Senden Sie Ihre Anfrage an die deutsch-französische Kontaktstelle für Justiz!

Sie sind mit einem grenzüberschreitenden deutsch-französischen Rechtsstreit konfrontiert und wissen nicht weiter? Kontaktieren Sie uns!

Unser Team wird Ihre Anfrage und die übermittelten Dokumente prüfen und Ihnen wie folgt weiterhelfen:

  • Informationen und Beratung zur Einleitung eines vereinfachten europäischen Gerichtsverfahrens bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten
  • Kostenlose 20- bis 30-minütige Erstberatung mit spezialisierten zweisprachigen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten) im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und bei allgemeinen zivilrechtlichen Problemen

Achtung
Bitte sortieren Sie die für die Prüfung Ihres Antrags erforderlichen Dokumente in chronologischer Reihenfolge und vorzugsweise in einer einzigen PDF-Datei.
Das Datum, die Adressen von Empfänger/-in und Absender/-in sowie der Inhalt des Schriftverkehrs müssen lesbar sein.

Kontaktformular

Gut zu wissen

Wenn Sie als Privatperson einen grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsstreit mit einem Unternehmen haben, werden die Juristinnen und Juristen des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) und nicht die der deutsch-französischen Justizkontaktstelle Ihren Fall bearbeiten und versuchen Ihren Streitfall gütlich beizulegen. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, informiert Sie die Justizkontaktstelle über die Einleitung eines vereinfachten europäischen Gerichtsverfahrens.