Winterreifenpflicht in Frankreich – Was Autofahrende wissen müssen
Wie genau sieht die Winterreifenpflicht in Frankreich aus?
Sie möchten neue Winterreifen oder Ganzjahresreifen kaufen und sicherstellen, dass Sie damit auch in Frankreich unterwegs sein dürfen?
Wir erklären Ihnen, welche Reifen Sie benötigen und was Sie hinsichtlich der Winterreifenpflicht in Frankreich beachten müssen.
In Deutschland gilt zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber bei winterlichen Straßenverhältnissen muss man mit Winterreifen fahren, sonst droht ein Bußgeld.
Aber wie sieht es in Frankreich aus? Bisher gab es nur auf speziell beschilderten Straßen eine Schneekettenpflicht. Seit 2021 sind Winterreifen in Frankreich nun unter bestimmten Bedingungen Pflicht.
Zweiräder wie beispielsweise Motorräder oder Motorroller sind nicht von der Winterreifenpflicht in Frankreich betroffen.

Wann gilt die Winterreifenpflicht in Frankreich?
Die neue Winterreifenpflicht gilt jeweils vom 1. November eines jeden Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.
Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Schnee liegt.
Es gilt also eine saisonale Pflicht, die nicht wie in Deutschland situationsabhängig ist.
In welchen Regionen gilt die Winterreifenpflicht in Frankreich?
Für die Departements in den Gebirgsregionen Frankreichs legen die Präfekturen fest, in welchen Gebieten eine Winterreifenpflicht gilt. Die entsprechenden Zonen werden durch Verkehrsschilder gekennzeichnet.
Betroffen sind die folgenden Gebirgsregionen:
- Alpen
- Korsika
- Zentralmassiv
- Jura-Massiv
- Pyrenäen
- Vogesen

Welche Reifen sind in Frankreich erlaubt?
Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland müssen geeignete Winterreifen auch als solche gekennzeichnet sein. Das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnet geeignete Winterreifen.
Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht ebenfalls, sowohl in Frankreich als auch in Deutschland.
Bis zum Jahr 2024 (30.09.2024 für Deutschland und 01.11.2024 für Frankreich) galt eine Übergangsfrist, in der auch Reifen, die nur über die Bezeichnung „M+S“ und nicht über das Alpine-Symbol verfügen, als geeignete Winterreifen zählten.
Die Übergangsfrist ist inzwischen in beiden Ländern abgelaufen. Es sind somit nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen zugelassen.
Die Anforderungen an wintertaugliche Reifen sind also die gleichen in Frankreich und in Deutschland.
Schneekettenpflicht und Mitführpflicht – was gilt genau?
Als Alternative zu den Winterreifen werden auch Schneeketten akzeptiert.
Laut dem neuen Gesetz muss das Fahrzeug entweder mit vier Winterreifen ausgerüstet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden, um mindestens zwei Antriebsräder auszustatten.
Das heißt, dass die Schneeketten beispielsweise im Kofferraum liegen können, wenn kein Schnee auf der Straße liegt. Sie müssen lediglich einsatzbereit mitgeführt werden.

Neue Straßenschilder zur Winterreifenpflicht in Frankreich
Zwei neue Verkehrsschilder markieren Beginn und Ende der Zonen mit Winterreifenpflicht.
Dort müssen Autos zwischen dem 1. November bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können Schneeketten mitgeführt werden.
Es gibt weiterhin eine Schneekettenpflicht für bestimmte Straßen. Hier müssen mindesten zwei Schneeketten an Antriebsrädern angebracht werden. Dies gilt auch, wenn Winterreifen montiert sind. Allerdings kann das Schild einen Hinweis erhalten, dass Winterreifen ausreichen.
Dürfen in Frankreich Spikereifen gefahren werden?
Im Gegensatz zu Deutschland sind Reifen mit Spikes in Frankreich zwischen dem Samstag vor dem 11. November und dem letzten Sonntag im Monat März zugelassen, sofern die Straßenverhältnisse angemessen sind, das heißt bei Eis oder einer festen Schneedecke auf der Straße. Dieser Zeitraum kann jedoch von den zuständigen Behörden geändert werden. Auch mit Spikereifen wird die Winterreifenpflicht erfüllt.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Betroffen sind alle PKW bis maximal 9 Sitzen (inkl. Fahrersitz), Transporter mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen, sowie Reisemobile.
Es gibt jedoch auch Regelungen für Lastkraftwagen.
Zweiräder sind nicht von der französischen Winterreifenpflicht betroffen.
Bußgeld in Frankreich bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht in Frankreich droht ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro. Des Weiteren kann das Fahrzeug stillgelegt werden, falls eine Weiterfahrt zu gefährlich erscheint.
Bei einem Versicherungsfall wird eine mangelhafte Reifenausstattung ebenfalls miteinbezogen.
Fazit – Winterreifenpflicht in Frankreich: Das Wichtigste in Kürze
In Frankreich gilt vom 1. November bis 31. März eine saisonale Winterreifenpflicht in zahlreichen Gebirgsregionen. Fahrzeuge müssen dort entweder mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ausgerüstet sein oder Schneeketten mitführen.
Die Regelung betrifft auch deutsche Autofahrende und wird durch neue Verkehrsschilder angezeigt. Wer ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 135 Euro und kann im Schadensfall Nachteile bei der Versicherung haben.
Tipp: Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihre Reifen das Alpine-Symbol (3PMSF) tragen. Dann sind Sie in Deutschland und Frankreich rechtlich auf der sicheren Seite.
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