möglicherweise eine höhere Prämie bezahlen, obwohl Sie schon mehrere Jahre schadenfrei Auto gefahren sind.

Weiterhin muss das französische Dokument lediglich die letzten fünf Versicherungsjahre berücksichtigen, obwohl es in Deutschland üblich ist, den Schadenfreiheitsrabatt mit Beachtung des gesamten bisherigen Schadenverlaufs zu berechnen.


Häufige Fragen zum Schadenfreiheitsrabatt in Frankreich

Bevor Sie sich an ein französisches Versicherungsunternehmen wenden, sollten Sie Ihren deutschen Versicherer kontaktieren.

Fragen Sie ihn, für welche Aufenthaltsdauerer ihr Fahrzeug im Ausland versichert. Fragen Sie auch nach einem Versicherungsnachweis (im Idealfall auf Französisch oder zumindest Englisch), den Sie während Ihres Frankreichaufenthalts immer bei sich tragen können.

Der Malus wird dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten zusätzlichen Fahrern, die  im Vertrag benannt sind, angerechnet.

Den nicht mitversicherten Fahrern, die sich nur gelegentlich den Wagen ausleihen, wird er nicht angerechnet.

Wie in Deutschland gehört der Schadenfreiheitsrabatt ausschließlich dem Versicherungsnehmer, das heißt dem Hauptfahrer.

Deshalb erhält der zusätzliche Fahrer, bei dem es sich oft um das Kind des Versicherungsnehmers handelt, keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt.

Er kann sich den Rabatt  nicht anrechnen lassen, wenn er ein neues Auto kauft und es unter dem eigenen Namen versichern lässt.

Der Schadenfreiheitsrabatt wird in diesem Fall wie bei jedem Fahranfänger auf eins eingestuft.

Manche Versicherer berücksichtigen die erworbene Fahrpraxis eines Mitversicherten, der nun eine eigene Versicherung abschließen möchte, und geben einen Prämien-Rabatt. Das hängt vom Unternehmen ab.

Der Bonus hängt in Frankreich streng von der Person des Hauptfahrers bzw. des Versicherungsnehmers ab.

Deshalb kann der Schadenfreiheitsrabatt nicht an Familienmitglieder oder weitere Bekannte übertragen werden.

In Deutschland ist dieses Vorgehen meist problemlos machbar und wird von vielen Versicherern angeboten.


Wie kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt in Frankreich anrechnen lassen? Praktische Tipps

Am besten beginnen Sie die Suche nach Ihrem französischen Versicherer im Internet.

Dort können Sie am schnellsten einen Preisvergleich durchführen und bei verschiedenen Versicherungsunternehmen einen Kostenvoranschlag anfordern.

Meist müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, wo Sie Angaben über Ihren Schadensverlauf machen.

Die Fragen sind auf französische Versicherungsnehmer ausgerichtet.

Wer zuvor in Deutschland versichert war, hat die geforderten Informationen nicht sofort zur Hand:

  • Sie werden beispielsweise nach Ihrem coefficient réduction-majoration gefragt, den wir hier als CRM-Koeffizienten bezeichnen. Es handelt sich um einen Faktor mit einem bestimmten Zahlenwert, der über die Höhe Ihres Schadenfreiheitsrabatts bestimmt. Machen Sie sich mit dem französischen Bonus-Malus-System vertraut und nutzen Sie die französische Berechnungstabelle (Diese finden Sie weiter oben unter dem Punkt "So wird der Schadenfreiheitsrabatt in Frankreich berechnet"), um Ihren CRM-Koeffizienten zu berechnen.
  • Französische Versicherer fragen häufig nach Ihren chevaux fiscaux. Es handelt sich um eine Kennzahl zur Festlegung der Kraftfahrzeugsteuer, die das deutsche Recht in dieser Form nicht kennt. Sie wird mit einer Formel berechnet, welche die Motorleistung und die CO₂-Emission Ihres Wagens berücksichtigt. Diese Informationen finden Sie auf dem Fahrzeugschein und gegebenenfalls auf den Papieren, die Ihnen beim Kauf des Wagens übergeben wurden. Ihre chevaux fiscaux können Sie mithilfe von Onlinesimulatoren ausrechnen lassen. Verwenden Sie Suchbegriffe wie "chevaux fiscaux" und "calcul", um die entsprechenden Internetseiten zu finden. Verfügbar sind sie auf Französisch.

 

Auch die Fragebögen sind in der Regel auf Französisch. Bitten Sie, das Unternehmen um eine deutsche oder englische Version, wenn Sie nicht alles verstehen.

Kontaktieren Sie vorrangig Versicherungsgesellschaften, die ihren Sitz an der deutsch-französischen Grenze haben. Womöglich wissen sie über die Unterschiede zwischen den Schadenfreiheitsrabattsystemen in den beiden Ländern Bescheid und können Sie besser beraten. Manche französischen Versicherungsunternehmen arbeiten eng mit deutschen Versicherern zusammen.

Wir empfehlen, ein direktes Gespräch mit den französischen Versicherern zu suchen. So können diese Sie zu Ihrer individuellen Situation beraten.

 

Welche Dokumente muss ich dem französischen Versicherer zukommen lassen

Sie sollten Ihrem potenziellen Versicherer alle Informationen zukommen lassen, die ihm bei der Berechnung Ihres französischen Schadenfreiheitsrabatts helfen:

  • Ihre Versicherungsbescheinigung

Vergleichen Sie Ihre Versicherungsbescheinigung mit dem französischen Pendant, dem relevé d’information (Nähere Infomrationen finden Sie weiter oben unter dem Punkt "Das relevé d'information, die französische Versicherungsbescheinigung"). Angaben, die in der französischen Bescheinigung gemacht werden, in der deutschen aber nicht, sollten Sie vom deutschen Versicherer ergänzen lassen.

  • Die Tabelle, die Ihr vorheriger deutscher Versicherer benutzt hat, um Ihre Schadenfreiheitsklasse festzustellen.

 

Fragen Sie Ihren deutschen Versicherer nach einer internationalen Versicherungsbescheinigung oder nach einer französischen oder englischen Übersetzung.

Achten Sie darauf, auch die Tabelle und alle weiteren Dokumente ins Französische und eventuell Englische übersetzen zu lassen.

Das Gespräch mit dem französischen Versicherer - hilfreiche Vokabeln:

  • Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren: le bonus/ la bonification pour non-sinistre.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung: l'Assurance Responsabilité Civile automobile.
  • Die Kfz-Vollkaskoversicherung: l'Assurance Dommages/ tous risques.
  • Schadenfreie Jahre: les années civiles sans sinistre responsable.
  • CRM-Koeffizient (zur Berechnung des französischen Schadenfreiheitsrabatts): le coefficient réduction-majoration (CRM).
  • Die Versicherungsprämie: la prime d‘assurance.
  • Die Versicherungsbescheinigung: le relevé d’information (RI).
  • Das Rabattgrundjahr: l'année de la souscription du premier contrat d’assurance.

Kein einheitlicher Versicherungsmarkt

Der deutsche Schadenfreiheitsrabatt und das französische Bonus-Malus-System sind sehr unterschiedlich geregelt. Autofahrer haben es schwer, ihren Schadenfreiheitsrabatt im Nachbarland anerkennen zu lassen.

Nicht nur die Regeln zur Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts sind auf beiden Seiten des Rheins verschieden, sondern auch die Versicherungsbescheinigungen, die den Versicherungsnehmern ausgehändigt werden und für die Berechnung benötigt werden.

Ein einheitlicher europäischer Versicherungsmarkt ist im Fall des Schadenfreiheitsrabatts nicht vorhanden, trotz der europäischen Richtlinie.

Eine stärkere länderübergreifende Harmonisierung der Regelungen zum Thema Schadenfreiheitsrabatt ist dringend notwendig.

Die Europäische Kommission hat das Problem erkannt: Fahrzeughaltern soll im Ausland der Versicherungsabschluss erleichtert werden.

Die Kommission sieht unter anderem vor, durch eine Überarbeitung der Richtlinie für die Kraftfahrzeughaftpflicht die Übertragbarkeit von Schadenfreiheitsrabatten zu vereinfachen.

Vor allem dann, wenn der Kunde zu einem Versicherungsunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wechselt. Der Schadensfreiheitsrabatt könnte so problemlos mitgenommen werden.

Den Versicherungsunternehmen wäre es untersagt, eine Bescheinigung über Schadensansprüche Dritter nicht anzuerkennen.

Die Kommission hat ebenfalls vor, die grenzüberschreitende Anerkennung von Bescheinigungen des Schadensverlaufs zu prüfen und zu verbessern.

  • Eine Harmonisierung der deutschen und französischen Systeme, primär was die Regeln zur Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts ins EU-Ausland und zur Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts betrifft.
  • Eine einheitliche Versicherungsbescheinigung für alle EU-Mitgliedsstaaten.