Energetische Sanierung in Frankreich – was Verbraucher wissen müssen

Die energetische Sanierung bestehender Immobilien soll dazu beitragen, dass die Regierungen in Berlin und Paris ihre Klimaziele einhalten. In Deutschland wird die Klimaneutralität bis 2045 angestrebt, in Frankreich bis 2050. Aus diesem Grund gibt es in beiden Ländern Förderprogramme für Sanierungsarbeiten.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. hat sich die französischen Finanzhilfen zur energetischen Sanierung genauer angesehen und das Wichtigste zusammengefasst.

Das Ziel ist das gleiche, doch die Herangehensweise könnte in Deutschland und Frankreich kaum unterschiedlicher sein. Kommt es bei der deutschen Förderung hauptsächlich auf die Energieersparnis an, die durch die Sanierung erreicht wird und das sich die Immobilie in Deutschland befindet, berücksichtigt das französischen System hingegen den steuerlichen Wohnsitz und das Haushaltseinkommen.

Förderstrategie: Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderung

Wie bei vielen staatlichen Hilfen in Frankreich spielt auch bei der energetischen Sanierung die Höhe des Einkommens eine Rolle. Es wurden vier Einkommenskategorien festgelegt, welche die Anzahl der Haushaltsmitglieder berücksichtigen. Für jede Kategorie gibt es feste Fördersätze.

Es kann also passieren, dass man nur knapp in eine höhere Einkommensstufe rutscht und deshalb auf mehrere tausend Euro Förderung verzichten muss. Eine vierköpfige Familie mit einem Gesamteinkommen von 55.000 € erhält beispielsweise eine Förderung von 40 €/ m² für die Außendämmung.

Keine Beihilfen für Ferienhausbesitzer

Die wichtigste Finanzhilfe für energetische Sanierungsarbeiten in Frankreich ist die sogenannte MaPrimeRénov‘. Diese Förderung kann z. B. für den Austausch des Heizsystems und die Wärmedämmung beantragt werden.

Doch Vorsicht: Nicht jeder Hausbesitzer kann die MaPrimeRénov‘ beantragen. Man muss seinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben. Wer in Frankreich eine Ferienimmobilie besitzt, aber sein Einkommen in Deutschland versteuert, hat keinen Anspruch auf die MaPrimeRénov‘.

Energieversorger werden in Frankreich zur Kasse gebeten

Um bestehende Immobilien energieeffizienter zu machen, werden in Frankreich seit 2006 auch Energieversorger zur Verantwortung gezogen. Bei ihnen können sowohl Immobilienbesitzer als auch Mieter sogenannte Energiesparzertifikate beantragen. Es gibt verschiedene Formen der Förderung. Entweder wird der Betrag ausgezahlt, als Gutschein zur Verfügung gestellt oder von der Stromrechnung abgezogen.

Die Energiesparzertifikate sind nicht an das Einkommen und den steuerlichen Wohnsitz gebunden und stehen somit auch Besitzern eines Zweitwohnsitzes in Frankreich zur Verfügung.

Attraktive Null-Prozent-Finanzierung und weitere Vorteile in Frankreich

Ebenfalls für alle Immobilienbesitzer zugänglich sind u. a. der niedrige Mehrwertsteuersatz von 5,5 % für energetische Sanierungsarbeiten und die Möglichkeit eines Darlehens mit einem Zinssatz von 0 %. Es lohnt sich auch, bei der Gemeinde nachzufragen. Denn in manchen Orten kann man bis zu 3 Jahre lang von der Grundsteuer befreit werden, wenn man seine Immobilie energieeffizient saniert.

Trotz der für die energetische Sanierung zur Verfügung gestellten Mittel ist das französische System nicht unumstritten. Kritiker bezweifeln, dass dadurch die angekündigten Klimaziele erreicht werden. Manche sehen hier auch das deutsche System als Vorbild.

Auf der Internetseite des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. finden Sie ausführliche Informationen zur energetischen Sanierung in Frankreich und zahlreiche Praxistipps.