Schlussverkauf in Frankreich

In Frankreich gibt es ihn noch offiziell: den Schlussverkauf (Französisch soldes). Zweimal im Jahr findet die gesetzlich geregelte, mehrwöchige Schnäppchenjagd statt.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz gibt Tipps für das Shoppen im Nachbarland.

Winterschlussverkauf in Frankreich 2024

Im Jahr 2024 beginnt der Winterschlussverkauf in Frankreich am Mittwoch, den 10. Januar und dauert 4 Wochen, bis einschließlich Dienstag, den 6. Februar 2024.

Für Lothringen, in den Überseegebieten und auf Korsika gelten andere Zeiträume.

 

Der Sommerschlussverkauf wird dieses Jahr am 26. Juni beginnen und am 16. Juli enden.

Während des französischen Schlussverkaufs dürfen Händler Ware für weniger als den Einkaufspreis verkaufen.

Der Winterschlussverkauf beginnt meist im Januar, der Sommerschlussverkauf im Juni. Jedes Jahr wird ein Datum für ganz Frankreich festgelegt, ein paar Départements weichen davon ab. Einen Überblick verschafft die Internetseite der Generaldirektion für Verbraucherschutz (DGCCRF) (Link auf Französisch) beim französischen Wirtschaftsministerium in Paris.

Außerhalb des offiziellen Sommer- und Winterschlussverkaufs dürfen Ladenbesitzer weitere Räumungsverkäufe veranstalten, jedoch nicht unter dem Begriff soldes. Außerdem dürfen sie dann nicht unter dem Einkaufspreis weiterverkaufen.

Gewährleistung in Frankreich: Was, wenn mein Artikel kaputt ist?

Genau wie bei regulären Produkten haben Sie als Kunde auch bei reduzierten Artikeln einen Anspruch auf Gewährleistung. Sie kaufen während des Schlussverkaufs in Frankreich z. B. ein Elektrogerät und bemerken erst zu Hause, dass es kaputt ist, ein Teil fehlt oder Sie das falsche bekommen haben. In diesem Fall haben Sie die Wahl und können die Reparatur oder den Austausch fordern. Lassen Sie sich von einem Verkäufer, der anderes behauptet, nicht beirren!

Eine Ausnahme ist zu beachten: War der Mangel schon beim Kauf der Ware äußerlich erkennbar, z. B. ein Kratzer auf dem Handydisplay, können Sie keinen Umtausch oder Erstattung des Preises fordern.

Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel "Umtauschen und Reklamieren in Frankreich".

Wichtig:

Prüfen Sie die Ware vor dem Kauf auf Fehler und bewahren Sie den Kassenbon auf.

Gesetzliche Gewährleistung: Beweislastumkehr in Frankreich und Deutschland

Die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung gelten nicht nur in Frankreich. In der gesamten Europäischen Union, also auch in Deutschland, profitieren Verbraucher von zwei Jahren gesetzlicher Gewährleistung ab Erhalt der Ware. 

Voraussetzung ist, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware vorhanden gewesen sein muss. In Frankreich wird die gesamten zwei Jahre lang davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Kunden müssen dies also nicht erst beweisen.

In Deutschland gilt diese Vermutung (Beweislastumkehr) in den ersten zwölf Monaten.

Umtauschen und Zurückgeben in Frankreich: Was, wenn der Artikel mir nicht mehr gefällt?

Reklamieren können Sie also dann, wenn Ihr Artikel einen Mangel hat.

Doch was ist, wenn das Produkt Ihnen nicht mehr gefällt und Sie es deshalb umtauschen möchten? Geschäfte sind dann nicht verpflichtet, Ihre Ware zurückzunehmen. Einige Bekleidungsläden nehmen Artikel üblicherweise aus Kulanz zurück, gegen Vorlage des Kassenbons. Achtung, gerade während der soldes nehmen einige von diesem Service wieder Abstand und schließen die Schlussverkaufsware vom Umtausch aus. Das ist zu erkennen an einem Zusatz wie etwa ni repris ni échangé, der im Laden ausgehängt wird oder auf dem Kassenzettel steht.

Wer nicht im Laden, sondern online einkauft, hat überall in der EU die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen die Meinung zu ändern und das Produkt ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Kunden müssen diesen Widerruf schriftlich erklären, etwa per E-Mail.

Ausführliche Informationen zum Thema Widerruf beim Onlinekauf stellt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bereit.

Preisangaben: Woher weiß ich, dass es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt?

Beim Schlussverkauf muss das Preisschild den alten und den neuen Preis angeben. Der alte ist der niedrigste, den die Ware in den 30 Tagen vor Beginn des Schlussverkaufs hatte. Dieser Preis muss auf dem Etikett durchgestrichen sein. Außerdem muss die Differenz der beiden Preise, also die Ermäßigung, erkennbar sein.

Damit Schlussverkaufsware deutlich von der nicht-reduzierten Ware zu unterscheiden ist, muss die preisreduzierte Ware entweder den Hinweis soldes tragen oder es muss etwa am Regal darauf hingewiesen werden, dass auf alle Artikel zum Beispiel 10 % Nachlass gewährt wird.

Tipps für Ihre Shoppingtour in Frankreich

  • Bewahren Sie Ihre Kassenzettel auf. Sie dienen als Beleg, falls Sie defekte Ware reklamieren möchten
  • Sie haben kein generelles Recht auf Umtausch. Viele französische Händler bieten das, genau wie deutsche, aus Kulanz an. Gerade Schlussverkaufsware kann von diesem Service ausgenommen werden. Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob Sie Artikel umtauschen dürfen
  • Beim Onlineshopping dagegen haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, falls Sie Ihre Meinung ändern und das Produkt doch nicht haben möchten
  • Bei Zweifel am tatsächlichen Preisnachlass: Fragen Sie bei einem Verkäufer nach
  • Achten Sie auf das Preis-Leistungs-Verhältnis