Projekt SCAN II: Forderung nach einer Kontaktstelle für vereinfachte europäische Gerichtsverfahren

In der vergangenen Woche fand die zweitägige Abschlusskonferenz des Projekts SCAN II statt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter europäischer Universitäten und Einrichtungen nahmen an den insgesamt fünf Expertenrunden teil. Auch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat sich an diesem europaweiten Projekt beteiligt und betont die Wichtigkeit einer Anlaufstelle für Rechtssuchende.

Im Rahmen des SCAN II-Projekts wurde eine Online-Plattform entwickelt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Einleitung eines vereinfachten europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen unterstützt.

Aus seiner Erfahrung im Kontakt mit Rechtssuchenden weiß das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV), dass es trotz papierlosem Verfahren und benutzerfreundlicher Oberfläche noch immer Hindernisse gibt, weshalb viele die Möglichkeit der vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren nicht wahrnehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn etwas unklar ist.

Auch bei der zweitägigen Abschlusskonferenz in Brüssel haben mehrere Projektteilnehmende diesen Aspekt hervorgehoben. Dr. Magdalena Jankowska-Gilberg, Juristin beim ZEV, betonte in diesem Zusammenhang die Rolle des Verbraucherschutzes: „Die Europäischen Verbraucherzentren sind wichtige Anlaufstellen bei grenzüberschreitenden Schwierigkeiten und könnten auch Kontaktstellen für die vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren werden“.

Ein einfacherer Zugang zur grenzüberschreitenden Justiz ist wichtig. Ebenso unabdingbar ist jedoch die Verfügbarkeit kompetenter Ansprechpersonen. Viele Rechtssuchende scheitern bereits an einer der ersten Frage, die im anwaltlosen und rein schriftlichen Verfahren zu beantworten ist: Welches Gericht ist für den vorliegenden Fall zuständig? Für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen eine Herausforderung.


Im deutsch-französischen Kontext bietet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz für genau dieses Problem eine passgenaue Lösung. Es ist Träger des Projekts „Justiz ohne Grenzen“, das Rechtssuchende bei der Einleitung eines vereinfachten europäischen Gerichtsverfahrens an die Hand nimmt. Das Projektteam unterstützt persönlich und schrittweise bei der Bearbeitung der erforderlichen Formulare. So werden die Rechtssuchenden auch von den spezialisierten Juristen zum zuständigen Gericht gelotst. Bisher richtet sich der kostenlose Service auf deutsch-französische Rechtsstreitigkeiten aus, könnte in Zukunft jedoch erweitert werden. Finanziert wird die einzigartige Initiative vom EU-Programm Interreg Oberrhein sowie weiteren deutschen und französischen Finanzpartnerinnen und Finanzpartnern.