Unsere Angebote im Überblick

Mit unseren Angeboten helfen wir Privatpersonen und sorgen für eine nachhaltige Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa – und damit für ein erhöhtes Vertrauen in den Europäischen Binnenmarkt.

Unter dem Dach des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) sind dafür eine Vielzahl spezialisierter Abteilungen und Projekte angesiedelt.

Europäische Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich

Die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) Deutschland und Frankreich sind die Anlaufstellen für Personen mit grenzüberschreitenden Verbraucherfragen im europäischen Binnenmarkt. Sie vermitteln außergerichtlich bei Streitigkeiten zwischen Personen und Unternehmen aus dem EU-Ausland, Island und Norwegen, indem sie gemeinsam mit den Partnerzentren im jeweiligen Land nach Lösungen suchen. Zudem leisten sie Präventionsarbeit und informieren über Verbraucherrechte in Europa. Die bei uns angesiedelten EVZen sind die größten Mitglieder des European Consumer Centres Network (ECC-Net).

Service für die deutsch-französische Grenzregion

Das Team unterstützt Personen bei grenzüberschreitenden Anliegen und arbeitet hierfür mit Organisationen und staatlichen Stellen zusammen. Darüber hinaus entwickelt es aus seiner Arbeit fundierte Expertise zu grenzüberschreitenden Fragestellungen. Durch Studien, Positionspapiere und den Austausch bewährter Praktiken aus Deutschland und Frankreich trägt es dazu bei, Hürden im Binnenmarkt zu identifizieren und Lösungsansätze in die öffentliche Debatte einzubringen.

Justice Bridge

Kommt es zu deutsch-französischen Streitigkeiten, in egal welchem Rechtsgebiet, haben Bürgerinnen und Bürger oft Schwierigkeiten, ihre Rechte über die Grenze hinweg vor Gericht durchzusetzen. Die Sprachbarriere und mangelndes Wissen über das Justizsystem des Nachbarlands verschärfen dies. Die deutsch-französische Kontaktstelle für Justizfragen bietet daher kostenlose zweisprachige juristische Erstberatungen an.

Rechtsdurchsetzung in der EU

Über die individuelle Begleitung hinaus vertreten wir auch kollektiv Verbraucherinteressen. Bei Rechtsverstößen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land kann das ZEV seit 2024 abmahnen und sogar Klage erheben. Damit ist es eine der wenigen in Deutschland zugelassenen Einrichtungen für die Durchführung einer grenzüberschreitenden Verbandsklage.

Kontaktstelle für Schlichtung in Europa

Bei Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem EU-Ausland ist für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht ersichtlich, an wen sie sich wenden können. Die deutsche Kontaktstelle für Schlichtung in Europa unterstützt daher bei der Suche nach einer zuständigen Schlichtungsstelle in einem anderen EU-Land sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.

Nationale Kontaktstellen

Das ZEV trägt zusätzlich weitere nationale Kontaktstellen, die aus europäischen Verordnungen hervorgegangen sind: