Anti-Wegwerf-Gesetz in Frankreich

Ein bereits 2020 in Frankreich verabschiedetes Gesetz sagt der Ressourcenverschwendung den Kampf an.

Ob stufenweise Abschaffung von Einwegplastik oder Kassenbons - das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) verschafft einen Überblick darüber, was sich im Nachbarland für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert.

Neuer Reparaturbonus für Schuhe und Textilien

Seit November 2023 gibt es in Frankreich einen Reparaturbonus für Schuhe und Textilien. Genau wie beim Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte muss man sich an einen zugelassenen Reparaturservice wenden. Der Reparaturbonus wird direkt von der Rechnung abgezogen und muss nicht extra beantragt werden.

Der Bonus beträgt zwischen 6 und 25 Euro, abhängig von der Reparatur. Ein neuer Absatz für Schuhe wird mit 7 Euro gefördert, während man für den Austausch eines Reißverschlusses bis zu 15 Euro sparen kann.

Alle Informationen zu diesem Bonus gibt es (in französischer Sprache) auf der Interseite Re_fashion. Eine interaktive Karte zeigt die zugelassenen Reparaturbetriebe.

Französische Regierung schafft Einwegplastik ab

Die französische Regierung möchte Einwegverpackungen aus Plastik bis 2040 stufenweise verbieten – von der Plastikflasche, über die Zahnpastatube bis hin zur Plastikschale für den Fertigsalat.

Ursprünglich bestand die Idee darin, in Frankreich ähnlich wie in Deutschland ein Pfandsystem für Plastikflaschen einzuführen. Spätestens Ende Juni 2023 möchte die französische Regierung die Entscheidung über eine verpflichtende Einführung eines Pfandsystems treffen.

In den letzten Jahren sind bereits unter anderem Strohhalme, Teller, Becher und Besteck aus Einwegplastik aus den Supermarktregalen verschwunden. Seit Januar 2023 dürfen Fast-Food-Restaurants kein Wegwerfgeschirr mehr für den Verzehr vor Ort ausgeben.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema geben wir in unserem Artikel Ausweg aus dem Einwegplastik.

Informationen für ein nachhaltigeres Konsumverhalten

Neue Kennzeichnungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher informieren, wie nachhaltig ein Produkt produziert wurde, ob es aus recycelten Materialien hergestellt wurde, ob überflüssige Verpackungen verwendet wurden oder ob Stoffe mit endokriner Wirkung enthalten sind.

Zudem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bereits beim Kauf darüber informiert werden, wie gut die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für das jeweilige Produkt ist und wie es recycelt werden muss.

Nicht verkaufte Ware muss gespendet werden

Jährlich werden allein in Frankreich Lebensmittel und Neuwaren im Wert von vielen Milliarden Euro vernichtet.

Die französische Regierung möchte dies eindämmen. Seit 2016 dürfen größere französische Supermärkte nicht verkaufte Lebensmittel nicht mehr sofort zerstören. Sie werden dazu angehalten, sie an soziale Einrichtungen zu spenden.

Des Weiteren ist ab Ende 2023 vorgesehen, dass unverkaufte Waren, die keine Lebensmittel sind, nicht mehr vernichtet, sondern entweder recycelt oder gespendet werden müssen. Frankreich wäre weltweit das erste Land, das eine solche Maßnahme ergreift.

Auch Kassenbons sollen nicht mehr automatisch ausgedruckt und ausgehändigt werden, und zwar ab dem 1. August 2023.

Längere Nutzungsdauer

Frankreich geht auch gegen die geplante Obsoleszenz, also die künstliche Produktalterung von Geräten, vor. Elektrogeräte sollen einfacher zu reparieren statt auszutauschen sein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bereits beim Kauf darüber informiert werden, wie lange Updates der Software des Geräts mit einem normalen Gebrauch des Geräts vereinbar sein werden.

Herstellende Unternehmen müssen für zahlreiche Geräte einen Reparatur-Index angeben. Dieser liefert Information zur Reparierbarkeit des Produkts und zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Auch neue Regelungen zu den Ersatzteilen müssen von den herstellenden Unternehmen eingehalten werden. Diese müssen innerhalb von 15 Werktagen zur Verfügung stehen und wenn möglich aus der Kreislaufwirtschaft stammen.

Industrie muss Verantwortung übernehmen

Unternehmen, die Waren bestimmter Kategorien herstellen, importieren oder vertreiben müssen Abgaben zahlen, um damit zu Beseitigung, Recycling oder Wiederverwendung dieser Produkte beizutragen.

Auch ein Bonus-Malus-System ist eingeführt worden, um nachhaltige Produkte zu fördern und die Herstellung umweltverschmutzender Produkte finanziell zu bestrafen.