Mit dem E-Scooter in der deutsch-französischen Grenzregion unterwegs
Seit dem 15. Juni 2019 gibt es in Deutschland mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einen gesetzlichen Rahmen für E-Scooter. In Frankreich boomt der Verkauf der schlanken Flitzer seit 2018. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) erklärt, welche Regelungen in beiden Ländern gelten und vor allem: Warum deutsche E-Scooter in Frankreich fahren dürfen, andersherum jedoch nicht.
Darf ich mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter in Frankreich fahren?
Der deutsche Gesetzgeber hat mit den Elektrokleinstfahrzeugen eine Fahrzeugklasse geschaffen, die unter anderem E-Scooter umfasst.
In der deutschen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die am 15. Juni 2019 in Kraft getreten ist, wird festgelegt, dass E-Scooter über eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen und eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen müssen.
In diesem Zusammenhang wird Ihnen Ihr Versicherunsunternehmen eine sogenannte „Versicherungsplakette“ aushändigen, welche Sie als sichtbaren Ausweis der abgeschlossenen Versicherung an Ihrem E-Scooter anbringen müssen. Erst diese obligatorische Plakette erlaubt Ihnen das Befahren der deutschen Straßen.
Hinweis: In Frankreich besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht. Informieren Sie sich daher vor einem Grenzübertritt mit einem eigenen E-Scooter bei Ihrem Versicherunsunternehmen, ob der Versicherungsschutz auch in Frankreich gewährleistet ist. So können Sie anschließend entspannt nach Frankreich fahren.
Warum französische E-Scooter in Deutschland Probleme haben
Andersherum gestaltet es sich schwieriger. Zwar könnte ein in Frankreich gekaufter E-Scooter eine Betriebserlaubnis erhalten, wenn er den deutschen Baubestimmungen entspricht (zum Beispiel in Bezug auf die Bremsen). Dies wäre jedoch mit Kosten verbunden, da der TÜV eine Einzelabnahme für das Gerät durchführen müsste. Erst mit einer Betriebserlaubnis könnte ein Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt abschließen. Ein französisches Versicherungsunternehmen wird jedoch keine für Deutschland geeignete Kfz-Versicherung anbieten können. E-Scooter sind in Frankreich gar nicht als Kraftfahrzeuge definiert.
Selbst wenn, hätte der Roller immer noch kein Versicherungskennzeichen. Deutsche Versicherungsunternehmen wiederum versichern in der Regel nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Das ZEV bedauert, dass es beim Fahren mit E-Scootern keine einheitlichen Regelungen gibt und fordert eine europaweite Regelung.

E-Roller: Diese Regelungen gelten in Frankreich
- Mindestalter: 14 Jahre (seit dem 1. September 2023)
- Tempolimit: 25 Kilometer pro Stunde (bauartbedingt gedrosselt)
- Führerschein: Nicht erforderlich
- Helmpflicht: Keine, jedoch empfohlen
- Ausstattung: Bremse, Klingel, Vorder- und Rücklicht sowie Katzenaugen
- Nutzungseinschränkungen: Keine Kopfhörer während der Fahrt, Sicherheitsweste bei Nacht oder schlechter Sicht
- Haftpflichtversicherung: Pflicht
Bußgelder: Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 135 Euro verhängt werden.
Hinweis: In Frankreich gibt es auch E-Scooter, die schneller als 25 km/h fahren können. In diesem Fall ist eine Zulassung erforderlich!
Wo darf ich in Frankreich mit meinem E-Scooter fahren und parken?
In französischen Städten müssen E-Scooter auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren oder, falls diese fehlen, auf Straßen mit einem Tempolimit von maximal 50 km/h. In Ausnahmefällen dürfen sie auch auf Gehwegen genutzt werden, aber nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h und ohne Fußgänger zu behindern. Außerhalb der Städte müssen E-Scooter auf "voies vertes" (gemeinsame Geh- und Radwege) ausweichen.
Fahrer dürfen ihren E-Scooter auf Gehwegen parken, solange niemand behindert wird.
In Paris ist das Abstellen auf Gehwegen jedoch verboten. Hier droht ein Bußgeld von 49 Euro, und es können zusätzliche Abschleppkosten anfallen.
Bußgelder in Frankreich
- Keine Bremse oder Licht: ab 35 Euro pro Verstoß
- Fahren über 25 km/h: bis zu 200 Euro
- Fahren zu zweit oder auf Gehwegen: mindestens 135 Euro
- Fahren unter 14 Jahren: 135 Euro, Bußgeld richtet sich an die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Begleitperson
Vergleich: In Deutschland beträgt das Bußgeld für das Fahren auf Gehwegen lediglich 15 Euro.