EU-Sammelklage
Das ZEV wirkt auf gütliche Lösungen hin, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und einem Unternehmen im EU-Ausland andererseits kommt. Das funktioniert in einer großen Mehrzahl der Fälle sehr gut. Falls nicht gibt es nun die kollektive Rechtsdurchsetzung. Bei Rechtsverstößen von Unternehmen in einem anderen Land der Europäischen Union kann das ZEV nunmehr abmahnen und sogar Klage erheben. Diese EU-Sammelklagen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.