Sammelklagen und kollektive Rechtsdurchsetzung in Europa

  Aktualisiert am  6 Oktober 2026

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher bei Beschwerden in erster Linie außergerichtlich. Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen Lösungen zu finden, Verbraucherrechte durchzusetzen und Rechtsverstöße möglichst frühzeitig zu vermeiden. Wo Unternehmen jedoch nicht bereit sind, sich an das EU-Verbraucherrecht zu halten, reichen außergerichtliche Maßnahmen nicht immer aus. Dann können wir mit Maßnahmen der kollektiven Rechtsdurchsetzung einen Schritt weiter gehen und Verbraucherrechte auch gerichtlich durchsetzen.

Unser Hauptaugenmerk liegt weiterhin auf Prävention und gütlichen Einigungen. Die Rechtsdurchsetzung ergänzt diese Arbeit dort, wo systematische Verstöße eine weitergehende Reaktion erfordern. Beide Bereiche greifen dabei eng ineinander: Verbraucherbeschwerden, die im Rahmen unserer täglichen Arbeit eingehen, können Hinweise auf wiederkehrende Rechtsverstöße geben und damit Ansatzpunkte für Maßnahmen der kollektiven Rechtsdurchsetzung sein.

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Alle Informationen zu unseren Verfahren, aktuellen Sammelklagen und der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung finden Sie gesammelt auf unserer neuen Website.

eu-sammelklagen.de

Wann wird die Rechtsdurchsetzung aktiv?

Die Rechtsdurchsetzung wird tätig, wenn sich zeigt, dass nicht nur einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind, sondern ein Unternehmen aus dem EU-Ausland wiederholt oder systematisch gegen Verbraucherrechte verstößt.

Grundlage sind im Allgemeinen Verbraucherbeschwerden, die beim ZEV, unter anderem über das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, eingehen. Es handelt sich beispielsweise um Verstöße gegen das Widerrufsrecht, unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder irreführende Geschäftspraktiken.

Unsere Rechtsdurchsetzung

Das ZEV als qualifizierte Einrichtung

Seit 2023 ist das ZEV als qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG anerkannt und berechtigt, Maßnahmen der kollektiven Rechtsdurchsetzung durchzuführen. Grundlage hierfür ist die Umsetzung der europäischen Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828.

Das ZEV ist, neben dem vzbv, die einzige Einrichtung in Deutschland, die auch grenzüberschreitende Sammelklagen gegen Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten führen kann.

Dieser Status als qualifizierte Einrichtung ergänzt unseren umfassenden Ansatz für grenzüberschreitenden Verbraucherschutz:

Graphische Darstellung der unterschiedlichen Aufgaben und Projekte des ZEV

 

 

Die Rechtsdurchsetzung ist ein weiterer Baustein des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes des ZEV. (Grafik: ZEV)

Welche Maßnahmen kann die Rechtsdurchsetzung ergreifen?

Je nach Sachverhalt kann die Rechtsdurchsetzung

  • Unternehmen abmahnen,
  • eine Unterlassungsklage erheben oder
  • eine Sammelklage (Abhilfe- oder Musterfeststellungsklagen) durchführen.

Aktuell führt das ZEV eine Sammelklage gegen Opodo und eDreams, um die Rückzahlung einbehaltener Prime-Mitgliedsbeiträge zu erreichen.

Mehrere Airlines haben beispielsweise auf unsere Abmahnungen hin unzulässige Gebühren gestrichen. Zudem gehen wir gegen Probleme beim Online-Widerruf vor.

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