Unfall in Frankreich: Tipps für Autofahrer

Bei einem Autounfall im Ausland ist es wichtig, über seine Rechte Bescheid zu wissen.

Nur so kommt man zu seiner Entschädigung. Deshalb ist es uns wichtig Ihnen Tipps, Hinweise und Adressen zu geben.

Anders als in Deutschland kommt die Polizei in Frankreich nur zur Unfallstelle, wenn Personen mehr als nur leicht verletzt wurden oder wenn besondere Probleme wie Unfallflucht oder Verständigungsschwierigkeiten bestehen.

Bei reinen Blechschäden fertigt die Gendarmerie also kein Protokoll an. 

Wichtig:

Bei einem Unfall in Frankreich gilt französisches Recht.

Ausnahme:

Ihr Unfallgegner ist auch Deutscher und bei einer deutschen Versicherung versichert. Hier kann nach deutschen Bedingungen entschädigt werden.

Diese Dokumente gehören ins Handschuhfach

Noch vor Antritt Ihrer Fahrt nach Frankreich sollten Sie Ihre Grüne Karte und einen Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach legen. So sind Sie bei einem möglichen Unfall gut vorbereitet.
 

Grüne Karte: Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Carte verte)

Ihre Versicherung stellt Ihnen die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (Grüne Karte) zur Verfügung.

Auf dieser sind Angaben zu Ihrem Fahrzeug, Ihrer Person und zu Ihrer Versicherung enthalten (Kontaktdaten und Vertragsnummer). Kommt es zu einem Verkehrsunfall, haben Sie somit alle Informationen verfügbar, die der andere Unfallbeteiligte benötigt.

Die Grüne Karte erleichtert Ihnen genauso die Schadensregulierung, wenn Sie in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug haben.
 

Der Europäische Unfallbericht (Constat amiable)

Dieses Formular hilft am Unfallort, den Schaden aufzunehmen. Es ist europaweit einheitlich aufgebaut und in mehreren Sprachen verfügbar.

Die Benutzung des Unfallberichts ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die spätere Schadensregulierung, gerade in Frankreich.

Daher legen wir Ihnen nahe, diesen auszufüllen.

Europäische Unfallberichte erhalten Sie unter anderem bei Ihrer Versicherung, aber auch bei mehreren Automobilclubs in deutscher, französischer und in anderen Sprachen.

Sobald Sie den Unfallbericht unterzeichnet haben, können Sie ihn nicht mehr ändern, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Gut zu wissen:

In Frankreich gibt es einen "E-Constat auto", eine offizielle Anwendung von französischen Versicherungsunternehmen, mit dem der Unfallbericht digital ausfüllt und direkt an die Versicherung weitergeleitet werden kann.

Die ist aber an einige Bedingungen geknüpft:

  • der Unfall muss in Frankreich passiert sein ;
  • an dem Unfall dürfen nicht mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt gewesen sein ;
  • die am Unfall beteiligten Fahrzeuge müssen in Frankreich versichert und registriert sein ;
  • der Unfall darf nicht zu Personenschäden geführt haben ;

Mit anderen Worten : Diese Anwendung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie sich in Frankreich einen Mietwagen nehmen oder wenn Sie sich dauerhaft in Frankreich aufhalten und Ihr Auto bei einem französischen Versicherungsunternehmen versichert ist.

Unfallbericht richtig ausfüllen

Das Unfallprotokoll ist in Frankreich von großer Bedeutung. Es beansprucht die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit.

Wenn Sie mit dem Inhalt des Unfallberichts nicht einverstanden sind (zum Beispiel, weil Ihr Unfallgegner anderer Meinung ist), sollten Sie den Bericht auch nicht unterschreiben.

Nach dem Unfall muss der Europäische Unfallbericht unverzüglich der eigenen Versicherung zugeschickt werden, welche die Schuldfrage dann anhand des Berichts festlegen wird.

Mehrsprachige Unfallberichte zum Ausdrucken

Der ADAC bietet auf seiner Internetseite den Europäischen Unfallbericht in mehreren Sprachen zum kostenlosen Download an.

Behalten Sie am Unfallort einen klaren Kopf und denken Sie an folgendes:

  • Wenn Ihr Unfallgegner aus Frankreich für seine Versicherung ein Exemplar in französischer Sprache ausfüllt, sollten Sie vor Ihrer Unterschrift Ihr Exemplar in deutscher Sprache ausfüllen. Vergleichen Sie in Ruhe das französische Protokoll mit Ihrer deutschen Fassung.
  • Um spätere Manipulationen zu verhindern, notieren Sie die Anzahl der angekreuzten Kästchen und machen Sie zur Sicherheit ein Foto von beiden fertig ausgefüllten Berichten.
  • Erst wenn Sie mit dem Inhalt der beiden Formulare einverstanden sind, sollten Sie diese auch unterschreiben.
  • Fotografieren Sie die Unfallstelle und notieren Sie sich Namen und Anschriften von Zeugen.
  • Notieren oder fotografieren Sie das Nummernschild des Unfallgegners.

Gut zu wissen:

Neue Fahrzeugmodelle, die nach dem 31. März 2018 gebaut werden, müssen mit dem eCall-System ausgestattet sein. Hiermit wird im Falle eines schweren Unfalls automatisch die nächstgelegene Notrufstelle informiert. Das System funktioniert in der gesamten EU, unabhängig davon, wo Ihr Fahrzeug gekauft wurde und wo es zugelassen ist.

Keine Panik, es handelt sich um kein Tracking-System. Es ist deaktiviert, solange Sie nicht in einen schweren Unfall verwickelt sind.

In diesen Fällen sollten Sie unbedingt einen Unfallbericht ausfüllen

  • Wenn ein anderes Kraftfahrzeug beteiligt ist, auch wenn es sich um augenscheinlich geringfügige Schäden handelt.

  • Wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall mit mehr als zwei Fahrzeugen verwickelt ist. In diesem Fall sollten Sie mit jedem Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen.

Bedenken Sie: Falls ein Polizeibericht angefertigt wird, wird dieser der Versicherungsgesellschaft erst Wochen später zugehen. Der Europäische Unfallbericht verhilft hier zu einer schnellen Übermittlung der wichtigsten Unfalldaten.

 

Die wichtigsten Angaben im Unfallbericht

In der Mitte des Formulars verfügt jeder Unfallbeteiligte über eine Spalte mit 17 Kästchen, die den Unfallhergang rekonstruieren sollen.

Dies ist der wichtigste Abschnitt des Formulars! Füllen Sie die Kästchen in Ruhe aus. 

Zum Schluss ist die Summe der angekreuzten Kästchen einzutragen. Zählen Sie genau nach, damit niemand zu Ihrem Nachteil nachträglich einen zusätzlichen Punkt ankreuzen kann.

Wenn Kästchen Ihrer Meinung nach nicht korrekt ausgefüllt wurden, sollten Sie dies in der Rubrik „Bemerkungen“ notieren (etwa bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Unfallgegner). Auch wenn der Unfallgegner sich weigert, das Unfallprotokoll zu unterschreiben, kann dies hier vermerkt werden.

Fertigen Sie auch eine einfache Skizze des Unfalls an (Pfeile, Ampeln, Stellung der Fahrzeuge).

Die Schadensregulierung in Frankreich

Im Hinblick auf die Schadensregulierung ist von Bedeutung, wer den Unfall verschuldet hat.

Auch kann es in Frankreich vorkommen, dass ein Unfallgegner keine Kfz-Versicherung hat.
 

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben – ein europäisches System hilft

In diesem Fall ist die Schadensregulierung in Frankreich besonders schwierig.

Denn wenn Sie an dem Unfall keinerlei Verschulden trifft, darf Ihr deutscher Versicherer aufgrund des deutschen Rechtsberatungsgesetzes nicht eingreifen.

Aber keine Sorge, Sie müssen sich nicht alleine mit der französischen Versicherung Ihres Unfallgegners auseinandersetzen.

Ein europäisches System hilft: Kontaktieren Sie den Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland.

Wenn Sie als deutscher Autofahrer einen Unfall mit einem in Frankreich versicherten Fahrzeug hatten, sollten Sie sich an den Vertreter der gegnerischen Versicherung in Deutschland wenden.

Mit diesem sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten können Sie auf Deutsch kommunizieren.

Er wird dann mit der gegnerischen Versicherung in Frankreich Kontakt aufnehmen und versuchen, Ihre Ansprüche nach französischem Recht geltend zu machen.

Die Kontaktdaten der Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland können beim Zentralruf der Autoversicherer angefragt werden.

Die französische Versicherung sollte bei Sachschäden innerhalb von drei Monaten einen zufriedenstellenden Regulierungsvorschlag unterbreiten.

Der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland leitet diesen dann an den Geschädigten weiter.

 

Wenn Sie den Autounfall verschuldet haben

Wenn Sie für den Unfall mit einem in Frankreich versicherten Fahrzeug verantwortlich sind, müssen Sie den Vorfall Ihrer Versicherung in Deutschland melden.

Diese wird sich dann, über ihren Vertreter in Frankreich, mit der Versicherung des französischen Autofahrers in Verbindung setzen und diesen entschädigen.

 

Wenn der Unfallgegner keine Kfz-Versicherung hat

Wie in Deutschland ist auch in Frankreich ein Versicherungsnachweis Pflicht, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Es wird jedoch geschätzt, dass bis zu 800.000 Fahrer ohne KFZ-Haftprlichtversicherung unterwegs sind, während es in Deutschland nur etwa 4.700 sind.

Sie sollten deshalb nach einem Unfall unbedingt alle relevanten Daten Ihres Unfallgegners verlangen und nachprüfen (Name, Adresse, ggf. Fahrzeugpapiere und Führerschein).

Sollte der Unfallgegner keine Kfz-Versicherung haben, gibt es dennoch eine Möglichkeit entschädigt zu werden. In allen Mitgliedstaaten mussten Entschädigungsstellen eingerichtet werden, die in folgenden Fällen kontaktiert werden können:

  • Der Unfallgegner hat keine Kfz-Versicherung,
  • die ausländische Versicherung des Unfallgegners hat keinen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benannt,
  • die Versicherung hat innerhalb von drei Monaten nicht angemessen auf den Entschädigungsantrag reagiert oder,
  • das gegnerische Unfallfahrzeug kann nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfall ermittelt werden.


Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, können Sie sich an den französischen Verkehrsunfallgarantiefonds FGAO wenden („Fonds de Garantie des Assurances Obligatoires“).

Dieser ist dafür zuständig, Autofahrer aus anderen EWR-Ländern zu entschädigen, wenn diese in Frankreich durch einen Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug einen Sach- oder Personenschaden erlitten haben. Aber beachten Sie, dass Sie sich nicht mehr an die Entschädigungsstelle wenden können, wenn Sie bereits rechtliche Schritte eingeleitet haben.

Frist innerhalb derer der FGAO Ihnen ein Angebot machen muss:  3 Monate bei Sachschäden

Spezifisches zur Entschädigung nach einem Unfall

Im Hinblick auf das Mieten eines Mietfahrzeugs, die Abschleppkosten sowie ein mögliches Schmerzensgeld, gibt es in Frankreich einige Punkte zu beachten.
 

Anspruch auf einen Mietwagen in Frankreich

Wenn Sie sich nach einem Unfall einen Mietwagen mieten, sollten Sie sich vorher unbedingt die schriftliche Zusage der gegnerischen französischen Versicherung einholen.

Ansonsten könnten Sie auf den Mietkosten sitzen bleiben. In der Regel legt der Gutachter die Zahl der Tage fest, die Ihr Unfallfahrzeug voraussichtlich nicht fahrbereit sein wird.

Diese Anzahl der Tage ist bindend. Die Kosten für einen Mietwagen werden nur für diesen Zeitraum von der Versicherung übernommen.

Zudem müssen Sie in jedem Fall den Nachweis erbringen, dass Sie unbedingt auf einen Leihwagen angewiesen sind (z. B. für Ihren Weg zur Arbeit).

Stehen beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, darf die Versicherung Sie hierauf verweisen.

Ein Anspruch auf einen dem Unfallfahrzeug gleichwertigen Ersatzwagen besteht nicht.
 

Abschleppkosten in Frankreich

Was die Übernahme der Abschleppkosten angeht, so werden nur die unbedingt notwendigen Kosten übernommen.

In der Regel betrifft das den Transport Ihres Fahrzeugs vom Unfallort bis zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt. Etwas anderes gilt unter Umständen, wenn Sie als Geschädigter über einen Autoschutzbrief versichert sind.

Auch notwendige Übernachtungen sowie die Rückreise zum Heimatort können durch einen Schutzbrief abgedeckt sein.

Der Umfang solcher Leistungen hängt von den Bedingungen des Schutzbriefes ab und ist in jedem Einzelfall von Ihnen zu prüfen.  

In Frankreich müssen die Abschleppkosten und die Zwischenlagerung des Kfz beim Abschleppunternehmen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Personenschäden in Frankreich

Die Versicherung des Unfallverursachers muss Ihnen innerhalb von acht Monaten nach dem Unfall ein Schmerzensgeldangebot unterbreiten, sofern Sie einen rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Zudem wird von der Versicherung des Unfallverursachers erwartet, dass sie Ihnen innerhalb von 3 Monaten ein Angebot vorlegt, das alle Schäden abdeckt.

Wenn die Versicherung jedoch nachweist, dass der Schaden nicht vollständig beziffert werden kann oder die Haftung nicht eindeutig geklärt ist, kann sie Ihnen bis spätestens 8 Monate nach dem Unfall ein Angebot unterbreiten.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist kommen auf die Versicherung Kosten zu.

Die Überweisung des Schmerzensgeldes muss spätestens 45 Tage, nachdem Sie sich mit der Höhe einverstanden erklärt haben, erfolgen. Doch Sie könenn noch bis zu 15 Kalendertagen danach Einspruch erheben, selbst wenn Sie das Entschädigungsangebot des Versicherers angenommen haben.

Verweigern Sie Ihr Einverständnis, können Sie von der Versicherung ein neues Angebot verlangen oder den Rechtsweg einschlagen.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn der Unfall innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Unfall gemeldet wird.

Den Antrag auf Entschädigung können Sie beim Garantiefonds für Personenschäden einreichen. Dies ist bis zu einem Jahr nach der endgültigen Gerichtsentscheidung möglich. Voraussetzung ist, dass sich die Klage gegen eine Person richtet, dessen Fahrzeug nicht versichert war. 

Gut zu wissen :

Wenn es zu einer Verschlimmerung der Körperverletzung kommt, kann das Opfer noch bis zu 10 Jahre lang einen zusätzlichen Antrag an die gegnerische Versicherung stellen.

 

Un homme est en train de réparer une voiture, le capot ouvert, sur le bord d'une route de campagne.

Online Broschüre: Unfall im EU-Ausland

Nach dem Autounfall einen kühlen Kopf bewahren und genau wissen, was zu tun ist? Das ist nicht einfach, erst recht nicht, wenn der Unfall im Ausland passiert. Die Broschüre Unfall im EU-Ausland informiert Sie über die notwendigen Schritte und gibt praktische Tipps.

Online-Tool: Mit dem Auto ins Ausland

Ob im eigenen Fahrzeug, Wohnmobil oder einem Mietwagen: Das kostenlose Online-Tool: Mit dem Auto ins Ausland hilft Ihnen, gut vorbereitet und sicher auf den Straßen Europas unterwegs zu sein.