Weltverbrauchertag: 30 Jahre Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) feiert dieses Jahr sein 30-jähriges Bestehen, und das ist kein Zufall. Gegründet wurde es nämlich gleichzeitig mit der Einführung des Binnenmarktes im Jahr 1993. Mit dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen sowie der schrittweisen Harmonisierung der Vorschriften in der Europäischen Union hat sich der grenzüberschreitende Handel vervielfacht. Parallel mehrten sich auch die Streitigkeiten zwischen Verbraucher·innen und Unternehmen.

Schon seit drei Jahrzehnten und so auch am heutigen Weltverbrauchertag, informiert das ZEV Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte in Deutschland, Frankreich und Europa.

Dreiviertel der Vorschriften im Verbraucherschutz sind nicht etwa auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene harmonisiert. Diese EU-Rechtsvorschriften gewährleisten, dass die Verbraucherrechte in Frankreich und Deutschland gleich gut geschützt sind.

Gewährleistung rettet Raclette-Abend

Sie kaufen ein Raclette-Gerät im Frankreichurlaub und auch im nächsten Winter funktioniert es noch einwandfrei. Doch jetzt geht nichts mehr. Der Käse bleibt kalt. Zum Glück gilt in der gesamten EU ein Gewährleistungsrecht von zwei Jahren. In Frankreich wird während diesen zwei Jahren vermutet, dass der Fehler bereits bei Kauf des Produkts vorhanden war. In Deutschland müssen Sie dies nach Ablauf der ersten 12 Monate nachweisen.

Ein weiterer Vorteil der französischen Gewährleistung: Wenn Sie sich für eine Reparatur entscheiden, erhalten Sie eine Gewährleistungs-Verlängerung von 6 Monaten. Sollten Verkäuferin oder Verkäufer das Gerät austauschen statt es wie von Ihnen gewünscht zu reparieren, erhalten Sie erneut zwei Jahre Gewährleistung.

Keine Panik bei Zugausfall

Sie haben gerade den Bahnhof erreicht und suchen nach dem richtigen Gleis für Ihren Zug nach Paris. Dann kommt die Durchsage: Der Zug fällt aus. Nicht lustig, aber keine Panik. Auch bei einer grenzüberschreitenden Zugfahrt haben Sie Rechte. Laut den europäischen Vorschriften haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können Ihre Reise nach Frankreich stornieren und bekommen Ihr Geld zurück. Oder Sie nehmen, ohne zusätzliche Kosten, einen anderen Zug bis zu Ihrem Zielort. Wenn Sie sich für die zweite Option entscheiden und mehr als zwei Stunden nach dem ursprünglichen Zeitplan in Paris ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung (50 % des Fahrpreises).

Mobilfunk zum EU-Tarif

Mit dem Binnenmarkt kam auch die Freizügigkeit. Seit 30 Jahren bewegen sich Arbeitende, Urlaubende und Studierende frei zwischen den Mitgliedstaaten. Das galt aber nicht für ihre Mobiltelefone. Die waren an ein einziges Land gefesselt, zumindest wenn man nicht ordentlich draufzahlen wollte. Doch auch hier hat die EU eine Lösung parat: „Roam like at home“. Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Smartphone auf Reisen in einem anderen EU-Land nutzen, kostet Sie das genauso viel wie zu Hause.

Wer hilft bei einem Problem mit einem Unternehmen in Frankreich oder anderswo in Europa?

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz und seine europäischen Abteilungen stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos mit Informationen, Rat und Tat zur Seite. Über unser Online-Formular können Sie Kontakt zum rund 50-köpfigen dreisprachigen Expertenteam des Vereins aufnehmen. Im Jahr 2022 wurden etwa 42.000 Personen individuell beraten. 77 % der Fälle wurden einvernehmlich zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher gelöst.