Kostenlose Rechtsberatung auf Deutsch und Französisch: Kontaktieren Sie uns!

Erbe aus Frankreich, Immobilie in Frankreich oder Scheidung in Frankreich:

Sie haben mit einem deutsch-französischen Rechtsstreit zu kämpfen und wissen nicht weiter?

Kontaktieren Sie uns!

  • Wir bieten eine kostenlose 20- bis 30-minütige Erstberatungen mit deutschsprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deutschsprachigen Notarinnen und Notaren und deutschsprachigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, spezialisiert auf deutsch-französisches Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und allgemeine zivilrechtliche Probleme.

Die Rechtsberatungen mit den Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten finden einmal im Monat statt.

Die nächsten Termine: 

  • vom 16. bis 20. Dezember 2024
  • vom 20. bis 24. Januar 2025
  • vom 10. bis 14. Februar 2025
  • vom 10. bis 14. März 2025

Wir prüfen Ihr Anliegen und die eingereichten Dokumente sorgfältig.

Anschließend weisen wir Sie einer geeigneten Rechtsexpertin oder einem geeigneten Rechtsexperten aus unserem Expertenpool zu.

Die Erstberatungen werden ausschließlich nach dem benötigtem Rechtsgebiet und nach Termin vergeben.

In der Regel finden die Erstberatungen mit französischen Anwältinnen und Anwälten zwischen 11:00 und 14:00 Uhr statt. 

Die Beratungen mit deutschen Anwältinnen und Anwälten zwischen 15:00 und 18:00 Uhr.

Die Erstberatungen mit französischen und deutschen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sowie mit französischen Notarinnen und Notaren finden dienstags zwischen 10 und 12 Uhr statt.

Kontaktformular

Tipps, damit wir Ihre Anfrage bestmöglich bearbeiten können:

  • Sortieren Sie die erforderlichen Dokumente in chronologischer Reihenfolge
  • Fassen Sie alle Dokumente in einer einzigen PDF-Datei zusammen
  • Bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit der Dokumente. Gerade das Datum, die Adresse von Empfängerin / Empfänger oder Absenderin / Absender sowie der Schriftverkehr sollten gut lesbar sein.

Gut zu wissen

Sie sind sich unsicher, ob "Justiz ohne Grenzen" Ihnen helfen kann?

Keine Sorge!

Wir prüfen Ihre Anfrage sorgfältig und leiten sie bei Bedarf intern an die passende Stelle weiter, wie zum Beispiel an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) oder das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). So stellen wir sicher, dass Sie schnell und unkompliziert die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen.

Das ZEV ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie in Deutschland wohnen und eine Streitigkeit mit einem Unternehmen in Frankreich haben. Das EVZ steht Ihnen zur Seite, wenn es um Konflikte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern geht. Beide sind auf außergerichtliche Lösungen spezialisiert und bieten ihre Unterstützung kostenlos an – genau wie "Justiz ohne Grenzen".

Sollte eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Fall nicht möglich sein, informieren wir Sie gerne über die sogenannten vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren.