Führerschein in Frankreich

Sie ziehen nach Frankreich und fragen sich, ob Sie dort mit Ihrem Führerschein fahren können?

Wir erklären, wo Ihr Führerschein gilt und in welchen Situationen Sie ihn gegen einen französischen Führerschein umtauschen sollten.

Einführung eines EU-Führerscheins

Ein in einem Mitgliedstaat der EU erworbener Führerschein ist europaweit gültig. Dies gilt sowohl für die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat als auch für die alten grauen oder rosa "Lappen".

Die EU-Richtlinie hat eine begrenzte Gültigkeit für alle ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine eingeführt.

Deutschland und Frankreich haben eine Gültigkeit von 15 Jahren beschlossen.

Ältere Führerscheine müssen bis spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden, um die Anforderungen dieser Richtlinie zu erfüllen.

Wenn ein EU-Bürger seinen ständigen Wohnsitz in ein anderes Mitgliedsland verlegt, kann er entweder seinen alten nationalen Führerschein weiter benutzen oder ihn in einen nationalen Führerschein seines neuen Aufenthaltslandes umtauschen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben, ist in folgenden Fällen ein Umtausch zwingend notwendig, gemäß französischem "Code de la route" (Verkehrsregeln):  

  • Der Führerschein wurde in einem Nicht-EU-Land erworben.
  • Der Inhaber begeht eine Ordnungswidrigkeit, die den Einzug oder eine Beschränkung der Fahrerlaubnis oder einen Punkteabzug nach dem französischen Strafpunktesystem nach sich zieht.
  • Sie beantragen eine Führerscheinerweiterung, z. B. weil Sie noch einen Motorradführerschein gemacht haben.

Des Weiteren müssen Sie, im Fall eines Wohnsitzes in Frankreich, Ihren deutschen Führerschein gegen einen französischen eintauschen, wenn dieser abgelaufen ist und erneuert werden muss oder wenn er gestohlen oder beschädigt wurde.

Wichtig: Wer der Aufforderung zum Umtausch nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Seit dem 03.03.2020 wird der Umtausch eines europäischen Führerscheins über die Online-Plattform ANTS abgewickelt.

Entweder müssen Sie ein Konto anlegen oder Sie können sich mit dem System France Connect einloggen (z. B. falls Sie bereits ein Online-Konto bei der frz. Steuerbehörde haben).

Sie benötigen dazu in jedem Fall die folgenden Dokumente, es können jedoch noch weitere verlangt werden:

  • Ablichtung oder Scan in Farbe Ihres Führerscheins (Vorder- und Rückseite).
  • Personenstandsurkunde mit Ihrem Geburtsnamen.
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Wohnsitznachweis, nicht älter als sechs Monate. (Da es in Frankreich keine Meldepflicht gibt, können Sie diesen Nachweis z. B. durch die letzte Stromrechnung oder Ihren Mietvertrag erbringen).
  • ein Passbild mit elektronischer Signatur.
  • einen Nachweis, dass Sie seit sechs Monaten in Frankreich wohnen (z. B. Kopie des Steuerbescheids).

Nach dem Umtausch haben Sie weiterhin das Recht, dieselben Fahrzeugklassen zu führen wie zuvor.

Die Führerscheinklassen sind europaweit vereinheitlicht worden. Haben Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, werden die einzelnen Klassen einfach übertragen.  

Zu beachten ist, dass nach einem Umtausch französisches Recht anwendbar ist.

Dies kann hinsichtlich der zeitlichen Befristung und medizinischen Tauglichkeitsprüfung für einzelne Fahrzeugklassen von Bedeutung sein.

So sind in Frankreich z. B. bereits für das Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen regelmäßige medizinische Tests vorgeschrieben.

Verfügen Sie noch über einen alten "Lappen", müssen Sie vor dem Umtausch unter Umständen noch eine amtliche Übersetzung anfertigen lassen.

Informieren Sie sich auch über die europäischen Fahrzeugkategorien. "Klasse 1 unbeschränkt" entspricht z.B. den europäischen Klassen AB, A1, A2, A.

Kontrollieren Sie auf Ihrem neu ausgestellten Führerschein, ob all diese Klassen auch eingetragen wurden. Sonst kann es passieren, dass Sie die Erlaubnis zum Führen dieser Klassen verlieren.

Obwohl grundsätzlich alle gültigen deutschen Führerscheine in Frankreich anerkannt werden müssen, kann es passieren, dass Sie mit einem alten grauen oder rosa Führerschein bei einer Verkehrskontrolle Schwierigkeiten bekommen.

Dies liegt daran, dass momentan 110 gültige Führerscheinvarianten in der EU existieren.  

Wir empfehlen, vor dem Umzug nach Frankreich den alten Führerschein gegen einen Kartenführerschein (Scheckkartenformat) umtauschen zu lassen.

Deutsche Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden.

Führerscheine, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden und sind dann ebenfalls 15 Jahre gültig. Dadurch wird die Fälschungssicherheit erhöht und sichergestellt, dass Name und Lichtbild regelmäßig aktualisiert werden.

In Deutschland wurde der Umtausch nach Geburtsjahr beziehungsweise nach Ausstellungsjahr des Führerscheins gestaffelt, sodass nicht alle Umtausch-Anfragen gleichzeitig bei den Behörden eingehen.

In Frankreich hingegen müssen alte, noch nicht befristete Führerscheine bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Sie können Ihren Führerschein auch früher umtauschen.

Bei den neu ausgestellten Führerscheinen gilt jedoch die auf 15 Jahre begrenzte Gültigkeit.

Hier finden Sie die Umtausch-Tabellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wenn Sie Ihren deutschen Führerschein entsprechend der oben genannten Regelungen zur Gültigkeit umtauschen, müssen Sie einen französischen Führerschein beantragen.

Der französische Führerschein unterliegt somit den französischen Bestimmungen zur Gültigkeit.

In diesem Fall sind die Regelungen in Frankreich und in Deutschland jedoch die gleichen: Der neu ausgestellte Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss anschließend wieder erneuert werden.

Nein.

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich handelt es sich lediglich um eine Aktualisierung des Führerscheins.

Es müssen weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Fahrprüfung absolviert werden, um sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie die Einrichtung INFOBEST.