Vereinfachte europäische Gerichtsverfahren
Sie haben als Verbraucherin oder als Verbraucher eine Rechtsstreitigkeit mit einem Unternehmen in Frankreich (oder in einem anderen Land der Europäischen Union)? Dann sollten Sie als erstes versuchen, sich gütlich mit dem Unternehmen zu einigen. Idealerweise finden Sie gemeinsam eine einvernehmliche Lösung für Ihr Problem.
Bleiben alle Versuche für eine außergerichtliche Einigung erfolglos, könnte Ihnen ein vereinfachtes europäisches Gerichtsverfahren weiterhelfen. Hiervon gibt es zwei Varianten:
- Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ("Small Claims")
- Das europäische Mahnverfahren (Europäischer Zahlungsbefehl)
Die beiden Verfahren wurden von der Europäischen Union geschaffen um eine Alternative zur Lösung Ihres grenzüberschreitenden Rechtsstreit zu bieten. Sie sind in der Regel schneller und einfacher als nationale Gerichtsverfahren und haben den Vorteil, dass die Vertretung durch einen Anwalt freiwillig ist.
Achtung
Die vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn das Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat (mit Ausnahme Dänemarks, den französischen Überseegebieten und Neukaledonien).
Sie brauchen Hilfe?
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Wir beraten Sie gerne zu den vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren.
Bei einer Rechtsstreitigkeit mit einem Unternehmen aus Frankreich raten wir Ihnen in folgender Reihenfolge vorzugehen:
1. Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen: Sie versuchen gemeinsam eine außergerichtliche Lösung für Ihr Problem zu finden (vorzugsweise per E-Mail oder Brief, um den Austausch schriftlich festzuhalten).
Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung...
2. Kontaktaufnahme mit dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV): Die spezialisierten Juristinnen und Juristen des Zentrums versuchen ihrerseits mit dem Unternehmen eine außergerichtliche Lösung für Ihr Problem zu finden. Füllen Sie hierfür bitte das Kontaktformular des ZEVs aus.
Wenn es trotz aller Bemühungen zu keiner Einigung mit dem Unternehmen kommt, haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Forderung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Entweder mit dem nationalen gerichtlichen Mahnverfahren (z. B. die französische "Injonction de payer") oder Sie entscheiden sich für die...
3. Einleitung eines der beiden vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren:
- Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ("Small Claims")
- Das europäische Mahnverfahren (Europäischer Zahlungsbefehl)
Mit Ihrem Einverständnis leitet das ZEV Ihren Fall an die Juristinnen und Juristen der deutsch-französischen Justizkontaktstelle weiter. Diese beraten Sie kostenlos zu den vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren.
In welchem Fall kann ich auf diese Verfahren zurückgreifen?
Die vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren wären beispielsweise für folgenden Fall geeignet:
Nach wochenlangen Recherchen und Überlegungen haben Sie den langersehnten Familienurlaub, bei einer ausländischen (jedoch mit Sitz in der EU) Reisevermittlung gebucht. Zum Beispiel über eine Buchungsplattform oder ein Reisebüro.
Leider erhalten Sie einige Wochen später eine E-Mail. Ihnen wird mitgeteilt, dass das Hotel Ihren Aufenthalt stornieren muss. Die Rückerstattung sei bereits vorgenommen und Sie sollen sich für deren Auszahlung an die Reisevermittlung wenden.
Diesen Anweisungen folgend wenden Sie sich an die Reisevermittlung, über die Sie Ihren Urlaub gebucht hatten, erhalten jedoch keine oder nur automatisierte Antworten.
Die Reisevermittlung scheint das Erstattungsverfahren ohne Begründung in die Länge zu ziehen. Dabei hätte die Rückerstattung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen müssen.
Trotz Ihrer wiederholten Nachfragen und Bemühungen um eine gütliche Einigung, bleibt die Situation unverändert.
In diesem Fall können Sie eines der beiden vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren in Betracht ziehen:
- Betragen die Kosten Ihres gebuchten Urlaubs nicht mehr als 5.000€, können Sie das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen einleiten.
- Bei einem Rechtsstreit um einen Geldbetrag über 5.000€, sollten Sie das europäische Mahnverfahren wählen.