Ausweg aus dem Einwegplastik

In Plastik verpacktes Gemüse, Zahnbürsten in Blisterverpackungen, Versand von Magazinen in Plastikhüllen und Plastikspielzeug als Geschenk im Kindermenü: Frankreich sagt dem unnötigen Einwegplastik den Kampf an. Seit 2021 werden jedes Jahr neue Regelungen eingeführt, um die Müllberge zu reduzieren, Vorhandenes zu recyceln sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Ausweichmöglichkeiten zu bieten.

Ehrgeizige Zielsetzung

Die französische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 Verpackungen aus Einwegplastik um 20 % zu reduzieren, und zwar zur Hälfte durch Wiederverwendung. Des Weiteren sollen als „unnötige“ erachtete Verpackungen aus Einwegplastik, wie beispielsweise sogenannte Blisterverpackungen, ganz und gar vermieden werden. Alle Verpackungen aus Einwegplastik sollen bis 2025 recycelbar sein und keine Substanzen enthalten, welche die Nutzung des recycelten Materials einschränken könnten.

Seit der Veröffentlichung des Anti-Wegwerf-Gesetzes für eine Kreislaufwirtschaft (loi anti-gaspillage pour une économie circulaire) im Jahr 2020 wurden schon zahlreiche Regelungen eingeführt, um unnötigen Plastikmüll zu vermeiden. Verboten wurden unter anderem Konfetti aus Plastik und Teebeutel aus nicht biologisch abbaubarem Material.

Eingeführt wurden hingegen Behälter zur Abfalltrennung in den Supermärkten, so dass Kundinnen und Kunden direkt nach der Zahlung an der Kasse die Waren auspacken und die Verpackung in den entsprechenden Abfalleimer werfen können.

Beispiele für eingeführte und zukünftige Maßnahmen

Verbot: Strohhalme, Einweggeschirr und -besteck, Plastikkonfetti, kostenlose Zurverfügungstellung von Plastikflaschen in Unternehmen

Einführung: von der Kundschaft mitgebrachte Behälter müssen in Geschäften akzeptiert werden, Bonus-Malus-System für Umverpackungen aus Plastik

Verbot: Umverpackung von Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg, Teebeutel aus Plastik, kostenloses Plastikspielzeug in Fast-Food-Restaurants

Einführung: Wasserspender-Pflicht in öffentlichen Gebäuden

Verbot: Wegwerfgeschirr in Fast-Food-Restaurants für den Verzehr vor Ort

Verbot: Medizinprodukte mit Mikroplastik

Einführung: Mikroplastikfilter für neue Waschmaschinen

Verbot: abzuwaschende oder auszuspülende Kosmetikprodukte mit Mikroplastik (z.B. Shampoo, Duschgel Haarfärbemittel usw.)

Wiederverwendbares Geschirr in Fast-Food-Restaurants

Zum 1. Januar 2023 knöpft sich das Gesetz die Müllberge der Fast-Food-Restaurants vor. Für den Take-Away-Service gibt es bisher keine neuen Regelungen wie seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland. Allerdings muss zum Verzehr vor Ort im Restaurant wiederverwendbares Geschirr angeboten werden, also Teller, Becher, Besteck usw. Durch diese Maßnahme könnten laut Ademe (frz. Agentur für Umwelt und Energie) schätzungsweise 130.000 Tonnen Einwegverpackungen pro Jahr eingespart werden.

Auch wenn diese Maßnahme vor allem in Bezug auf Fast-Food-Restaurants Schlagzeilen macht, sind tatsächlich alle Restaurants betroffen, die mindestens 20 Gäste empfangen können. Gemeint sind somit ebenfalls Kantinen von Unternehmen und Schulen, Cafeterien in Museen usw. Für das wiederverwendbare Geschirr müssen selbstverständlich die geltenden Hygieneregeln weiterhin eingehalten werden.

Viele Restaurants, schätzungsweise die Hälfte, haben ihr Geschirr jedoch noch nicht oder nur teilweise umgestellt. Jedes Restaurant oder Unternehmen hat eine andere Ausrede: Die einen müssen erst geeignetes Geschirr für ihre Produkte herstellen lassen, die anderen müssen erst große Umbauarbeiten vornehmen und neue Spülmaschinen kaufen. Und fast alle nutzen nun wiederverwendbares Geschirr aus... Plastik.

Vielleicht bald Pfand auf Plastikflaschen

Bis zum Jahr 2030 möchte Frankreich die Anzahl der Einweg-Plastikflaschen um 50 % reduzieren. Seit Einführung des Anti-Wegwerf-Gesetzes wurden jedes Jahr Statistiken erstellt, um eine Entscheidung zur Einführung eines Flaschenpfands zu treffen. Nicht nur in Bezug auf Einwegplastik, sondern für alle Getränkebehälter im Allgemeinen. Es sollen mehr Flaschen, Dosen, usw. wiederverwendet und recycelt werden. Geplant ist diese Entscheidung noch in der ersten Jahreshälfte 2023.

Unverpackt wird gefördert

Schon einmal an der Käsetheke darum gebeten, den Camembert in die mitgebrachte Brotdose zu packen? Das ist in Frankreich schon seit dem 1. Januar 2021 möglich. Natürlich muss der mitgebrachte Behälter geeignet und sauber sein.

Bereits seit 2020 muss für Getränke zum Mitnehmen ein niedrigerer Preis berechnet werden, wenn Käuferinnen oder Käufer ein wiederverwendbares Trinkgefäß mitbringen. Manche Verkaufsstellen berechnen dann beispielsweise 50 Cent weniger oder ziehen 10 % vom Preis ab. In der Praxis klappt dies allerdings nicht immer, wie eine Studie des Vereins No Plastic In My Sea zeigt.

Einzelhandelsgeschäfte mit mindestens 400m² Verkaufsfläche müssen der Kundschaft saubere und wiederverwendbare Behälter für unverpackt angebotene Artikel zur Verfügung stellen. Diese Dienstleistung kann kostenpflichtig sein.

Mikroplastikfilter für die Waschmaschine

Moderne Waschmaschinen brauchen immer weniger Wasser und Strom. Doch mit jedem Waschgang tragen wir zum Mikroplastik in den Ozeanen bei. Der Grund: Mikrofasern aus Plastik lösen sich aus der Kleidung und geraten über das Abwasser in Flüsse, Seen und Meere.

Eine Lösung gegen diese Wasserverschmutzung bieten Mikroplastikfilter. Diese werden in Frankreich für neue Waschmaschinen zur Pflicht, allerdings erst ab 2025. Noch besser wäre es jedoch, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher weniger Kleidung aus Kunstfasern kaufen bzw. tragen und auch ältere Waschmaschinen mit einem externen Filter nachrüsten würden.