Gesundheitsbehandlung in Frankreich
Sie suchen in Frankreich eine Arztpraxis auf und stellen sich Fragen zur Kostenerstattung? Oder Sie planen eine Behandlung in einem französischen Krankenhaus und möchten vorab die Kostenübernahme klären? Wir geben die wichtigsten Antworten und sagen, an wen Sie sich wenden können.
Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsfragen
Die Plattform EU-Patienten ist die nationale Kontaktstelle für deutsche Patientinnen und Patienten:
Sie unterstützt bei der Suche nach Gesundheitsdienstleistern im In- und Ausland und vermittelt umfassende Informationen über Ihre Patientenrechte und über Verfahren zur Kostenerstattung.
Außerdem finden Sie dort Checklisten, die zeigen, worauf Sie vor, während und nach der Behandlung achten sollten.
Ein Notfall während des Frankreich-Aufenthalts
Sie treten in Südfrankreich auf einen Seeigel oder haben bei der Durchreise Richtung Spanien einen Autounfall.
In solchen Notfällen können Sie ohne Weiteres eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus in Frankreich aufsuchen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (Link zum Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland) ermöglicht Ihnen den Zugang zur medizinischen Behandlung im EU-Land, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten.
Meist befindet sie sich auf der Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte oder kann bei der Krankenkasse angefordert werden.
Bei einem medizinischen Notfall zeigen Sie diese Europäische Krankenversicherungskarte (kurz: EHIC) in der französischen Arztpraxis beziehungsweise im Krankenhaus vor.
Es kommt vor, dass Patientinnen und Patienten die Kosten vorstrecken müssen und anschließend von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Geplante Behandlung in Frankreich
Anders läuft es ab, wenn man mit einer deutschen Krankenversicherung eine geplante Behandlung in Frankreich vornehmen lassen möchte.
Dies kann interessant sein, wenn die Wartezeit für eine bestimmte Behandlung in Frankreich kürzer ist.
Außerdem kann eine geplante Behandlung in Betracht gezogen werden, wenn man in Frankreich eine Facharztpraxis für eine seltene Krankheit findet, wenn es dort andere Behandlungsmethoden gibt oder die Kosten für die Behandlung niedriger sind.
Für eine Kostenerstattung bei einer geplanten Behandlung ist es wichtig, zwischen stationären und ambulanten Behandlungen zu unterscheiden.
Es handelt sich beispielsweise um eine ambulante Behandlung, wenn man in Frankreich eine orthopädische Praxis aufsucht, da dort die Wartezeit auf einen Termin kürzer ist.
Dieser Arztbesuch muss nicht vorher bei der Krankenkasse angemeldet werden.
Ausnahme: Ist für die gleiche Behandlung in Deutschland eine vorherige Genehmigung notwendig, gilt das auch im EU-Ausland (z. B. bei Zahnersatz).
Für geplante stationäre Aufenthalte in Frankreich, z.B. für eine Hüftoperation, ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse unabdingbar.
Weitere Erläuterungen gibt es in unserem Artikel zum französischen Gesundheitssystem.