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Autofahren in Frankreich

Sie wollen sich über das Tempolimit auf französischen Straßen informieren?

Oder Sie wurden im Nachbarland geblitzt? Nachstehend erhalten Sie relevante Informationen über das Autofahren in Frankreich.

Neues Straßenschild "voie réservée" in Frankreich

Auf französischen Straßen können Fahrspuren bestimmten Fahrzeugen vorbehalten sein. Markiert werden diese mit einem Schild (weiße Raute auf blauem Untergrund) oder einer digitalen Anzeige. Die rechtliche Grundlage wurde zwar schon im Jahr 2020 geschaffen. Doch erst seit wenigen Monaten wurden tatsächlich entsprechende Fahrspuren eingerichtet, und zwar bisher in Lyon, Grenoble und Straßburg. Weitere Städte wie Rennes und Nantes arbeiten an der Umsetzung.

Diese „reservierten“ Fahrspuren dürfen nur von den folgenden Fahrzeugkategorien genutzt werden:

  • Fahrzeuge des ÖPNV
  • Taxis
  • Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen (auch ein Erwachsener und ein Kind zählen)
  • Besonders emissionsarme Fahrzeuge (mit einer Umweltplakette Crit’Air 0)

Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 135 €.

Die beschränkte Nutzung der Fahrspur kann nur für bestimmte Zeitfenster, z.B. während dem Berufsverkehr, gelten. In diesem Fall werden die Uhrzeiten unter dem Schild angegeben oder die digitale Anzeige nur zu diesen Uhrzeiten angeschaltet. Auch können weitere Fahrzeugkategorien ausgenommen werden. Dies ist beispielsweise bei Streckenabschnitten in der Eurometropole Straßburg der Fall. Das durchgestrichene Elektro-Auto bedeutet, dass eine vorhandene Crit’Air 0 allein nicht genügt, um diese Fahrspur zu nutzen. Ein Elektro-Auto mit mindestens zwei Insassen darf hingegen auf dieser „reservierten“ Spur fahren.

Deutsche Autofahrer, die in Frankreich geblitzt werden, müssen damit rechnen, Post von den französischen Behörden zu bekommen. Die Bußgelder sind im Vergleich zu Deutschland hoch. Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Knöllchen in Frankreich.

 

Handelt es sich um einen Fake?

Auch deutsche Autofahrer erhalten Bußgeldbescheide aus Frankreich. Viele fragen sich, ob es sich hierbei um ein offizielles Schreiben oder um einen Betrugsversuch handelt.

Hier sehen Sie, wie eine offizielle Zahlungsaufforderung aus Frankreich aussieht.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland stellt weitere Informationen zu Strafzetteln und Bußgeldern aus dem EU-Ausland zur Verfügung.

 

Wie kommt die französische Behörde an meine Adressdaten?

Mit der im Jahr 2013 umgesetzten europäischen Richtlinie 2011/82/EU wurde in jedem Land der EU eine nationale Kontaktstelle zur Abfrage von Halterdaten bei Verkehrsdelikten eingerichtet. In Deutschland ist es das Kraftfahrt-Bundesamt.

Auf Anfrage ausländischer Behörden darf die Kontaktstelle Ihre Adressdaten herausgeben.

 

Ist die Höhe des Bußgelds richtig?

Anders als in Deutschland langt der französische Staat bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen ordentlich hin.

Der Regelsatz für eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts bis 20 Kilometer pro Stunde liegt bei 135 Euro (außerorts bei 68 Euro).

Wird innerhalb von zwei Wochen bezahlt, gibt es einen Rabatt und es werden nur 90 oder 45 Euro fällig.

Bei säumigen Zahlern steigt das Bußgeld auf 375 bzw. 180 Euro. 

Bei einfachen Verkehrsverstößen haben die Behörden in Frankreich ein Jahr lang Zeit, um ein Bußgeld zu verhängen.

Ist der Bußgeldbescheid einmal verschickt, kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden.

 

Die Höhe des Bußgelds bei Geschwindigkeitsübertretungen:


Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Kilometer pro Stunde außerhalb geschlossener Ortschaften: 

45 Euro, 68 Euro oder 180 Euro je nach Zeitpunkt der Zahlung. Die entsprechenden Fristen sind dem Schreiben zu entnehmen. 
 

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Kilometer pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaften: 

90 Euro, 135 Euro oder 375 Euro je nach Zeitpunkt der Zahlung. Die entsprechenden Fristen sind dem Schreiben zu entnehmen. 
 

20 bis 50 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren:

90 Euro, 135 Euro oder 375 Euro je nach Zeitpunkt der Zahlung. Die entsprechenden Fristen sind dem Schreiben zu entnehmen. 


Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 Kilometer pro Stunde, legt das Gericht die Höhe des Bußgelds fest. Die Strafe darf höchstens 1.500 Euro betragen.

Hinweis: Feste Blitzer werden in der Regel durch ein Schild angekündigt.

 

Wer muss zahlen – der Fahrzeughalter oder der Fahrer?

Wie in Deutschland muss der Temposünder das Bußgeld zahlen.

Den Bußgeldbescheid bekommt der Fahrzeughalter zugeschickt. Sollte dieser nicht selbst gefahren sein, hat er die Möglichkeit, auf dem Anhörungsbogen Angaben zum Fahrzeugführer zu machen.

 

Wie kann ich bezahlen?

  • Überweisung (Bankverbindung ist auf dem Formular angegeben),
  • Bankkarte oder in bar bei zugelassenen Tabakläden in Frankreich (hier können nur die vergünstigten Beträge und Festbeträge bezahlt werden),
  • Bar, Bankkarte oder Scheck in Finanzämtern ("Centre des finances publiques").

     

Kann ich ein Beweisfoto anfordern?

Ja. Anders als in Deutschland wird das Beweisfoto nicht automatisch zugesandt.

Sie können jedoch bei der zentralen Stelle in Rennes (Centre automatisé de constatation des infractions routières) das Radarbild anfordern.

Hier können Sie das Radarfoto online anfordern.  

Wichtig: Die Anforderung des Beweisfotos befreit Sie nicht von der Verpflichtung, das Bußgeld zu hinterlegen, auch wird die Widerspruchsfrist hierdurch nicht gehemmt.

Weitere Informationen stellt die ANTAI (Nationale Agentur für die automatischen Prozesse von Verstößen) zur Verfügung.

 

Muss der Bußgeldbescheid in Deutschland vollstreckt werden?

Der Bußgeldbescheid ist unabhängig von der Sprache erst einmal grundsätzlich wirksam.

Für die zwangsweise Vollstreckung in Deutschland muss er aber in deutscher Sprache verfasst sein, wenn das Fahrzeug auch in Deutschland zugelassen ist.

Eine Vollstreckung in Frankreich ist auch ohne Übersetzung möglich. Wenn ein französischer Bußgeldbescheid also nicht bezahlt wird, kann das bei künftigen Besuchen in Frankreich eventuell zu Problemen führen.

 

Kann der Bußgeldbescheid in deutscher Sprache sein?

Nach dem Europäischen Geldsanktionsgesetz (EuGeldG) können bereits seit 2010 Bußgelder über 70 Euro, die in einem anderen EU-Staat verhängt wurden, auch in Deutschland vollstreckt werden.

Bedenken Sie: Bei der Höhe des Bußgelds werden auch die für das Verfahren anfallenden Kosten mitberücksichtigt.

Die Vollstreckung erfolgt durch die deutschen Behörden nach deutschem Verfahrensrecht.

 

Werden Punkte in Flensburg eingetragen?

Wenn Sie im Ausland ein Verkehrsdelikt begangen haben, werden Ihnen im deutschen Verkehrszentralregister keine Punkte eingetragen.

Eine Eintragung im französischen Register erfolgt nur bei Personen mit Wohnsitz in Frankreich oder mit einem französischen Führerschein.

 

Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Sie können aus mehreren Gründen Widerspruch einlegen:
 

  • Es handelt sich nicht um Ihr Fahrzeug oder es war zum Zeitpunkt des Verstoßes gestohlen.
  • Nicht Sie sind mit Ihrem Fahrzeug gefahren.
  • Sie bestreiten das tatsächliche Vorliegen des Verstoßes.
     

In jedem Fall muss der Widerspruch innerhalb von 45 Tagen ab Versand des Strafzettels eingelegt werden. Wenn Sie einen erhöhten Bußgeldbescheid erhalten, liegt die Frist bei 30 Tagen ab dem Versand des erhöhten Bußgeldbescheids. 

Bis auf Ausnahmefälle darf die Geldstrafe nicht beglichen werden, um Widerspruch einzulegen. Das Bezahlen der Geldstrafe bedeutet nämlich, dass Sie zugeben, den Verstoß begangen zu haben.

Vorgehensweise für den Widerspruch:
 

  • Widerspruch auf dem Postweg stellen, indem Sie das blaue „Antragsformular für die Befreiung“ ausfüllen und per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken.
     

Die Bearbeitung des Einspruches kann einige Wochen dauern. Wird diesem stattgegeben, erhalten Sie einen Erstattungsbescheid.

In der Folge müssen Sie noch einen Erstattungsantrag stellen. Dazu gehören zudem folgende Dokumente: Zahlungsbestätigung, Bankverbindungsnachweis und die Originalschreiben der französischen Behörden.

Nach einer unbestimmten Bearbeitungsfrist erhalten Sie dann Ihre Kaution zurück.

Vorsicht: Wenn Sie Widerspruch einlegen und die Behörden letztendlich entscheiden, dass der Verstoß tatsächlich vorliegt, wird die Geldstrafe erhöht.

 

Wann tritt Verjährung ein?

Die Verjährungsfrist für den Erlass eines Bußgeldbescheids in Frankreich liegt bei einem Jahr (Verfolgungsverjährung).

Ergeht innerhalb dieses Jahres der Bußgeldbescheid, so kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden (Vollstreckungsverjährung).

80 oder 90, das ist hier die Frage! Zumindest dann, wenn es um das aktuell debattierte Tempolimit auf französischen Landstraßen geht.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) klärt auf über Höchstgeschwindigkeiten und Bußgelder und gibt praktische Tipps fürs Autofahren in Frankreich.

 

Tempolimit auf französischen Landstraßen: 80 oder 90 Kilometer pro Stunde

Welches Geschwindigkeitslimit auf französischen Landstraßen (routes secondaires) herrscht, ob 80 oder 90 Kilometer pro Stunde, kann seit Ende 2019 jedes Département, in bestimmten Fällen auch die Bürgermeister, selbst entscheiden. Das entsprechende Gesetz (loi d'orientation des mobilités) wurde im Dezember 2019 verabschiedet. Zuvor hatte die französische Regierung das Tempolimit auf allen Landstraßen einheitlich auf 80 km/h heruntergesetzt.

Interessant für die deutsch-französische Grenzregion: Einige grenznahe Gebietskörperschaften, darunter die Collectivité européenne d’Alsace (Elsass), haben sich entschieden, schrittweise wieder 90 Kilometer pro Stunde auf bestimmten viel befahrenen Streckenabschnitten einzuführen.

Unsere Empfehlung: Beachten Sie die Schilder auf den Landstraßen (routes départementales). Fahren Sie im Zweifelsfall 80 km/h.

Zum Vergleich: in Deutschland gilt auf Landstraßen Tempo 100.
 

Tipps für Autofahrer in Frankreich:

  • Wenn Sie vorhaben, in Frankreich Auto zu fahren, informieren Sie sich auf Service Public (auf Französisch) über die Tempolimits und Geldbußen im Land.
  • Verlassen Sie sich nicht auf ihr Navigationssystem, das eventuell noch nicht auf dem aktuellsten Stand ist.
  • Fahren Sie auf Landstraßen im Zweifelsfall 80!

 

Tempolimit auf französischen Autobahnen und innerorts

Auf französischen Autobahnen gilt Tempolimit 130Innerorts herrschen 50 Kilometer pro Stunde. Ausnahmen können zum Beispiel für Fahranfänger oder bei Regen gelten. 

Näheres in der kostenlosen Web-App des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

 

Toleranzwerte und Bußgelder

Wie in Deutschland gibt es in Frankreich Toleranzwerte, die Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung ausgleichen sollen. Bei Geschwindigkeiten von weniger als 100 Kilometer pro Stunde werden automatisch fünf Kilometer pro Stunde von dem vom Blitzer gemessenen Wert abgezogen (in Deutschland drei Kilometer pro Stunde).

Bei mehr als 100 Kilometer pro Stunde werden 5 Prozent abgezogen (in Deutschland 3 Prozent).

Ein Beispiel:

Sie werden auf einer französischen Landstraße (Tempolimit 80) mit 86 Kilometer pro Stunde geblitzt. Fünf Kilometer pro Stunde werden abgezogen, es bleiben also 81 Kilometer pro Stunde.

Achtung, anders als in Deutschland wird das Bußgeld nicht stufenweise je nach Schwere der Tempoüberschreitung berechnet. In Frankreich müssen Sie sofort mit einem Bußgeld von mindestens 45 Euro rechnen, auch wenn Sie nur einen Kilometer pro Stunde zu schnell waren.

Warnung: Seit dem 22. Mai 2020 darf Autofahrern in Frankreich der Führerschein entzogen werden, wenn sie mit Handy am Steuer erwischt werden und gleichzeitig ein Verkehrsdelikt begehen wie Nichtbeachtung der Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen oder Missachtung von Vorfahrtsregeln.

Es droht ein 72-stündiges Fahrverbot. In dieser Zeit kann der Präfekt den Entzug des Führerscheins für bis zu sechs Monate anordnen.

Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge oder Personenschaden kann die Frist auf ein Jahr verlängert werden.

Radarwarner sind in Frankreich verboten

Viele Autofahrer wissen es nicht. In Frankreich sind Navigationsgeräte die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen verboten.

Sowohl die Nutzung als auch das bloße Mitführen ist untersagt. Findet die französische Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, ist ein Bußgeld bis zu 1500 Euro fällig und das Gerät wird sichergestellt.

Das Verbot betrifft sowohl mobile Navis, im Auto integrierte Navigationsgeräte als auch Mobiltelefone mit Navigations-Funktion. Gegebenenfalls Beschlagnahmung des Autos bei fest installierten Geräten.

Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der direkte Hinweis auf eine Radarmessstelle hingegen ist verboten.

Am 24. November 2021 entschied der französische Verfassungsrat, dass die Meldung einer Geschwindigkeitskontrolle, z. B. über eine GPS-Anwendung, erlaubt ist. Dies gilt jedoch nicht für Alkoholkontrollen, Identitätskontrollen oder ähnliches. Näheres hier (auf Französisch). 

In Deutschland sind Navigationsgeräte, die vor Radarfallen warnen, auch verboten.

Zwar darf man hierzulande einen Radarwarner kaufen und besitzen, die Nutzung während der Fahrt ist aber nicht erlaubt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg rechnen.

 

Keine Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich

Seit dem 22. Mai 2020 ist es in Frankreich nicht mehr erforderlich, einen Alkoholtester im Wagen mitführen.

Dieses Messgerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an, der in Frankreich 0,5 mg/l nicht übersteigen darf (0,2 mg/l für Fahranfängern, die weniger als 2 Jahre im Besitz des Führerscheines sind), wenn man mit dem Auto fahren will.

Die Tests gibt es als preisgünstige Einwegtests ab 1,50 Euro z.B. an Tankstellen und Apotheken. Aber auch elektronische Geräte sind günstig zu erwerben (z.B. in großen Supermärkten).

Die Geräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. 

Außerdem zu beachten: Einmaltester geben keinen zuverlässigen Promillewert an und können von den Werten der Polizeigeräte abweichen.

Nachtclubs und Bars, die zwischen 2.00 und 7.00 Uhr morgens Alkohol abgeben dürfen, sind in Frankreich verpflichtet, ihren Gästen zertifizierte Alkoholtestgeräte zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie auf einer französischen Autobahn oder Schnellstraße einen Unfall oder eine Panne haben, müssen Sie einen zugelassenen Mechaniker rufen. Nur solche zugelassenen Dienstleister dürfen auf der französischen Autobahn tätig werden.

Wenn sich keine Notrufsäule in Reichweite befindet, wählen Sie die europäische Notrufnummer: 112.

Bei neuen Pkw-Modellen kann auch das europäische eCall-System bei einem Unfall automatisch einen Hilferuf absetzen oder manuell ausgelöst werden.

Doch Vorsicht: Die Kosten für die Pannenhilfe können variieren!

Die Tarife für die Pannenhilfe werden durch eine vom französischen Wirtschafts- und Finanzministerium festgelegte Pauschalpreistabelle geregelt, die je nach Umständen variieren kann:

  • Pannenhilfe am Tag (8 bis 18 Uhr) oder in der Nacht (18 bis 8 Uhr),
  • unter der Woche oder am Wochenende,
  • Pannenhilfe vor Ort, auf einem Rastplatz oder nach dem Abschleppen,
  • Abschleppdienst bis zur Werkstatt des Mechanikers oder Abschleppdienst an einem vom Autofahrer gewählten Ort.
     

Seit dem 29. Juli 2021 beträgt der Mindesttarif 132,70 Euro. Dieser Pauschalpreis betrifft die Pannenhilfe und den Abschleppdienst, auf Autobahnen und Schnellstraßen, von leichten Fahrzeugen, also unter 1,8 Tonnen.

Weitere Informationen und eine detaillierte Übersicht über die Preistabelle finden Sie auf der Internetseite der ASFA (Association Professionnelle des Sociétés Françaises Concessionnaires ou Exploitantes d'Autoroutes ou d'Ouvrages Routiers).

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