Hauptuntersuchung (TÜV) in Deutschland, Frankreich und Europa

Hier erfahren Sie, welche Regeln in Deutschland, Frankreich und Europa allgemein bei der Hauptuntersuchung (abgekürzt HU, umgangssprachlich TÜV) gelten und was sich seit dem 20. Mai 2018 durch die sogenannte „HU-Richtlinie“ verändert hat. Mit der HU-Richtlinie hat das Bundesverkehrsministerium die europäische Richtlinie 2014/45/EU für Deutschland umgesetzt. Ziel ist eine europaweit harmonisierte Hauptuntersuchung.

Was sich bezüglich der Hauptuntersuchung verändert hat:

Die offensichtlichste Änderung ist die Einführung der neuen Mangelkategorie „gefährliche Mängel“. Bisher gab es die vier Mangelklassen "ohne Mangel", "geringe Mängel", "erhebliche Mängel" und "verkehrsunsicher". Zwischen den letzten beiden sind nun die gefährlichen Mängel als neue Zwischenkategorie angesiedelt.

„Gefährliche Mängel“ bedeutet, dass eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung besteht (zum Beispiel: sämtliche Bremsleuchten funktionieren nicht). Die umgehende Fahrt nach Hause oder zur Reparatur wird aber als vertretbar angesehen. Anders als in der Kategorie „verkehrsunsicher“ wird die Prüfplakette bei Fahrzeugen mit gefährlichen Mängeln nicht entfernt.

Eine weitere Änderung, die in Deutschland allerdings nicht spürbar ist, ist folgende: Europaweit muss die erste Hauptuntersuchung bei einem Neuwagen spätestens nach vier Jahren und danach alle zwei Jahre erfolgen. In Deutschland, wo die erste HU nach drei Jahren durchgeführt werden muss, war das bereits der Fall. So zum Beispiel auch in Frankreich, wo die erste Hauptuntersuchung nach vier Jahren erfolgt.

Was bezüglich der Hauptuntersuchung unverändert bleibt:

Deutsche Prüfstellen sollen gültige Hauptuntersuchungen aus anderen EU-Ländern, also zum Beispiel Frankreich, grundsätzlich anerkennen (§ 7 FZV deutsches Recht).

Achtung, in der Praxis kann es vorkommen, dass Prüfstellen Zertifikate nicht anerkennen, wenn sie in einer anderen Sprache verfasst sind. Wir empfehlen, es trotzdem zu versuchen, da Dokumente im Einzelfall anerkannt werden.

In Frankreich ist die Fahrzeugzulassung seit Ende 2017 nur noch online möglich und nicht mehr wie zuvor in der Präfektur. Die Präfekturen verfügten teilweise über Hauptuntersuchungs-Muster aus Deutschland und anderen europäischen Ländern, mit Hilfe derer sie fremdsprachige Dokumente abgleichen und anerkennen konnten. Inwieweit die Anerkennung deutscher Hauptuntersuchungen im neuen Onlinesystem möglich ist, bleibt abzuwarten.

Und auch wenn Ihre deutsche HU akzeptiert wird, könnte sich ein Folgeproblem ergeben: Wie können deutsche Autofahrer bei einer Polizeikontrolle in Frankreich deutlich machen, dass sie über einen gültigen TÜV verfügen? Bei der Onlinezulassung erhalten sie nämlich keine französische Plakette über einen gültigen „contrôle technique“ (entspricht der Hauptuntersuchung).

In Frankreich wird die Plakette übrigens an der Windschutzscheibe angebracht und nicht etwa wie in Deutschland am Kennzeichen.

Gut zu wissen:

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