Privatinsolvenz in Frankreich

Im Jahre 2016 sind in Frankreich fast doppelt so viele Privatinsolvenzen angemeldet worden, als in Deutschland. Hier waren es rund 101.000.

Vor allem in der Grenzregion stellen sich viele Fragen: Macht es für Deutsche Sinn, in Frankreich Privatinsolvenz anzumelden?

Und wenn ja, was ist zu tun?

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. hat zusammen mit der Caritas Offenburg-Kehl e. V. und CRESUS Alsace eine Studie sowie Merkblätter erarbeitet, die Verbraucher über die unterschiedlichen Überschuldungsverfahren in der Grenzregion informieren und ihnen die zuständigen Ansprechpartner nennen.

Überschuldet in der Grenzregion: Welche Verfahren gibt es?

Während in Deutschland nur das Verbraucherinsolvenzverfahren existiert, das eher unter dem Begriff „Privatinsolvenz“ bekannt ist, gibt es in Frankreich zwei Verfahren.

Die Faillite Civile, die es nur in der Grenzregion Elsass-Moselle gibt und das klassische, frankreichweite Überschuldungsverfahren, die Procédure de surendettement.

Vorteile der französischen Privatinsolvenzverfahren

  • Die restlichen Schulden werden dem Schuldner nach Verfahrensende erlassen. Vorausgesetzt, er hat die gesetzlichen Auflagen ordnungsgemäß erfüllt. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich (automatische Restschuldbefreiung).
  • Es wird - anders als in Deutschland - nicht grundsätzlich ein Zeitraum von drei bis sechs Jahren festgelegt, in dem der Schuldner an seine Gläubiger zahlen muss, damit ihm die restlichen Schulden erlassen werden (keine Wohlverhaltensperiode).
  • Die Verfahrensdauer kann somit in Frankreich kürzer sein.

Frankreich: Kein Eldorado für überschuldete Deutsche

Aufgrund der Vorteile denken viele überschuldete Deutsche darüber nach, ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich zu verlagern, um dort Privatinsolvenz anzumelden.

Schließlich ist dafür keine französische Staatsbürgerschaft erforderlich. Doch eine reine Wohnsitzverlagerung reicht nicht aus, damit dem Antrag stattgegeben wird.

Es muss nachgewiesen werden, dass sich der Lebensmittelpunkt für längere Zeit in Frankreich befindet.

Der Nachweis kann z. B. mittels Sprachzertifikate, französischer Steuerbescheide oder Wasser-, Strom- und Telefonrechnungen erbracht werden.

Und wer sich zu einem solchen Verfahren anmelden möchte, sollte darüber hinaus die französische Sprache beherrschen.

Gut zu wissen:

Die Studie „Grenzüberschreitende Herausforderungen bei der Überschuldung von Privatpersonen in der Grenzregion“ informiert deutsche und französische Verbraucher über die Voraussetzungen und Funktionsweise der Verfahren im Nachbarland und nennt die zuständigen Ansprechpartner.

Zum Download stehen bereit: