Kostenloses Webinar zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen

Dank des Binnenmarkts können Verbraucherinnen und Verbraucher ganz einfach Waren und Dienstleistungen in einem anderen EU-Land kaufen. Bei möglichen Streitigkeiten mit den Unternehmen greift das europäische Verbraucherrecht, klar. Aber haben Sie schon einmal vom europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gehört? Diese Klageoption greift über Ländergrenzen hinweg und ist ohne Anwalt möglich.

Schriftlich und ohne anwaltliche Vertretung

Bei einer grenzüberschreitenden Forderung von bis zu 5.000 € kann das vereinfachte europäische Verfahren für geringfügige Forderungen („European Small Claims Procedure“, kurz ESCP) genutzt werden, um die Ansprüche im anderen EU-Land durchzusetzen. Es ist sowohl für Geldforderungen als auch für Ansprüche auf Entschädigung (z. B. Fluggastrechte) oder Schadensersatz anwendbar.

Das Verfahren läuft ausschließlich schriftlich ab. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. So soll europäischen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Justiz erleichtert werden.

Die Erfahrung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) zeigt jedoch, dass das Ausfüllen der nötigen Dokumente für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen durchaus mit Hindernissen verbunden ist. Viele geben auf, da ihnen das Verfahren zu kompliziert erscheint.

SCAN II-Projekt

Aus diesem Grund hat sich das ZEV am SCAN II-Projekt beteiligt. Dessen Ziel ist es, das gesamte Verfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren. Zahlreiche Rechtsanwält·innen, Gerichtsvollzieher·innen, Verbraucherverbände, politische Entscheidungsträger·innen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher aus der gesamten EU wirken an diesem Projekt mit.

Im Rahmen des von SCAN II wurde eine verbraucherfreundliche Plattform entwickelt. Sie soll mit einer einfach zu benutzenden Oberfläche ein papierloses Online-Verfahren ermöglichen und dank grafischen Elementen sowie Begriffserklärungen einfach zu bedienen sein.

Im Moment befindet sich die SCAN II-Plattform noch in der Testphase. Sie könnte aber in Zukunft dazu beitragen, ESCP zu einem praktischen und wirksamen Streitbeilegungsinstrument zu machen.

Einladung zum kostenlosen Webinar

Sie haben Fragen zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen? Das SCAN II-Projekt hat Ihr Interesse geweckt und Sie möchten mehr über die neue Online-Plattform erfahren?

Melden Sie sich an zu unserem Webinar:

Am Mittwoch, den 28. Februar um 11 Uhr

Anmeldung

Geleitet wird das Webinar von unserer erfahrenen Juristin Dr. Magdalena Jankowska-Gilberg.