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Anrechnung des deutschen Schadenfreiheitsrabatts in Frankreich

Sie ziehen nach Frankreich und nehmen Ihr Auto mit? Dann müssen Sie dieses in Frankreich anmelden und dort versichern. Auch in Frankreich gibt es eine reduzierte Versicherungsprämie für unfallfreie Jahre. Wir erklären, wie Sie Ihren deutschen Schadenfreiheitsrabatt nachweisen können und wie sich die Versicherungssysteme der beiden Nachbarländer unterscheiden.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Fragen Sie, wie lange Ihr Versicherungsschutz im Ausland gültig ist und ab wann Sie Ihr Fahrzeug im anderen Land anmelden und versichern müssen.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Die EU-Mitgliedstaaten können jeweils eigene Regelungen zur Reduzierung oder Erhöhung der Prämie für die Kfz-Versicherungen einführen. Daher gibt es in Deutschland den Schadenfreiheitsrabatt und in Frankreich den Bonus-Malus. Das Ziel ist das gleiche. Wer unfallfrei Auto fährt zahlt weniger. Wer Schäden verursacht zahlt mehr.

Berechnung des deutschen Schadenfreiheitsrabatts

Bei deutschen Kfz-Versicherungen wird die Prämie entsprechend der Schadenfreiheitsklasse berechnet. Für ein unfallfreies Jahr gibt es eine Ermäßigung. Wurde im Laufe des Jahres ein Schaden gemeldet, erhöht sich die Prämie. Nach einigen Jahren ist es also möglich, nur noch die Hälfte der ursprünglichen Versicherungsprämie oder sogar noch weniger zu zahlen.

Bei diesen Ab- und Zuschlägen wird zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung unterschieden.

Beispiel: Im Jahr 2024 hatten Sie einen Schadensfall. Sie sind gegen Ihr Garagentor gefahren. Aber Sie haben keinem Dritten einen Schaden zugefügt. Im kommenden Jahr zahlen Sie also weniger für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, aber mehr für Ihre Vollkaskoversicherung.

Vor Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrags wird das Versicherungsunternehmen Ihnen zwei Tabellen für die Schadenfreiheitsklassen vorlegen, eine für die Kfz-Haftpflichtversicherung und eine andere für die Kfz-Vollkaskoversicherung.

Gut zu wissen: Die Versicherungsunternehmen können die Prämie, die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen sowie die unterschiedlichen Ermäßigungen und Erhöhungen frei festlegen. Sie sollten also verschiedene Angebote vergleichen.

Das französische Bonus-Malus-System für den Schadenfreiheitsrabatt

In Frankreich ist das Bonus-Malus-System gesetzlich geregelt. Die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts wird mithilfe eines Faktors berechnet, der auf Französisch coefficient réduction-majoration (CRM) genannt wird.

Im Gegensatz zum deutschen System wird in Frankreich nicht zwischen der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung unterschieden. In Frankreich wird der Schadenfreiheitsrabatt einheitlich berechnet.

Gut zu wissen: In Frankreich gilt der Schadenfreiheitsrabatt ausschließlich für die versicherungsnehmende Person. Der Koeffizient kann nicht wie in Deutschland auf andere Personen wie Familienmitglieder übertragen werden. Selbst wenn beispielsweise die Kinder als Mitversicherte im Vertrag angegeben sind, erhalten sie keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Manche Unternehmen erkennen allerdings unfallfreie Jahre für Mitversicherte an und stufen sie bei Abschluss eines eigenen Vertrags nicht als Fahranfängerinnen und -anfänger ein.

Wenn Sie den Führerschein neu erworben haben, beginnen Sie in Frankreich mit einem CRM-Koeffizienten von 1. Sie zahlen also 100 Prozent der Prämie.

Bonus: Nach dem ersten Jahr ohne Schadensfall sinkt der Koeffizient um 5%. Nach 13 Jahren ohne verantwortlichen Unfall sinkt er auf 0,50. Sie zahlen also nur noch 50 % der ursprünglichen Versicherungsprämie. Dies ist der maximal zulässige Bonus.

Malus: Im Falle eines verantwortlichen Schadens wird der Koeffizient um 25% erhöht. Bei einem Unfall mit Teilschuld beträgt der Malus 12,5 %. Der Malus darf das 3,5-fache der ursprünglichen Versicherungsprämie nicht überschreiten.

Beispiel: Wenn Ihre Kfz-Versicherung ursprünglich 1.000 Euro jährlich kostet, zahlen Sie mindestens 500 Euro und höchstens 3.500 Euro im Jahr.

Die europäische Bescheinigung des Schadenverlaufs

Im Jahr 2023 hat die Europäische Union mit einer Richtlinie eine harmonisierte Informationsübersicht eingeführt, die den Schadenverlauf mindestens für die fünf letzten Jahre beinhaltet.

Die europäische Bescheinigung des Schadenverlaufs muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Die Identität des Versicherungsunternehmens oder der Stelle, die die Schadenaufstellung ausstellt
  • Die Identität der Versicherungsnehmenden, einschließlich Kontaktdaten
  • Das versicherte Fahrzeug und dessen Kennzeichen
  • Das Datum des Beginns der Gültigkeit und des Ablaufs der Versicherung, die das Fahrzeug abdeckt
  • Die im Rahmen des Versicherungsvertrags für den genannten Zeitraum erklärten Haftpflichtschäden mit dem jeweiligen Datum
  • Alle zusätzlichen sachdienlichen Informationen gemäß den in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften oder Gepflogenheiten

Gut zu wissen: Frankreich hatte bereits vor Inkrafttreten dieser europäischen Richtlinie eine Informationsübersicht eingeführt. Diese muss von französischen Versicherungsunternehmen ausgestellt werden, wenn die Versicherungsnehmenden die Versicherung wechseln möchten.

Wie nehme ich meinen Schadenfreiheitsrabatt bei einem Umzug ins Ausland mit?

Die Anerkennung Ihres vorherigen Koeffizienten kann Ihre Prämie für einen neuen Versicherungsvertrag erheblich senken. Zunächst sollten Sie Ihr Versicherungsunternehmen also um die europäische Bescheinigung des Schadenverlaufs bitten. Das Unternehmen muss Ihnen das Dokument innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.

Keine verpflichtende Anerkennung

Bei einem Wechsel der Versicherung, muss das neue Unternehmen Ihren bisherigen Koeffizienten nicht anerkennen. Wenn eine Versicherung allerdings Bescheinigungen über den Schadenverlauf aus dem Inland akzeptiert, muss sie dies auch mit der europäischen Bescheinigung tun. Da jedes Unternehmen die eigenen Preise frei festlegen kann, sollten Sie in jedem Fall mehrere Angebote einholen und diese vergleichen, auch wenn Ihr Koeffizient anerkannt wird.

Wir empfehlen deshalb:

  • Kontaktieren Sie mehrere Versicherungen.
  • Vergleichen Sie, inwieweit die Angebote Ihren bisherigen Schadenverlauf berücksichtigen.
  • Sollte Ihr Koeffizient nicht anerkannt werden, wenden Sie sich an den Kundenservice und haken Sie nach.

Kontaktieren Sie uns

Sollte ein Unternehmen damit werben, den Schadenfreiheitsrabatt beziehungsweise den Bonus-Malus anzuerkennen, und dennoch Ihre europäische Bescheinigung ablehnen, können Sie uns über unser Beschwerdeformular kontaktieren.