Französisches Gesundheitssystem

Das französische Krankenversicherungssystem unterscheidet sich von dem deutschen unter anderem bei der Kostenerstattung.

Die Kosten im Gesundheitswesen werden von den Krankenkassen zu einem Großteil getragen.

Grundsätzlich verbleibt beim Versicherten ein gewisser Prozentsatz der Kosten.

Man spricht hier vom Selbstbehalt (ticket modérateur), sofern keine private Zusatzversicherung besteht, die den Versicherten von diesen Kosten befreit.

Generell muss für die Kostenerstattung ein Formular an die Krankenkasse geschickt werden.

Dies kann durch die Nutzung der "Carte Vitale" umgangen werden. Hierfür ist allerdings erforderlich, dass der Arzt über ein entsprechendes System verfügt.

In Frankreich besteht das Prinzip der freien Arztwahl.

Erstattungsfähig sind jedoch nur die Behandlungskosten, die nicht aufgrund einer Honorarvereinbarung mit dem Arzt geschlossen wurden, sondern sich nach den Vorgaben und Sätzen der Krankenkassen richten.

Außerdem muss jeder Patient pro Arztbehandlung oder auch pro Arztgespräch grundsätzlich einen Euro aus eigener Tasche zahlen.

Die Erstattung der Beträge richtet sich nach der Art der Gebühr der Leistung und gliedert sich in folgende Selbstbehalt-Stufen:

  • 30Prozent für Arzthonorare von praktizierenden Ärzten, Zahnärzten und Hebammen, sofern eine Versorgung in ihrer Praxis oder beim Patienten zu Hause oder aber ein Krankenbesuch im Krankenhaus stattfindet.
  • 40 Prozent medizinisches Hilfspersonal, eingeschlossen Pflegedienste, die ihre Tätigkeit privat ausüben oder als externer Dienst ins Krankenhaus kommen, Masseure und Krankengymnasten, Kosten für Analysen und Laboruntersuchungen außerhalb des Krankenhauses.
  • 20 Prozent für die Krankenhauskosten: Kosten für den Aufenthalt, Operationssaal, Arzthonorare und medizinisches Hilfspersonal sowie die Kosten für Analysen und Laboruntersuchungen. Dies gilt jedoch nur für öffentliche Krankenhäuser und private Krankenhäuser, die nach gesetzlichem Regelsatz abrechnen. Hinzu kommt eine Krankenhauspauschale von 18 Euro pro Tag, die vom Patient getragen werden muss.
  • 35 Prozent für Krankentransportkosten. Hinzu kommt pro Krankentransport eine Pauschale von 2 Euro, die der Patient zu tragen hat.

Sie werden in unterschiedliche Kategorien unterteilt, für die spezifische Selbstbehalt-Stufen gelten (siehe unten). Hinzu kommen immer 50 Cent Kosten pro Packung, die vom Patient zu tragen sind.

  • 0 Prozent für Medikamente (durchgestrichene weiße Vignette), die unersetzbar und oft kostenintensiv sind, z.B. Krebsmedikamente.
  • 35 Prozent für Medikamente (weiße Vignette), die als notwendig für die Behandlung gesehen werden, z.B. Antibiotika.
  • 70 Prozent für Medikamente (blaue Vignette), die für die Behandlung von leichteren Beschwerden verabreicht werden, z.B. homöopathische Medikamente.
  • 85 Prozent für Medikamente (orangene Vignette), die eine geringe Heilwirkung haben

Gut zu wissen

In einigen Fällen bekommen Sie die Kosten vollständig erstattet. Dies ist bei besonders schwerwiegenden Krankheiten der Fall, die in einer speziellen Liste aufgeführt sind.

Das gilt unter anderem bei schweren chirurgischen Eingriffen, Krankenhauskosten ab dem 31. Tag und für spezielle Medikamente.