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Autoreparatur in Frankreich – das müssen Sie wissen

Eine Autorreparatur in Frankreich ist oft nicht geplant, sondern einer Panne oder einem Unfall geschuldet. Damit Sie wissen, was zu tun ist und worauf Sie achten sollten, haben wir hier die wichtigsten Informationen gesammelt, vom Kostenvoranschlag über die Pflichtangaben auf der Rechnung bis zum Ersatzfahrzeug.

Wie teuer ist eine Autoreparatur in Frankreich?

In Frankreich dürfen Werkstätten ihre Preise frei festlegen. Daher kann es zu großen Preisunterschieden kommen. Ein Preisvergleich lohnt sich also immer.

Die Preise für eine Arbeitsstunde sowie für Arbeiten, die als Pauschale angeboten werden, müssen einsehbar und verständlich abgebildet sein.

Wann ein Kostenvoranschlag („Devis“) sinnvoll ist

Für die Autoreparatur in Frankreich ist ein Kostenvoranschlag, auf Französisch „devis“, nicht zwingend vorgeschrieben. Aber wir empfehlen Ihnen dringend, darauf zu bestehen. Bevor Sie einen Reparaturauftrag erteilen, sollten Sie einen Kostenvoranschlag mit der genauen Bezeichnung der durchzuführenden Reparaturen und den Kosten anfordern.

Der Kostenvoranschlag ist normalerweise kostenlos. Falls nicht, können Sie die Kosten sonst meistens auf die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten anrechnen lassen.

Wird der Kostenvoranschlag von beiden Parteien unterschrieben, gilt dies als verbindlicher Reparaturauftrag.

Gut zu wissen: Der Kostenvoranschlag ist in Frankreich gängige Praxis. Die Kfz-Werkstatt muss Sie über sonstige Nebenreparaturen oder unbedingt erforderliche Arbeiten, welche für ein funktionsfähiges Fahrzeug erforderlich sind, informieren und im Voraus Ihr Einverständnis einholen.
Des Weiteren ist die Werkstatt verpflichtet, Sie zu warnen, wenn die Reparaturkosten unverhältnismäßig zum Wert des Fahrzeuges sind.

Reparaturauftrag („Ordre de réparation“): schriftlicher Auftrag empfohlen

Die schriftliche Beauftragung, auf Französisch „ordre de réparation“, ist, genau wie der Kostenvoranschlag, nicht zwingend vorgeschrieben, aber gängige Praxis. Wir empfehlen, eine schriftliche Auftragsbestätigung mit folgendem Inhalt anfertigen zu lassen:

  • Datum
  • Angaben zur Werkstatt
  • Identität der Auftragsgebenden
  • Fahrzeugtyp
  • Kilometerstand zum Zeitpunkt der Übergabe
  • Genaue Bezeichnung der durchzuführenden Reparaturarbeiten
  • Voraussichtlicher Preis der Reparaturarbeiten
  • Dauer der Reparatur bzw. der Zeitraum, in welchem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann

Autoreparatur in Frankreich: Pflichtangaben auf der Rechnung

Bei einer Autoreparatur in Frankreich muss ab einem Betrag von 25 Euro zwingend eine Rechnung ausgestellt werden. Diese beinhaltet immer:

  • Datum
  • Name und Adresse der Werkstatt
  • Name und Adresse der Kundin oder des Kunden
  • Kfz- Kennzeichen
  • Kilometerstand zum Zeitpunkt der Übergabe
  • Arbeitsstunden für die einzelnen Arbeitsschritte
  • Stundensatz für die jeweiligen Arbeitsschritte
  • Menge und Beschreibung der verwendeten Teile
  • Gesamtpreis mit und ohne Mehrwertsteuer

Die Werkstatt darf darauf bestehen, dass Sie erst die Rechnung bezahlen, ehe das Auto herausgegeben wird.

Rechte bei fehlerhafter oder unwirksamer Reparatur

Die Kfz-Werkstatt muss Ihnen Ihr Fahrzeug in einem funktionsfähigen und reparierten Zustand zurückgeben. In Frankreich besteht bei Reparaturen eine Ergebnisverpflichtung („obligation de résultat“). Wird das technische Problem nach der ersten Reparatur nicht behoben, muss die Werkstatt grundsätzlich erneut tätig werden, auch wenn sie sorgfältig gearbeitet hat.

Tritt eine ähnliche Panne innerhalb kürzester Zeit nach der Reparatur auf, wird vermutet, dass die Kfz-Werkstatt hierfür verantwortlich ist. Das Unternehmen muss also kostenlos nachbessern. Außer es kann nachweisen, dass es keinen Zusammenhang zwischen der neuen Panne und der bereits reparierten gibt.

Bei einer fehlerhaften oder unwirksamen Reparatur müssen Sie also die gleiche Werkstatt schriftlich kontaktieren und um Nachbesserung bitten. Falls Sie direkt zu einer anderen Werkstatt gehen und dem ersten Unternehmen keine zweite Chance geben, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme.

Falls durch diese nicht ordnungsgemäß reparierte Panne zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Abschleppkosten, entstehen, können Sie eine Rückerstattung fordern. Das gilt auch für die Kosten von überflüssigen Reparaturen. In diesem Fall ist allerdings ein entsprechendes Gutachten erforderlich.

Ersatzfahrzeug während der Autoreparatur in Frankreich

Einige Kfz-Werkstätten bieten ein Ersatzfahrzeug während der Autoreparatur in Frankreich an. Eine Pflicht besteht jedoch nicht. Autofahrenden, die erst vor Kurzem den Führerschein gemacht haben, wird in der Regel kein Ersatzfahrzeug angeboten.

Wird ein Ersatzfahrzeug angeboten, muss die Kfz-Werkstatt Sie über die Versicherungen informieren.

Haftung der französischen Werkstatt

Solange sich Ihr Fahrzeug in der Kfz-Werkstatt befindet, ist diese für Ihr Fahrzeug sowie eventuelle Schäden, Diebstähle und Unfälle verantwortlich. Sie selbst haften allerdings für alle Gegenstände, die Sie im Fahrzeug lassen. Das Unternehmen kann in dieser Hinsicht nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn es nachweislich fahrlässig gehandelt hat.

Tipp: Prüfen Sie Ihr Fahrzeug sorgfältig, wenn Sie es abholen. Falls Sie ein Problem feststellen, sollten Sie dies schriftlich auf der Rechnung vermerken und diese von der Kfz-Werkstatt unterschreiben lassen.

Stand- und Parkgebühren bei Nichtabholung

Sie können Ihr Auto nicht einfach in der Werkstatt stehen lassen.

Wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen, also ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, und Sie beispielsweise den Abtransport organisieren müssen, sollten Sie unbedingt Rücksprache mit der Werkstatt halten.

Die Werkstatt kann sogenannte Standgebühren oder auch Parkgebühren verlangen.