Das französische Gesundheitssystem
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) wurde ein EU-weites Dokument eingeführt. Doch die europäischen Krankenversicherungssysteme sind nicht harmonisiert. Daher gibt es Unterschiede zwischen den deutschen und französischen Systemen. Wir erklären, wie das französische Gesundheitssystem funktioniert.
Die Kosten im Gesundheitswesen werden zu einem Großteil von den Krankenkassen getragen.
Grundsätzlich bleibt ein gewisser Prozentsatz der Kosten jedoch von den Versicherten zu zahlen.
Man spricht hier vom Selbstbehalt/Eigenanteil (ticket modérateur), sofern keine private Zusatzversicherung besteht, welche diese restlichen Kosten übernimmt.
Früher musste für die Kostenerstattung stets ein Formular an die Krankenkasse geschickt werden. Mittlerweile wird dies fast immer automatisch auf elektronischem Weg erledigt, so dass nur noch selten Dokumente auf dem Postweg eingereicht werden müssen.
Voraussetzung hierfür ist der Besitz einer "Carte Vitale".
In Frankreich besteht das Prinzip der freien Arztwahl.
Erstattungsfähig sind jedoch nur die Behandlungskosten, die sich nach den Vorgaben und Sätzen der Krankenkassen richten.
Weitere Informationen gibt es auch in unserem Artikel zur Gesundheitsbehandlung in Frankreich.
Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsfragen
Die Plattform EU-Patienten ist die nationale Kontaktstelle für deutsche Patientinnen und Patienten:
Sie unterstützt bei der Suche nach Gesundheitsdienstleistern im In- und Ausland und vermittelt umfassende Informationen über Ihre Patientenrechte und über Verfahren zur Kostenerstattung.
Außerdem finden Sie dort Checklisten, die zeigen, worauf Sie vor, während und nach der Behandlung achten sollten.
Behandlungskosten in Frankreich
Außerdem muss jeder Patient pro Arztbehandlung oder auch pro Arztgespräch grundsätzlich zwei Euro aus eigener Tasche zahlen.
Eine Übersicht in französischer Sprache gibt es auf der offiziellen Seite https://www.ameli.fr/.
Die Erstattung der Beträge richtet sich nach der Art der Gebühr der Leistung und gliedert sich in folgende Selbstbehalt/Eigenanteil-Stufen:
- 30 Prozent für Arzthonorare von praktizierenden Ärzt·innen, Zahnärzt·innen und Hebammen, sofern eine Versorgung in ihrer Praxis oder bei den Patientinnen und Patienten zu Hause oder aber ein Krankenbesuch im Krankenhaus stattfindet.
- 40 Prozent medizinisches Hilfspersonal, eingeschlossen Pflegedienste, die ihre Tätigkeit privat ausüben oder als externer Dienst ins Krankenhaus kommen, Massagen und Krankengymnastik, Kosten für Analysen und Laboruntersuchungen außerhalb des Krankenhauses.
- 20 Prozent für die Krankenhauskosten: Kosten für den Aufenthalt, Operationssaal, Arzthonorare und medizinisches Hilfspersonal sowie die Kosten für Analysen und Laboruntersuchungen. Dies gilt jedoch nur für öffentliche Krankenhäuser und private Krankenhäuser, die nach gesetzlichem Regelsatz abrechnen. Hinzu kommt eine Krankenhauspauschale von 20 Euro pro Tag, die von der Patientin oder dem Patienten getragen werden muss.
- 35 Prozent für Krankentransportkosten. Hinzu kommt pro Krankentransport eine Pauschale von 2 Euro, welche die Patientin oder der Patient zu tragen hat.
Medikamente in Frankreich
Sie werden in unterschiedliche Kategorien unterteilt, für die spezifische Selbstbehalt/Eigenanteil-Stufen gelten (siehe unten). Hinzu kommen immer 1 Euro Kosten pro Packung, die von den Patientinnen und Patienten zu tragen sind.
- 0 Prozent für lebensnotwendige/teure Medikamente (durchgestrichene weiße Vignette), die unersetzbar und oft kostenintensiv sind, z.B. Krebsmedikamente.
- 35 Prozent für Medikamente mit hoher medizinischer Wirkung (weiße Vignette), die als notwendig für die Behandlung gesehen werden, z.B. Antibiotika.
- 70 Prozent für Medikamente mit mäßiger medizinischer Wirkung (blaue Vignette), die für die Behandlung von leichteren Beschwerden verabreicht werden, z.B. homöopathische Medikamente.
- 85 Prozent für Medikamente mit schwacher medizinischer Wirkung (orangene Vignette)
Gut zu wissen
In einigen Fällen bekommen Sie die Kosten vollständig erstattet. Dies ist bei besonders schwerwiegenden Krankheiten der Fall, die in einer speziellen Liste aufgeführt sind.
Das gilt unter anderem bei schweren chirurgischen Eingriffen, Krankenhauskosten ab dem 31. Tag und für spezielle Medikamente.