Waren aus Frankreich ausführen

Sie wollen in Frankreich einkaufen und im Anschluss daran die Waren ausführen?

Für Güter, die Sie in Frankreich – wie auch in jedem anderen Land der EU - gekauft haben und für die Sie schon Steuern und Abgaben gezahlt haben, etwa in Geschäften oder Supermärkten, müssen Sie keine zusätzlichen Steuern und Abgaben zahlen, vorausgesetzt, sie sind für Ihren persönlichen Bedarf.

Schauen Sie hier jeweils nach, wie persönlicher Bedarf je nach Produkt von den Zollbehörden definiert wird.

Tabak: Sie dürfen entweder 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak ausführen.

Auch bei Alkohol hängt die genehmigte Menge von der Sorte ab:

  • Spirituosen wie Whisky, Gin und Vodka: max. 10 Liter
  • Zwischenerzeugnisse wie Wermut oder Portwein: max. 20 Liter
  • Wein: max. 90 Liter; innerhalb dieser Menge nicht mehr als 60 Liter Schaumwein
  • Bier: max. 110 Liter

Überschreiten Sie diese Mengen, müssen Sie ggf. nachweisen oder glaubhaft machen können, dass die Waren tatsächlich für den Eigenbedarf bestimmt sind, etwa für ein bevorstehendes Ereignis wie eine Hochzeit, die Großeinkäufe rechtfertigt.

Andernfalls wird vermutet, dass Sie die Waren für gewerbliche Zwecke erworben haben. Dann werden Abgaben fällig. Denn die Mitgliedstaaten der EU haben das Recht, Verbrauchssteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Bei Missachtung dieser Bestimmungen müssen Sie unter Umständen hohe Geldstrafen zahlen - zusätzlich zur entsprechenden Steuer.

Medikamente: Prinzipiell dürfen Sie nur so viel von einem Arzneimittel ausführen, wie es Ihrem persönlichen Bedarf entspricht. Für eventuelle Kontrollen ist es sicher sinnvoll, für rezeptpflichtige Mittel das entsprechende Rezept mitzuführen, mit dem Ihnen Ihr Arzt das Mittel verschrieben hat.

Sofern es sich um Psychopharmaka, Schlaf fördernde Mittel oder opiathaltige Medikamente handelt, erkundigen Sie sich vor der Ausfuhr nach den erlaubten Mengen, und zwar bei den deutschen Zollbehörden: www.zoll.de.

Benzin und Diesel sind in Frankreich meist günstiger als in Deutschland. Sie dürfen bei der Ausreise vor der Grenze noch einmal an die Tankstelle fahren, den Tank und auch einen maximal 20 Liter fassenden Reservekanister befüllen – mehr jedoch nicht.

Wenn Sie von Frankreich aus nach Deutschland einreisen, müssen Sie Zahlungsmittel ab 10.000 Euro anmelden. Hierunter fallen nicht nur Bargeld, sondern auch andere Wertgegenstände wie Wechsel, Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine.

Sie müssen bei einer Kontrolle darlegen können, woher die mitgeführten Zahlungsmittel stammen, ggf. für wen sie transportiert und wozu sie verwendet werden sollen.

Hinweis: Der genannte Betrag ist pro Person anzumelden, das heißt, es darf nicht eine Person das Geld für mehrere Mitreisende verwahren. Dies gilt auch für Ehegatten.

Wenn Sie in Frankreich Schmuck erwerben, rechnen Sie damit, dies bei Rückkehr dem Zoll melden zu müssen.

Wenn Sie von Frankreich aus Tiere oder Waren wie Elfenbein nach Deutschland einführen wollen, die durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, benötigen Sie erstens das so genannte CITES-Zertifikat.

CITES steht dabei für den englischen Begriff des Abkommens Convention on International Trade of Endangered Species. Zweitens können Sie solche Waren nur nach Deutschland einführen, wenn Sie zuvor den Zoll informiert haben.