Welche Winterreifen brauche ich in Frankreich?

Sie möchten sich neue Winterreifen oder Ganzjahresreifen kaufen und möchten sichergehen, dass Sie sowohl in Deutschland als auch in Frankreich damit fahren dürfen?

Wir erklären Ihnen, welche Reifen Sie benötigen und was Sie hinsichtlich der Winterreifenpflicht in Frankreich beachten müssen.

In Deutschland gilt zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber bei winterlichen Straßenverhältnissen muss man mit Winterreifen fahren, sonst droht ein Bußgeld.

Aber wie sieht es in Frankreich aus? Bisher gab es nur auf speziell beschilderten Straßen eine Schneekettenpflicht. Seit November 2021 müssen allerdings neue Regeln beachtet werden.

So sind Winterreifen in Frankreich nun unter bestimmten Bedingungen Pflicht. Die Regel gilt für die folgenden Gebirgsmassive: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen.

Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland müssen geeignete Winterreifen auch als solche gekennzeichnet sein. Man erkennt sie am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke:

Bis zum Jahr 2024 (30.09.2024 für Deutschland und 01.11.2024 für Frankreich) gibt es eine Übergangsfrist, in der auch Reifen, die nur über die Bezeichnung „M+S“ und nicht über das Alpine-Symbol verfügen, als geeignete Winterreifen gelten.

Die Anforderungen an wintertaugliche Reifen sind also die gleichen in Frankreich und in Deutschland.

Als Alternative zu den Winterreifen werden auch Schneeketten akzeptiert.

Laut dem neuen Gesetz muss das Fahrzeug entweder mit vier Winterreifen ausgerüstet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden, um mindestens zwei Antriebsräder auszustatten. Das heißt, dass die Schneeketten beispielsweise im Kofferraum liegen können, wenn kein Schnee auf der Straße liegt.

Die neue Winterreifenpflicht gilt jeweils vom 1. November eines jeden Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.

Die Präfekturen der in diesen Gebirgsregionen (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen) gelegenen Departements legen die Gebiete fest, in denen die Winterreifenpflicht gilt.

Zwei neue Straßenschilder kennzeichnen die Gebiete, in denen die Winterreifenpflicht gilt:

Zwei neue Schilder zeigen Beginn und Ende der Zone an, in denen zwischen dem 1. November bis 31. März Winterreifen aufgesetzt sein müssen (alternativ sind zwei Schneeketten mitzuführen, mit denen die Antriebsräder ausgestattet werden können).

Es gibt weiterhin eine Schneekettenpflicht für bestimmte Straßen. Hier müssen mindesten zwei Schneeketten an Antriebsrädern angebracht werden. Dies gilt auch, wenn Winterreifen montiert sind. Allerdings kann das Schild einen Hinweis erhalten, dass Winterreifen ausreichen.

Betroffen sind alle PKW bis maximal 9 Sitzen (inkl. Fahrersitz), Transporter mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen, sowie Reisemobile.

Es gibt jedoch auch Regelungen für Lastkraftwagen.

Im Gegensatz zu Deutschland sind Spikereifen in Frankreich zwischen dem Samstag vor dem 11. November und dem letzten Sonntag im Monat März zugelassen, sofern die Straßenverhältnisse angemessen sind, das heißt bei Eis oder einer festen Schneedecke auf der Straße. Dieser Zeitraum kann jedoch von den zuständigen Behörden geändert werden. Auch mit Spikereifen wird die neue Winterreifenpflicht erfüllt.

Bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht in Frankreich droht ein Bußgeld in Höhe von 135 €. Des Weiteren kann das Fahrzeug stillgelegt werden, falls eine Weiterfahrt zu gefährlich erscheint.

Bei einem Versicherungsfall wird eine mangelhafte Reifenausstattung ebenfalls miteinbezogen.

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