Vorstellung des Projekts "Justiz ohne Grenzen"

Gerade in der deutsch-französischen Grenzregion gehören die grenzüberschreitende Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie ein intensiver Wirtschaftsaustausch zum Alltag. Wenn es allerdings zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten kommt, wird es schnell kompliziert. Sprachbarrieren und fehlende Kenntnisse des Justizsystems im Nachbarland machen es schwer, die eigenen Rechte zu kennen und diese auch auszuüben. Deshalb bietet unsere deutsche-französische Kontaktstelle für Justizfragen kostenlose Beratungen durch ein Rechtsexperten-Team und eine konkrete Hilfestellung für Rechtssuchende.

Wie ist die Idee zum Projekt "Justiz ohne Grenzen" entstanden? Für wen ist es gedacht? Mit wem? Wie soll es umgesetzt werden? 
Das ZEV stellt Ihnen dieses in Europa einzigartige Pilotprojekt vor!

Sie brauchen Hilfe?

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und schildern Sie uns Ihr Problem.

Recht haben und Recht bekommen - auch im Nachbarland

Das Projekt "Justiz ohne Grenzen" ist ein innovatives Pilotprojekt, das ins Leben gerufen wurde, um eine Lücke in der Information und dem grenzüberschreitenden Zugang zum Rechtsweg in der deutsch-französischen Grenzregion zu schließen. Zu oft kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger bei rechtlichen Problemen im Nachbarland ihre Rechte nicht geltend machen, weil sie das ausländische Rechtssystem nicht kennen. Welches Verfahren kann eingeleitet werden? Vor welchem französischen oder deutschen Gericht? Welches Recht ist anwendbar? Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren? Ist die Einschaltung einer Anwältin oder eines Anwalts zwingend vorgeschrieben? Wie funktionieren die vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren? usw.

Ziel dieser neuen Kontaktstelle ist es, die Rechtsuchenden in der Grenzregion über die Justizsysteme der beiden Länder zu informieren, sie bei den vereinfachten europäischen Verfahren zu begleiten und/oder sie an zweisprachige Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten (z. B. an eine Rechtsanwältin oder an einen Rechtsanwalt) zu verweisen, die auf die jeweilige Thematik des vorliegenden Rechtsstreits spezialisiert sind. Damit sie ihre Rechte auch wirklich geltend machen können. Kostenlos und in beiden Sprachen (Deutsch und Französisch).

Für wen ist diese Kontaktstelle?

Das kostenlose Beratungsangebot der deutsch-französischen Justizkontaktstelle richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die mit einem grenzüberschreitenden deutsch-französischen Rechtsstreit konfrontiert sind und erwägen, diesen vor Gericht zu klären. Behandelt werden die folgenden Rechtsgebiete: Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Die Kontaktaufnahme ist einfach. Sie müssen nur unser Kontaktformular ausfüllen und uns alle wichtigen Informationen zu Ihrer Anfrage mitteilen. Selbstverständlich werden diese Informationen streng vertraulich behandelt.

Bitte fassen Sie den Sachverhalt kurz zusammen und geben Sie uns die wichtigsten Informationen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme. Diese sind je nach Ausgangssituation unterschiedlich.

Beispielsweise:

  • Sachverhalt und entsprechende Dokumente
  • Relevante Daten (zur Ermittlung laufender Fristen)
  • Bereits unternommene Schritte (außergerichtlicher Einigungsversuch, anwaltliche Beratung, laufendes Gerichtsverfahren oder sogar bereits Erwirkung eines rechtskräftigen Urteils)

Wie wird mir geholfen?

Wenn Sie allgemeine Informationen benötigen, finden Sie viele Antworten in unserem Artikel über das Rechtssystem in Frankreich.

Wenn Sie genauere Informationen wünschen, können Sie das Kontaktformular ausfüllen. Unser Juristenteam der deutsch-französischen Justizkontaktstelle wird Ihnen in Ihrer Sprache antworten.

Wenn Sie Hilfe bei einem Rechtsstreit benötigen, wird das Team Ihre Anfrage und die übermittelten Dokumente prüfen. Dann wird Ihnen die geeignetste Lösung vorgeschlagen:

  • Einvernehmliche Lösung durch eine Schlichtung
  • Informationen und Beratung zur Einleitung eines vereinfachten europäischen Gerichtsverfahrens bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten
  • Kostenloses 20- bis 30-minütiges Einzelgespräch vor Ort oder per Videokonferenz mit auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisierten zweisprachigen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten (z.B. eine französische Anwältin im Familienrecht, ein deutscher Anwalt im Strafrecht, ein Notar oder eine Gerichtsvollzieherin)

Aufgepasst

Bei einem grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsstreit zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen werden die Juristen des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) und nicht die der deutsch-französischen Justizkontaktstelle Ihren Fall bearbeiten. Eine Juristin oder ein Jurist aus dem ZEV wird Ihre alleinige Ansprechperson sein und versuchen, Ihren Streitfall gütlich beizulegen. Nur wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, informiert Sie die Justizkontaktstelle über die Einleitung eines vereinfachten europäischen Gerichtsverfahrens.

Entstehung des Projekts und Projektpartner

Dieses Projekt entspringt einer gemeinsamen Feststellung: Bürgerinnen und Bürger mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten sind mit großen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Rechte im Nachbarland geltend machen müssen.

Aufbauend auf der gemeinsamen Initiative des Tribunal Judiciaire de Strasbourg und des Landgerichts Offenburg, sind auch die Notarkammer des Bas-Rhin, die Rechtsanwaltskammer Straßburg, die regionale Gerichtsvollzieherkammer auf französischer Seite, die Industrie- und Handelskammer Alsace Métropole, der AnwaltVerein Offenburg e.V. sowie der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund e.V. (Landesverband Baden-Württemberg) an dem Projekt beteiligt.

Gemeinsames Ziel war die Erarbeitung einer konkreten Lösung für dieses Problem. Die Idee: eine zentrale Anlaufstelle, an der alle deutschen und französischen Bürgerinnen und Bürger der Region, die mit einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit konfrontiert sind, gezielt Informationen sowie eine individuelle und kostenlose Beratung von einer zweisprachigen und für ihre Situation kompetente Ansprechperson erhalten.

Mit der operativen Umsetzung wurde das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz als Projektträger betraut; ein Verein mit einer 30-jährigen Erfahrung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten und einem hohen Bekanntheitsgrad in der Grenzregion. Dank der Unterstützung der deutschen und französischen Ministerien sowie der regionalen Gebietskörperschaften (im Rahmen des Dreijahresvertrages "Strasbourg capitale européenne"), konnte das Projekt im Rahmen des europäischen Programms INTERREG VI Oberrhein in die Tat umgesetzt werden.

Alle Dienstleistungen der deutsch-französischen Kontaktstelle für Justizfragen in der Grenzregion sind dank der Unterstützung der Finanzpartner des Projekts kostenlos.

    Finanzpartner