Bankkonto in Frankreich

Seit Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs ist es viel einfacher geworden, Überweisungen innerhalb des europäischen Zahlungsraums durchzuführen. Die Strom- oder Abwasserrechnungen für das Ferienhaus in Frankreich können vom deutschen Konto überwiesen werden. Aber in manchen Situationen, z.B. bei einem Umzug nach Frankreich, möchte man dennoch ein Konto bei einer französischen Bank eröffnen. Wir erklären, wie es geht und was man in Bezug auf ein französisches Konto bzw. die Kreditkarte wissen sollte.

Eröffnung eines französischen Bankkontos

Sie ziehen dauerhaft nach Frankreich, möchten einen längeren Auslandsaufenthalt dort verbringen oder einfach die laufenden Kosten der Ferienimmobilie begleichen? Ein französisches Bankkonto kann den Alltag erleichtern. In den meisten Fällen ist die Eröffnung eines Bankkontos ganz einfach und unkompliziert.

Im Allgemeinen benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Einen Ausweis oder Reisepass
  • Ein Dokument, das Ihren Wohnsitz in Frankreich nachweist (z. B. Wasser-, Strom- oder Gasrechnung)
  • Gegebenenfalls eine aktuelle Aufenthaltsgenehmigung (nicht für EU-Bürger)

Rechtlicher Anspruch auf ein Bankkonto

In Frankreich steht es den Banken frei, einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos anzunehmen oder abzulehnen. Allerdings ist gleichzeitig das grundsätzliche Recht auf ein Bankkonto in Frankreich gesetzlich verankert. Wenn Sie also schon bei mehreren Banken erfolglos die Eröffnung eines Kontos beantragt haben, können Sie sich auf das das „Droit au compte“ (Anrecht auf ein Konto) berufen. Mit diesem Verfahren weist die Banque de France Ihnen eine Bank zu, welche für Sie das Konto eröffnen muss.

Sie müssen eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Frankreich
  • Wohnsitz in einem anderen EU-Staat und handelnd als Privatperson
  • Französische Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Ausland

Bitten Sie die Bank, welche die Kontoeröffnung verweigert hat, Ihnen eine Ablehnungsbescheinigung auszustellen. Die Bank ist dazu verpflichtet Ihnen, dieses Dokument zu geben.

Anschließend wenden Sie sich an die Banque de France über das allgemeine Kontaktformular oder Sie suchen direkt nach der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zweigstelle.

Für das „Droit au compte“-Verfahren müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Antragsformular
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Nachweis für den Wohnsitz in Frankreich(z. B. Wasser-, Strom- oder Gasrechnung)
  • Ablehnungsbescheinigung der Bank
  • Eidesstattliche Erklärung, dass Sie nicht bereits ein Bankkonto besitzen
  • Falls zutreffend: eidesstattliche Erklärung, dass Sie legal in der Europäischen Union wohnen

Die Bank, die von der Banque de France bestimmt wurde, muss Ihnen innerhalb von drei Tagen ein Konto eröffnen.

Das Verfahren zur Kontoeröffnung ist kostenlos. Auch für die Basisdienstleistungen in Bezug auf das Konto müssen Sie nichts zahlen. Es steht Ihnen aber frei, zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen der Bank in Anspruch zu nehmen, für die Sie die entsprechenden Gebühren zahlen.

Die folgenden Leistungen gelten als Basisdienstleistungen:

  • Eine Zahlungskarte mit systematischer Autorisierung (Möglichkeit von Online-Zahlungen und Bargeldabhebungen in der EU)
  • Die Einlösung von Schecks und Überweisungen
  • Zahlungen per SEPA-Lastschrift, SEPA-TIP oder SEPA-Überweisung (am Schalter oder per Überweisung)
  • Fernabfrage des Kontostandes und monatliche Zusendung von Kontoauszügen
  • Bareinzahlungen und -abhebungen am Schalter
  • Zwei Bankschecks pro Monat oder gleichwertige Zahlungsmittel

Im Rahmen dieser Basisdienstleistungen gibt es jedoch weder ein Scheckbuch noch die Möglichkeit einer genehmigten Überziehung des Kontos.

Relevé d’Identité Bancaire (kurz RIB)

In Frankreich wird oft nach dem RIB gefragt: dem "Relevé d’Identité Bancaire". Der Arbeitgeber oder die Familienkassen beispielsweise fragen nach diesem Dokument, um Ihnen Gehalt und Leistungen zu überweisen. Unternehmen wie Strom- oder Telefonanbieter benötigen es, um zusammen mit anderen Dokumenten ein Lastschriftverfahren einzurichten. Wer einige Zeit in Frankreich verbringt, wird früher oder später bestimmt nach einem RIB gefragt.

  • Name und Vorname sowie Anschrift des Kontoinhabers
  • Bankinstitut mit Anschrift
  • Zahlenfolge mit 23 Ziffern (Kontonummer, Bankleitzahl und RIB-Schlüssel)
  • IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code)

Bei der Kontoeröffnung wird man Ihnen gleich einen oder mehrere RIB übergeben. Sie können auch am Schalter Ihrer Bank um die Ausstellung dieses Dokuments bitten oder ihn am Geldautomaten (einer Filiale Ihrer Bank) ausdrucken. Des Weiteren findet man den RIB auch im Scheckheft, wo man ihn heraustrennen kann.

Am einfachsten ist es aber sicherlich, den RIB übers Online-Banking im Browser oder per App als PDF herunterzuladen und bei Bedarf auszudrucken.

In Deutschland gibt es ein solches Dokument nicht. Es ist also nicht möglich, einen RIB für ein deutsches Bankkonto zu erhalten. Wenn man Sie um einen RIB bittet, können Sie zunächst versuchen, IBAN und BIC weiterzugeben. Diese Informationen sollten eigentlich ausreichen.

Sie können auch bei Ihrer Bank um die Ausstellung eines Dokuments mit den obengenannten Angaben bitten. Allerdings kann es sein, dass Sie auf Unverständnis stoßen und Ihre Bitte abgewiesen wird.

Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Kontoauszug zu verwenden, indem Sie alle persönlichen Daten (Beträge, Abbuchungen oder Bezüge) schwärzen und nur die Bankdaten sichtbar lassen.

Bestehen Sie auf Ihre Rechte!

Ein Unternehmen darf Ihre Zahlung nicht mit der Begründung ablehnen, dass Sie Ihr Konto im europäischen Ausland haben. Wenn das französische Unternehmen Überweisungen oder Lastschriftverfahren akzeptiert, muss dies auch in Bezug auf ein deutsches Konto gelten.

Französische Kreditkarte sperren lassen

Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass man seine Kreditkarte verliert bzw. dass diese gestohlen wird. Oder vielleicht entdeckt man auch Abbuchungen auf dem Konto, die man ganz sicher nicht selbst getätigt hat. Nun sollten Sie dringend Ihre Karte sperren lassen.

Vorsicht: Eine unbegründete Kartensperrung ist nicht erlaubt und kann sanktioniert werden. Wenn Sie beispielsweise etwas im Internet bestellen und die Ware nicht geliefert wird, dürfen Sie nicht einfach Ihre Karte sperren lassen. Sie müssen sich an den Händler wenden. Bei Problemen können Sie sich an uns wenden. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hilft kostenlos bei Verbraucheranfragen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unser Formular.

Die Sperrung Ihrer Karte muss so schnell wie möglich erfolgen und spätestens 13 Monate nach der unrechtmäßigen Abbuchung.

Online

Nutzen Sie die App oder die Internetseite Ihrer Bank, um die Karte sperren zu lassen.

 

Per Telefon

Falls Ihre Bank Ihnen eine Nummer zu diesem Zweck genannt hat, können Sie diese verwenden.

Es gibt auch eine allgemeine Nummer, die für viele französischen Banken funktioniert: +33 (0) 892 705 705. Diese Nummer ist 24 Stunden und 7 Tage die Woche zu erreichen. Allerdings sind nicht alle Banken mit diesem Dienst verbunden.

 

Am Schalter

Sie können natürlich auch in eine Filiale Ihrer Bank gehen und die Sperrung am Schalter vornehmen lassen.

Die Sperrung kann kostenpflichtig sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank und prüfen Sie auch, ob ein Versicherungsschutz greift. Das Gleiche gilt für die Ausstellung einer neuen Karte.

Die Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie müssen in jedem Fall eine neue Karte beantragen.

Entschädigung

Nach der Kartensperrung können Sie eine Entschädigung für unrechtmäßige Abbuchungen verlangen. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Kontobelastungen, die nach Abgabe des Einspruchs getätigt wurden. Die Abbuchungen, die vor dem Einspruch bzw. der Kartensperrung getätigt worden sind, werden unter Umständen nur teilweise von der Bank entschädigt.

Auch eine mögliche Nachlässigkeit des Karteninhabers spielt eine Rolle:

  • Die Karte wurde mit dem Geheim-Pin verwendet: Der Karteninhaber trägt eine Mitschuld und eine Selbstbeteiligung von bis zu 50 € wird von der Entschädigung abgezogen.
  • Die Karte wurde ohne Geheim-Pin verwendet: Den Karteninhaber trifft keine Schuld. Es wird keine Selbstbeteiligung verlangt, es sei denn die Abbuchung wurde außerhalb eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt (maximal 150€). Wenn die getätigten Abbuchungen zusätzliche Kosten verursacht haben (z.B. Verwaltungsgebühren), werden diese ebenfalls von der Bank getragen.

Möglicherweise verfügen Sie auch über einen Versicherungsschutz, der zu einer höheren Entschädigung durch die Bank führt. Dies sollten Sie prüfen.

Chargeback – Stornierung einer Kreditkartenzahlung

Wenn Sie per Kreditkarte, wie etwa Visa oder Mastercard, etwas gekauft haben, das Sie nie erhalten haben, oder der Betrag doppelt abgebucht wurde, können Sie kostenlos ein Chargeback (= Rückbuchung) durchführen.

Gut zu wissen: Das Chargeback muss von der Bank angeboten werden, wenn diese beispielsweise eine Visa oder Mastercard ausstellt. Allerdings kann die Bank entscheiden, ob sie im Einzelfall ein Chargeback-Verfahren eingeleitet oder ob sie dies ablehnt.

Chargeback FAQ

Den Händler kontaktieren

Zunächst sollten Sie den Händler, mit dem das Problem besteht, kontaktieren, und zwar schriftlich, zum Beispiel per E-Mail.

Sie müssen unter Umständen nachweisen können, dass Sie wenigstens versucht haben, die Situation mit dem Händler, bzw. bei Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter, zu klären.

Setzen Sie dem Händler eine Frist, zum Beispiel zwei Wochen.

 

Die eigene Bank kontaktieren

Anschließend wenden Sie sich an die Bank, die Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat (und nicht an das Kreditkartenunternehmen wie Visa oder Mastercard).

Sie teilen der Bank mit, dass Sie ein Chargeback durchführen möchten. Dazu müssen Sie ein Reklamationsformular ausfüllen, darin Ihre Reklamation zusammenfassen und einen „Reason Code“ angeben. Der Reason-Code ist eine Nummer, die Ihrer Reklamation entspricht, beispielsweise gilt der Reason Code „13.1“ für eine Nichtlieferung bei Visa und der Reason Code „4840“ für eine betrügerische Transaktion bei Master Card.

Diese Codes finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kartenunternehmens auf der Internetseite des Unternehmens (z.B. Visa oder MasterCard).

Das ausgefüllte Formular senden Sie mit den Nachweisen (z.B. Kreditkartenabrechnung, Bestellbestätigung oder Rechnung) an Ihre Bank. Diese wird in Ihrem Namen das Kreditkartenunternehmen kontaktieren und die Rückbuchung beantragen.

 

Eine Ausnahme gibt es bei Karten von Amercian Express: In diesem Fall müssen Sie sich direkt an das Unternehmen und nicht an die Bank wenden.

Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen es möglich ist, die Kreditkartenzahlung zu stornieren und das Geld zurückbuchen zu lassen (entweder laut Gesetz oder aus Kulanz des Kreditkartenunternehmens).

Die Bank prüft jeden einzelnen Antrag und kann ein nicht gerechtfertigtes Chargeback ablehnen.

  • Betrug: zum Beispiel bei einem Fake Shop oder einer Abofalle. Hier sollte zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
  • Doppelte Abbuchung: Eine Ware oder Dienstleistung wurde zweimal berechnet.
  • Falscher Betrag: Die Abbuchung ist höher als die Rechnung
  • Nicht erhaltene Ware: Das Produkt kam nie bei Ihnen an.
  • Sie haben per Kreditkarte Geld abgehoben und es wurde der falsche Betrag ausgezahlt.
  • Konto wird weiterhin belastet: trotz ordnungsgemäßer Kündigung einer Mitgliedschaft o.a.
  • Abbuchung trotz Storno: Ein Einkauf wurde ordnungsgemäß storniert aber trotzdem das Geld abgebucht.
  • Geld für zurückgesendete Ware wird nicht erstattet, obwohl Sie den Widerruf ordnungsgemäß erklärt haben.
  • Fälschungen: Sie haben statt einem echten ein gefälschtes Markenprodukt erhalten.
  • Nicht erhaltene Gutschrift.
  • Insolvenz des Unternehmens: Wenn Sie beispielsweise einen Flug gebucht haben und die Airline pleitegeht, so dass Sie den Flug nicht nutzen können (gilt als nicht erhaltene Ware oder Leistung). Es gibt allerdings eine Ausnahme falls der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Dann sollten Sie Ihre Ansprüche über die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters geltend.

Manche Banken sind mit dem Chargeback-Verfahren nicht vertraut und nehmen Ihre Anfrage nicht entgegen. In diesem Fall können Sie auf den Artikel des Europäischen Verbraucherzentrums Frankreich sowie auf den Artikel des französischen Wirtschaftsministeriums verweisen.

Gleichzeitig können Sie auch das Kreditkartenunternehmen kontaktieren, für den Fall, dass dieses Ihnen bei der Klärung der Situation helfen kann.

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung stellen.

Nach Eingang dies Antrags wird die Bank innerhalb von 10 Werktagen entweder den Betrag zurückbuchen oder den Antrag ablehnen.

Manche Kreditkartenunternehmen gewähren eine freiwillige Frist von 120 Tagen.

 

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnung. Bei einer Unregelmäßigkeit sollten Sie schnell handeln, sonst kann die Rückbuchung abgelehnt werden!

Besonderheiten von französischen Kreditkarten

Auf den meisten französischen Bankkarten findet man neben dem Logo Visa, MasterCard, usw. auch das Logo CB (frz. Debitkarte). Die Karte funktioniert also mit beiden Zahlungssystemen. Allerdings ist ein Chargeback bei Zahlung via CB nur in sehr begrenzten Fällen möglich.

Sie haben aber immer die Wahl, über welches Zahlungssystem Sie bezahlen möchte:

  • Bei Online-Käufen sollten Sie also immer eine Zahlung über Visa, MasterCard, usw. wählen.
  • In einem Geschäft können Sie den Verkäufer bitten, über das Kartenlesegerät das gewünschte Zahlungssystem auszuwählen, um nicht via CB zu zahlen.