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Immobilien: energetische Sanierung und staatliche Unterstützung in Frankreich

Sich für das Klima und die Umwelt engagieren und dabei auch noch Geld sparen und die Lebensqualität verbessern?
Das alles verspricht die energetische Sanierung des Hauses. Doch was ist das genau und wie geht man in Frankreich vor? 
Die Antworten in unserem Artikel.

Gut zu wissen: Die Förderung MaPrimeRénov’ wurde vorübergehend ausgesetzt und soll Mitte September 2025 wieder aufgenommen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

Frankreich verfolgt bei der finanziellen Förderung von energetischen Renovierungsarbeiten die Strategie: „Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderung“. Um das Einkommen zu bemessen, wird das steuerliche Referenzeinkommen herangezogen. Deshalb bekommt man manche finanziellen Hilfen nur, wenn man in Frankreich steuerlich ansässig ist.

Andere Hilfen sind jedoch unabhängig von dem Staat, in dem man Steuern zahlt. Einige können zudem auch für vermietete Immobilien beantragt werden.

Nur für in Frankreich steuerlich ansässige Eigentümerinnen und Eigentümer:

  • MaPrimeRénov’ 
  • Energiescheck: „chèque énergie“

Für alle:

  • Certificats d’Economies d’Energie (CEE)
  • Zinsloser Kredit „éco-prêt à taux zéro“ (Eco-PTZ)
  • Minderung der Mehrwertsteuer 
  • Weitere steuerliche Vorteile (z.B. Befreiung von der Grundsteuer)
  • Lokale finanzielle Unterstützung

Energetische Sanierung: Energiekosten senken und Lebensqualität verbessern

Warum ist energetische Sanierung wichtig?

In Frankreich ist die Bauindustrie für 25 % der CO2-Emissionen und 44% des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Daher ist der Gebäudesektor entscheidend für die Erreichung der CO2-Neutralität.

Noch heute sind in Frankreich fast 5 Millionen Wohnungen besonders schlecht isoliert ("passoires énergétiques") und 3 Millionen Haushalte haben Schwierigkeiten, ihre Heizkostenrechnung zu bezahlen.

Mit der Durchführung von energetischen Sanierungsarbeiten wird konkret etwas für das Klima getan. Zudem wird die Lebensqualität verbessert und Energierechnungen werden gesenkt. Deshalb wird die energetische Sanierung von privaten und öffentlichen Gebäuden vom französischen Staat finanziell gefördert.

Frankreich und Deutschland verfolgen im Gebäudesektor langfristig ähnliche Zielsetzungen im Sinne eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050

Im Mittelpunkt stehen in Frankreich folgende Maßnahmen:

  • Alle Gebäude, die nach 2020 gebaut wurden oder werden, sollen mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen.
  • Alle bestehenden Gebäude sollen schnellstmöglich renoviert werden und energieeffizient werden.

Eigentümerinnen und Eigentümern bietet die energetische Sanierung ihrer Immobilie die Möglichkeit, ihren CO2-Ausstoß zu verringern und ihre Heizkosten zu senken. Laut Ademe (frz. Agentur für den ökologischen Übergang) machen Heizkosten im Durchschnitt 60 % der Energiekosten eines Haushalts aus.

Was ist energetische Sanierung?

Die energetische Sanierung umfasst alle Arten von Arbeiten, die zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes führen und somit die Senkung des Energieverbrauchs zur Folge haben. Hierzu gehören unter anderem die Dachbodendämmung, der Austausch von Fenstern und der Einbau einer Wärmepumpe.

Ist energetische Sanierung in Frankreich Pflicht?

Nein, in Frankreich gibt eskeine Pflicht zur energetischen Sanierung.

Jedoch ist die Energieeffizienzdiagnose („diagnostic de performance énergétique“, kurz DPE) für alle verpflichtend. Diese bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einer Skala von A (sehr energieeffizient) bis G (am wenigsten energieeffizient). Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese Prüfung durchführen lassen, bevor sie ihre Immobilie vermieten oder verkaufen.

Bei Gebäuden mit der Effizienzklasse F dürfen keine Mieterhöhung vorgenommen werden. Seit dem 1. Januar 2025 ist das Vermieten von Gebäuden der Klasse G verboten. Das betrifft Wohnungen der Klasse G, die ab dem 1. Januar 2025 neu vermietet werden oder deren Mietvertrag nach diesem Datum verlängert wird.

Seit 2022 wird der DPE durch ein Energie-Audit ergänzt, welches über die Energieeffizienz des Gebäudes informiert. 2025 sind von dieser Verpflichtung Gebäude der Energieklassen E, F und G betroffen. Kommen Eigentümerinnen und Eigentümer bei Vermietung oder Verkauf dieser Pflicht nicht nach, müssen sie mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro bis 15.000 Euro rechnen.

Vor Renovierungsarbeiten wird die Durchführung einer Energieeffizienzdiagnose oder eines Energie-Audits empfohlen. Ab dem 1. Januar 2026 wird dieser Schritt verpflichtend sein.

Weitere Maßnahmen sind zu erwarten, da in Frankreich bis 2050 alle Gebäude den Kriterien des „Niedrigenergiegebäudes“ („bâtiment basse consommation“ – BBC) entsprechen sollen.

Leitfaden zur energetischen Sanierung: Was muss ich wann tun?

Der Begriff der energetischen Sanierung umfasst insbesondere die Dämmung, die Heizung und die Lüftung von Gebäuden. Diese Renovierungsarbeiten sollten aber nicht in beliebiger Reihenfolge oder unabhängig voneinander durchgeführt werden.

Dämmungsarbeiten stärken die thermische Hülle eines Gebäudes und begrenzen den Wärmeverlust. Es handelt sich um die kosteneffektivsten energetischen Renovierungsarbeiten. Durch die Arbeiten werden auch Geräusche von draußen gedämmt.

Mehrere Bereiche können gedämmt werden:

  • Dachboden und Dach: Diese haben äußerste Priorität. Bei schlecht gedämmten Häusern können bis zu 30 % der Energie über das Dach verloren gehen.
  • Wände: Hier können bis zu 25 % Wärmeverlust eingespart werden. Die Dämmung kann innen oder außen angebracht werden. Eine Außendämmung ist meistens effektiver aber teurer.
  • Fenster: Diese Renovierung verhindert bis zu 15 % Wärmeverlust.
  • Boden: Mit einer Bodendämmung reduziert man den Wärmeverlust um bis zu 10 %. Es ist möglich, Dämmplatten an der Decke Kellerdecke anzubringen oder die Dämmung unter dem Parkett- oder Fliesenboden zu verlegen.

Verschiedene Materialien werden zur Dämmung verwendet. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, wie teuer und wie effizient diese sind.

Zur Senkung der Energiekosten sollte ein leistungsfähiges, umweltfreundliches und vor allem energiesparendes Gerät gewählt werden.

Die folgenden Systeme heizen mit erneuerbaren Energien oder verbrauchen wenig Energie:

  • Wärmepumpe (pompes à chaleur): Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energien (Wasser, Luft oder Erdwärme), um Wärme zu erzeugen. Einige Modelle können mit einer Fußbodenheizung gekoppelt werden und so die Heizkörper ersetzen.
  • Biomassekessel (chaudière biomasse) oder Holzofen (poêle à bois): Holz ist eine erneuerbare, umweltfreundliche, leistungsfähige und billige Heizquelle. Holz kann aber viel Platz beanspruchen, weshalb diese Lösung nicht für alle Gebäude geeignet ist.

Für die Versorgung mit warmen Wasser gibt es folgende Möglichkeiten:

  • thermodynamischer Warmwasserbereiter (chauffe-eau thermodynamique):  Ein thermodynamischer Warmwasserbereiter nutzt die Wärme der Außenluft, um das Wasser zu erwärmen. Dadurch können die Ausgaben für Warmwasser halbiert werden.
  • Solarwarmwasserbereiter (chauffe-eau solaire individuel): Ein Solarwarmwasserbereiter ist mit thermischen Sonnenkollektoren ausgestattet und erhitzt das Wasser mithilfe von Sonnenenergie. Er kann 60 % bis 80 % des Warmwasserbedarfs eines Haushalts decken.

Alternativ zum Austausch des kompletten Heizsystems kann auch schon die Installation von Geräten zur Heizungsregulierung für mehr Effizienz sorgen. Diese Geräte ermöglichen eine bessere Kontrolle des Energieverbrauchs und können die Heizkosten um bis zu 15 % senken. Es gibt unter anderem folgene Möglichkeiten:

  • Intervallprogrammierung (thermostats programmables). Programmierbare oder vernetzte Thermostate ermöglichen es, die Raumtemperaturen an den eigenen Tagesablauf anzupassen. Auf diese Weise werden Energieverluste vermieden.
  • Thermostatventil (robinet thermostatique). Direkt am Heizkörper angebracht, ermöglicht das Thermostatventil, die Temperatur des Raumes, in dem es sich befindet, zu kontrollieren und anzupassen.
  • Außentemperaturfühler (sonde extérieure de température). Diese Vorrichtung ermöglicht es, die Heizung vorausschauend zu steuern und zu regulieren, indem sie Schwankungen der Außentemperatur berücksichtigt. In der Regel ist sie mit einem Thermostat gekoppelt.
  • Heizgeräte, wie z. B. Heizkessel, Warmwasserbereiter oder Heizkörper, die digital aus der Ferne gesteuert werden können (équipements de chauffage connectés).

In ein renoviertes und gut gedämmtes Haus dringt weniger Außenluft ein. Um den Luftaustausch zu gewährleisten, sollten Renovierungsarbeiten also mit der Installation von Lüftungsgeräten gekoppelt werden. Die Luftqualität wird verbessert Energie gespart, denn verbrauchte Luft neigt dazu, feuchter und somit weniger leicht erwärmbar zu sein. Außerdem kann zu viel Feuchtigkeit zu Schimmel- und Pilzbildung führen.

In der Regel wird der Einbau eines mechanischen Lüftungssystems empfohlen, in Frankreich „VMC“ (ventilation mécanique contrôlée) genannt. Es gibt zwei Arten:

  • VMC simple flux“: Die verbrauchte Luft wird abgesaugt und über Lufteinlässe (die sich in der Regel an den Fenstern befinden) neue Luft zugeführt.
  • VMC double flux“: Auch hier wird die verbrauchte Luft abgesaugt. Die von außen kommenden Luftströme werden allerdings vorgewärmt, bevor sie in den Raum geleitet werden. Bei einem gut gedämmten Gebäude kann mit diesem System viel Energie gespart werden.

Staatliche Unterstützung für energetische Sanierung

Die Kosten für eine energetische Sanierung können recht hoch sein. Aus diesem Grund gibt es sowohl in Deutschland als auch in Frankreich staatliche Unterstützung.

Während in Deutschland der Grundsatz „Je ambitionierter das Vorhaben, desto höher die Förderung“ gilt, verfolgt Frankreich eine etwas andere Förderstrategie: „Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderung“.

Zudem hängt in Frankreich die Vergabe von Fördermitteln in den meisten Fällen nicht von dem Erreichen eines Gebäudestandards ab, sondern von der Umsetzung der Maßnahmen. In Deutschland hingegen sind viele KfW und teils regionale Fördermittel an das Erreichen eines Standards gebunden (KfW-Effizienzhaus Neubau und Bestand).

Die Förderangebote sind vielfach miteinander kombinierbar. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme ist, dass die Effizienzmaßnahmen durch ein zertifiziertes Unternehmen (RGE) durchgeführt werden.

Wichtige Anlaufstellen: France Rénov’ und ANAH

France Rénov' ist seit dem 1. Januar 2022 die zentrale Anlaufstelle für alle energetischen Renovierungsarbeiten. Sie arbeitet mit den lokalen Gebietskörperschaften zusammen.

France Rénov‘ bietet eine kostenlose, persönliche Beratung durch Conseillers France Rénov‘ und Mon Accompagnateur France Rénov‘ – von der Besichtigung des zu sanierenden Gebäudes bis zur Fertigstellung der Renovierungsarbeiten.

Gut zu wissen:  In Frankreich ist die Durchführung einer Expertise, also eines Gutachtens, nicht erforderlich. Wenn Sie sich bei France Rénov' registrieren, kommen ein Mitarbeitende von France Rénov‘ zu Ihnen und begutachten die zu sanierende Immobilie kostenlos. Bei einer privaten Beauftragung eines Gutachtens kann keine Kostenerstattung beantragt werden.

Auf der Website von France Rénov gibt es Kontakte für Beratungen und ausführliche Informationen zu finanziellen Hilfen.

Zudem gibt es eine Liste von Handwerksbetrieben und anderen Unternehmen, die „RGE“ (Reconnu Garant de l’Environnement – anerkannt als Garant der Umwelt) zertifiziert und somit berechtigt sind, förderfähige energetische Renovierungsarbeiten durchzuführen.

France Rénov' berät zu nationalen und lokalen Finanzierungshilfen, wie zum Beispiel MaPrimeRénov'.
 
Auch die ANAH, die nationale Agentur für Wohnungswesen (agence nationale de l'habitat), bietet Finanzierungshilfen. Dieseöffentliche Einrichtung untersteht mehreren Ministerien und hat die Verbesserung des privaten Wohnungsbestands in Frankreich zur Aufgabe. Die ANAH fördert auch energetische Sanierungsarbeiten.

Auf der Internetseite der ANAH gibt es ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Finanzierungshilfen.

Finanzierungshilfen in Frankreich

Diese finanzielle Hilfe richtet sie sich an alle Haushalte, unabhängig vom Einkommen. Es existiert auch eine Förderung für „copropriétés“ (Eigentümergemeinschaften).

Es gibt zwei unterschiedliche MaPrimeRénov':

  • MaPrimeRénov' Rénovation d‘ampleur: Für umfangreiche Renovierungsprojekte gedacht, die mehrere Aspekte der Immobilie betreffen. Die Arbeiten müssen die Energieeffizienz der Wohnung deutlich, d.h. mindestens um zwei Energieklassen, verbessern.
  • MaPrimeRénov' Parcours par geste (mono-geste): Betrifft spezifische Renovierungsarbeiten. Es handelt sich um eine Finanzierungshilfe zum Energiesparen ohne größere Arbeiten.

Wenn Sie Miteigentümerin oder Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft sind, können Sie die MaPrimeRénov' Copropriété in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungshilfe für Arbeiten an gemeinsamen Teilen und privaten Teilen, die zum kollektiven Interesse einer Eigentümergemeinschaft erklärt wurden.

Die Höhe Förderung variiert je nach Einkommen, Wohnort und Art der durchgeführten Arbeiten. Die finanzielle Unterstützung kann für bestimmte Arbeiten bis zu 11.000 Euro betragen und ist auf 20.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt. Dieser Zuschuss erfolgt in Form einer festen Prämie, die von der Art der durchgeführten Arbeiten abhängt, und kann bis zu 90 % der Ausgaben decken!

Die MaPrimeRénov‘ deckt viele verschiedene Arten der energetischen Sanierung ab, beispielsweise Dämmung oder Austausch der Heizung.
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage wird nicht gefördert!

Was muss ich tun, um MaPrimeRénov‘ zu beantragen?

  1. Ich registriere mich auf der Webseite www.maprimerenov.gouv.fr.
  2. Ab 2026: Ein DPE oder ein Energie-Audit ist notwendig, bevor Renovierungsarbeiten im Rahmen einer MaPrimeRénov‘ Parcours par geste erledigt werden können.
  3. Ich lasse einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten von einem RGE-Handwerksunternehmen (Reconnu garant de l'environnement) erstellen.
  4. Ich beantrage die Finanzierungshilfe auf maprimerenov.gouv.fr.
    Achtung: Die Anfrage muss auf jeden Fall vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden! Andernfalls können die Kosten nicht im Rahmen von MaPrimeRénov‘ geltend gemacht werden.
  5. Das Projekt wird geprüft und die Höhe der möglichen Förderung wird bekannt gegeben.
  6. Ich lasse die Renovierungsarbeiten von einem RGE-Zertifizierten Handwerksunternehmen durchführen.
  7. Ich beantrage die Auszahlung der Finanzierungshilfe MaPrimeRénov‘ und eventuell ebenfalls der finanziellen Hilfe „Certificats d’économies d’énergie (CEE)“ (Siehe unten)
  8. Ich lade die Rechnungen online hoch.
  9. Ich erhalte das Geld per Banküberweisung auf meinem Konto.

Wenn Sie die MaPrimeRénov‘ erhalten, ist es möglich, zusätzlich „Certificats d’économies d’énergie (CEE)“ und lokale Finanzierungshilfen (siehe unten) zu beantragen.

MaPrimeRénov' Rénovation d’ampleur“ ist eine staatliche Beihilfe zur Finanzierung umfangreicher energetischer Sanierungsarbeiten (Verbesserung um mindestens zwei Energieklassen). Die Begleitung durch einen Accompagnateur rénov‘ ist verpflichtend.

Sie ist sowohl für selbstnutzende als auch für vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer zugänglich, unabhängig von der Energieeffizienzklasse der Wohnung und dem Haushaltseinkommen. Letzteres hat allerdings Einfluss auf die Höhe der Unterstützung.

MaPrimeRénov' Rénovation d‘ampleur finanziert bis zu 90 % des Betrags der Arbeiten für eine umfassende Sanierung (bis zu 100% für besonders einkommensschwache Haushalte). Ein Vorschuss, der bis zu 70 % des Förderbetrags ausmachen kann, ist für Haushalte mit geringem und sehr geringem Einkommen möglich.

 

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um die MaPrimeRénov‘ Rénovation d‘ampleur zu erhalten?

  • Ich nutze die Immobilie als Hauptwohnsitz (mindestens 8 Monate pro Jahr bewohnt) in Frankreich (Kontinentaleuropa). Der Nachweis dieser Nutzung muss erbracht werden.
  • Ich bin in Frankreich einkommensteuerpflichtig.
  • Die Immobilie wurde vor mindestens 15 Jahren gebaut. Die Energieeffizienzklasse ist unerheblich.
  • Die Begleitung durch einen Accompagnateur Rénov' ist verpflichtend.
  • Eine Verbesserung um mindestens zwei Energieklassen ist erforderlich. Die energetische Sanierung kann in zwei Etappen durchgeführt werden, solange die Dauer der Arbeiten nicht mehr als fünf Jahre beträgt.
  • Es müssen mindestens zwei Dämmungsmaßnahmen durchgeführt werden (Wände, Fenster, Böden oder Dach).
  • Es ist nicht möglich, eine Heizung zu installieren, die überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, oder eine Heizung beizubehalten, die mit Öl oder Kohle betrieben wird.
  • Die Immobilie muss in den drei Jahren nach Annahme des Antrags bewohnt werden.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Ihre Immobilie vermieten, gibt es zusätzliche Bedingungen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

 

Diese finanzielle Unterstützung betrifft spezifische Arbeiten, wie z.B. die Installation von Thermostaten, die Isolierung von Fenstern oder auch kleine Verbesserungen, um den Energieverbrauch der Wohnung zu optimieren.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um die MaPrimeRénov‘ rénovation par gestes zu erhalten?

  • Ich bin in Frankreich einkommensteuerpflichtig.
  • Ich bin Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, das als Hauptwohnsitz genutzt wird und vor mindestens 15 Jahren in Frankreich (Kontinentaleuropa) oder vor mehr als 2 Jahren in den Überseegebieten gebaut wurde. (Ausnahme beim Austausch einer Ölheizung: die Immobilie muss vor mindestens 2 Jahren gebaut worden sein.)
    ODER
    Ich bin Eigentümerin oder Eigentümer einer als Hauptwohnsitz genutzten Wohnung, die vor mehr als 15 Jahren in Frankreich (Kontinentaleuropa) oder seit mehr als 2 Jahren in den Überseegebieten gebaut wurde.
  • Ich habe ein sehr geringes oder mittleres Einkommen.
  • Die Arbeiten müssen von einem RGE-zertifiziertem Unternehmen durchgeführt werden.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Ihre Immobilie vermieten, gibt es zusätzliche Bedingungen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Um diese Finanzierungshilfe zu beantragen, müssen Sie sich an Ihren Stromanbieter (z. B. EDF, Engie, Total, Enercoop…) wenden. Dieser kann dann ein CEE-Zertifikat (Certificat d’Economie d’Energie) ausstellen, damit Sie finanzielle Hilfen für Ihre energetischen Renovierungsarbeiten erhalten. Voraussetzung ist dabei, dass Sie die Renovierungsarbeiten von einem RGE-zertifizierten Handwerksunternehmen durchführen lassen.

Diese Finanzierungshilfe kann auch für einen Zweitwohnsitz beantragt werden. Sie ist einkommensunabhängig und damit auch für Haushalte, die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind.

Für weitere Informationen können Sie sich auch an France Rénov‘ wenden.

Durch den „éco-prêt à taux zéro“ (Eco-PTZ) können Eigentümerinnen und Eigentümer (auch für vermietete Immobilien) und Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden bis zu 50.000 € als zinslosen Kredit aufnehmen (der Staat zahlt die Zinsen), um energetische Sanierungsarbeiten zu finanzieren. Die Höhe des Kredits ist abhängig vom Ausmaß der Sanierung. Der Kredit muss innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.

Gut zu wissen: Nicht alle Banken bieten diese Art von Kredit an. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank!

Hierbei handelt es sich um eine Finanzierungshilfe für einkommensschwache Haushalte. Mit dem „chèque énergie“ (zwischen 48 Euro und 277 Euro) können RGE-anerkannte Handwerksunternehmen bezahlt oder Energiekosten beglichen werden. Dies gilt auch für Haushalte in Neubauten.

Der Scheck wird per Post zugesendet und muss innerhalb eines Jahres verwenden werden.

Bei energetischen Sanierungsarbeiten wird von Handwerksunternehmen automatisch eine ermäßigte Mehrwertsteuer berechnet. Statt 20 Prozent beträgt dieMehrwertsteuer lediglich 10 Prozent (Kauf von Zement, Farbe, Fenster usw.) oder nur 5,5 Prozent (bestimmte Heizkessel oder Heizungsregelungsgeräte usw.). Dies gilt für den Haupt- und Nebenwohnsitz und bei allen Handwerksunternehmen, unabhängig davon, ob sie RGE-zertifiziert sind oder nicht. Die einzige Bedingung für die Minderung ist, dass die gekauften Produkte für energetische Sanierungsarbeiten verwendet werden.

Die Denormandie-Steuerermäßigung ermöglicht es Privatpersonen, die eine renovierungsbedürftige Wohnung in bestimmten Stadtvierteln kaufen und diese vermieten, weniger Einkommenssteuer zu zahlen. Die Renovierungsarbeiten müssen mindestens 25 Prozent des Kaufpreises der Wohnung ausmachen. Die Wohnung muss sich in einer Stadt des Programms "Action coeur de ville" befinden.

Einige Gebietskörperschaften (Gemeinden, Departements usw.) befreien Haushalte, die energetische Sanierungsarbeiten durchführen, vorübergehend von der Grundsteuer (taxe foncière). Die Befreiung kann vollständig oder teilweise erfolgen.

Es gibt auch zahlreiche lokale Fördermittel, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Diese sind häufig mit einer nationalen Förderung kombinierbar.

Um die von Ihrer Region oder Gemeinde angebotenen Hilfen zu finden, können Sie sich entweder an das Rathaus (mairie) wenden, oder online mithilfe des Tools der „Agence nationale pour l'information sur le logement“ (ANIL) suchen, welches diese Hilfen für das gesamte Land auflistet.

Eine Kumulierung von Beihilfen ist möglich

Unter bestimmten Bedingungen kann die MaPrimeRénov' mit anderen Beihilfen für die energetische Renovierung kumuliert werden.