Social-Media-Verbot: Warum Deutschland jetzt eine nationale Überbrückungslösung wagen sollte
Wir fordern, tätig zu werden und wirksame, klare und durchsetzbare Altersgrenzen für die Nutzung von Social-Media zu schaffen. Aus unserer Sicht bedarf es eines schlüssigen Gesamtkonzepts mit effektiven Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen, um ein hohes Schutzniveau für junge Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.
Unsere Kernforderungen:
- Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Medien
- Sichere Voreinstellungen für die Nutzung sozialer Medien ab 14 Jahren
- Sicherstellung einer datenschutzkonformen Umsetzung der Altersverifizierung
- Altersgerechte Medienbildung zur Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien
- Zusammenarbeit der Bundesländer für ein einheitliches Handyverbot an Schulen
Zeit bis zur europäischen Lösung überbrücken
Der digitale Alltag läuft nicht innerhalb nationaler Grenzen ab, sondern erstreckt sich über Länder hinweg. So machen auch die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche nicht an den Grenzen halt.
Wir begrüßen ein entschlossenes Vorgehen auf europäischer Ebene. Da jedoch eine europarechtliche Lösung, wie über den Digital Fairness Act oder eine spätere Anpassung des Digital Services Act (DSA), Zeit kosten und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verzögern würde, fordern wir eine nationale Überbrückungslösung, die nicht im Widerspruch zu einer späteren europäischen Lösung steht.
Frankreich setzt bereits auf einen nationalen Ansatz
In Frankreich gibt es bereits seit einigen Jahren die Bestrebung, Minderjährige im Netz besser zu schützen. Ein 2023 erlassenes Gesetz sah vor, dass sich unter 15-Jährige nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Social-Media-Plattformen registrieren dürfen. Die Regelung wurde jedoch nicht wirksam umgesetzt, da die Europäische Kommission unionsrechtliche Bedenken äußerte.
Frankreich wagt nun einen neuen Versuch. Ende Januar stimmte die französische Nationalversammlung mit großer Mehrheit für einen Gesetzesentwurf, der den Zugang zu Social-Media-Diensten für Minderjährige unter 15 Jahren verbieten soll. Sowohl Senat als auch Nationalversammlung stimmten am 21. Juli 2026 für einen überarbeiteten Gesetzentwurf, der ab dem 1. September 2026 gilt. Für bereits bestehende Konten soll es eine viermonatige Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 geben.
Unsere Forderungen
Altersgrenze und sichere Voreinstellungen als mehrstufige Lösung
Zum wirksamen Schutz von Kindern fordern wir eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sollte der Zugang jedoch grundsätzlich eröffnet werden.
Um eine verantwortungsvolle Nutzung ab 14 Jahren gewährleisten zu können, müssen Plattformen verpflichtend sichere Voreinstellungen („Safety by Default“) vorsehen. Hierzu gehören ein chronologischer statt eines algorithmisch kuratierten Feeds, der Ausschluss personalisierter Werbung sowie das Verbot suchtfördernder Funktionen und manipulativer Designmuster. Der Schutz verlagert sich damit ab dem 14. Lebensjahr von der individuellen Verantwortung der Jugendlichen hin zu einer strukturellen Verantwortung der Plattformbetreiber. So wird ein altersgerechter Zugang zur digitalen Öffentlichkeit ermöglicht, ohne Minderjährige unnötig von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.
Dabei fordern wir, dass für alle Nutzerinnen und Nutzer ab 14 Jahren verpflichtend sichere Voreinstellungen gelten. Dies sollte ausdrücklich auch volljährige Nutzerinnen und Nutzer umfassen, da sich auch Erwachsene manipulativen Einflussnahmen häufig nicht wirksam entziehen können.
Altersverifikation und Datenschutz in Einklang bringen
Voraussetzung für die wirksame Umsetzung einer gesetzlichen Altersgrenze ist jedoch eine datenschutzkonforme, sichere und praktikable Möglichkeit der Altersverifikation. Eine Altersüberprüfung darf nicht dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer flächendeckend sensible personenbezogene Daten preisgeben oder umfassend identifizierbar werden. Da bei einer gesetzlichen Altersgrenze eine Altersüberprüfung aller User notwendig wird, sind datensparsame Verfahren erforderlich, die ausschließlich den Nachweis erbringen, ob die maßgebliche Altersgrenze erreicht wurde, ohne weitergehende Informationen über die Identität oder das Nutzungsverhalten offenzulegen. Die eingesetzten Verfahren müssen deshalb so ausgestaltet sein, dass sie eine effektive Durchsetzung der Altersgrenze ermöglichen und zugleich den Grundsatz der Datenminimierung sowie die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer wahren.
Altersgerechte Medienbildung von Anfang an
Ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren sollte mit einer konsequenten Stärkung der Medienkompetenz an Schulen verbunden werden. Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche altersgerecht an digitale Medien und soziale Medien heranzuführen. Die sicheren Voreinstellungen ab dem 14. Lebensjahr sollen einen schrittweisen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Plattformen fördern, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, algorithmische Beeinflussung und Konsumentscheidungen. Verbraucherschutzeinrichtungen können diesen Bildungsauftrag sinnvoll begleiten und durch praxisnahe Informationsangebote ergänzen.
Ohne Handys zu mehr Konzentration im Unterricht
Das aktuelle französische Gesetzesvorhaben sieht neben einem Social-Media-Verbot auch ein Handyverbot an allen Schulen vor. Ein solches Verbot gilt bereits mit Ausnahme der weiterführenden Oberschule (lycée). Weiterhin dürfen Schülerinnen und Schüler Handys auf ausdrückliche Aufforderung der Lehrkraft zu pädagogischen Zwecken nutzen.
Entsprechend fordern auch wir eine einheitliche Regelung der Handynutzung an Schulen. Bisher gibt es in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften. Da die Bildung den Bundesländern obliegt, kann in Deutschland keine nationale Regelung erlassen werden. Ein einheitliches Vorgehen kann dennoch durch eine Zusammenarbeit der Bundesländer erreicht werden.
Ebenso wie die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ fordern wir ein Verbot der privaten Nutzung der Handys an Schulen. Ein gezielter Einsatz, um einen kompetenten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit der digitalen Welt zu erlernen, ist jedoch wünschenswert.
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