Aktuelle Abmahnungen und Klagen des ZEV
Wenn Unternehmen im EU-Ausland systematisch gegen Verbraucherrechte verstoßen, wird die Rechtsdurchsetzung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) aktiv. Besonders häufig geht es um Abofallen, irreführende Preisangaben oder Verstöße gegen das Widerrufsrecht.
Wir mahnen solche Unternehmen ab – und wenn nötig, erheben wir Klage, um unfaire Geschäftspraktiken zu stoppen und Verbraucherrechte europaweit durchzusetzen.
Auf dieser Seite informieren wir über aktuelle Verfahren des ZEV – transparent, verständlich und laufend aktualisiert.
Aktuelle Verfahren der Rechtsdurchsetzung
Opodo und eDreams (Vacaciones eDreams S.L., Spanien)
Das Unternehmen Vacaciones eDreams S.L., das die Reiseportale Opodo und eDreams betreibt, erstattet Verbraucherinnen und Verbrauchern nach einem fristgerechten Widerruf ihrer „Prime“-Mitgliedschaft den Mitgliedsbeitrag häufig nicht oder nicht vollständig. Zur Begründung verweist das Unternehmen unter anderem darauf, dass bereits Preisvorteile der Mitgliedschaft genutzt wurden. Zahlreiche Betroffene wandten sich deshalb an das ZEV.
Nach Auffassung des ZEV werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend über die Folgen für ihr Widerrufsrecht informiert. Außerdem werden sie nicht ausdrücklich gefragt, ob die Mitgliedschaft sofort beginnen soll.
Das ZEV hat deshalb eine Abhilfeklage (Sammelklage) gegen das Unternehmen eingereicht. (→ Mehr zum Fall)
Lotte und Noah (Enterprise Harmonic, Frankreich)
Das Unternehmen mit Sitz in Frankreich vertreibt über die Website lotte-und-noah.de Bekleidung für feierliche Anlässe für Kinder und Jugendliche. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich über die Geschäftspraktiken des Unternehmens. Insbesondere wurde die Ausübung des Widerrufsrechts erschwert, etwa durch die Verschleierung der Rücksendeadresse oder die Ankündigung hoher Rücksendekosten nach Kanada.
Wegen dieser unzulässigen Geschäftspraktiken sowie wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten wurde das Unternehmen abgemahnt.
Breuermode (MR & JB E-Commerce V.O.F., Niederlande)
Das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden vertreibt unter anderem über die Website breuermode.de Bekleidung. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich über die Geschäftspraktiken des Unternehmens. Insbesondere wurde die Ausübung des Widerrufsrechts erschwert, etwa durch die Verschleierung der Rücksendeadresse bzw. die Inaussichtstellung hoher Rücksendekosten nach China.
Das Unternehmen wurde wegen dieser unzulässigen Geschäftspraktiken sowie wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten abgemahnt. Da auf unsere Abmahnung keine Reaktion erfolgte, haben wir am 29.Juni 2026 eine Unterlassungsklage eingereicht.
Le Philippe (Fresh & Go, Niederlande)
Das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden verkauft über die Website le-philippe.de Herrenbekleidung. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich darüber, dass das Unternehmen die Ausübung des Widerrufsrechts behinderte.
Die Prüfung der Website ergab darüber hinaus eine Reihe von unzulässigen Einschränkungen des Widerrufsrechts, irreführende Werbung und ein Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten. Das ZEV hat das Unternehmen entsprechend abgemahnt.
Eine Verbraucherin konnte haltbare Lebensmittel (Konservendosen) nicht an Amazon zurücksenden. Nach unserer rechtlichen Prüfung liegt ein klarer Verstoß gegen das europäische Widerrufsrecht vor.
Unsere Abmahnung blieb erfolglos. Wir haben daher Unterlassungsklage eingereicht. (→ Mehr erfahren)
Beim ZEV gingen mehrere Beschwerden ein: Nach einem fristgerechten Widerruf verweigerte der Shop die Rückzahlung und bot nur Gutscheine an. Aus unserer Sicht rechtswidrig – wir haben das Unternehmen abgemahnt.
Da es erneut zu Verstößen kam, hat das ZEV eine weitere Abmahnung ausgesprochen und eine Vertragsstrafe geltend gemacht.
(→ Mehr zum Fall)
Verbraucherinnen und Verbraucher berichteten dem ZEV, dass sie über pdfguru.com unfreiwillig in ein kostenpflichtiges Abo geraten seien.
Unsere Prüfung ergab: Der Bestellbutton war nicht eindeutig beschriftet, die Preisangaben irreführend und eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche fehlte.
Nach Ansicht des ZEV eine klassische Abofalle – wir sprachen eine Abmahnung aus.
Uns wurden Fälle geschildert, in denen Nutzerinnen und Nutzer auf cvtoolspro.com ungewollt ein Abo abgeschlossen haben
Die Prüfung ergab u.a.: der Bestellbutton war nicht gesetzeskonform beschriftet („CV herunterladen“ statt „zahlungspflichtig bestellen“), wichtige Infos zur Vertragslaufzeit waren im Fließtext versteckt.
Nach Auffassung des ZEV liegt hier eine klare Abofalle vor – wir sind deshalb mit einer Abmahnung gegen das Unternehmen vorgegangen.
Mehrere Verbraucher meldeten sich beim ZEV: Nach einem Widerruf bietet der Shop auf madbagstore.com lediglich Gutscheine an – eine Rückzahlung wird verweigert.
Zudem fanden wir weitere Verstöße gegen Verbraucherrechte: So wird u. a. fehlerhaft über die Widerrufsfrist informiert, ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsformular fehlt und der Shop behauptet, nicht für Rücksendungen zu haften – obwohl er das Risiko trägt. Wir haben das Unternehmen abgemahnt.
Hinweise zu möglichen Rechtsverstößen? Hier melden!
Wenn Ihnen bei einem Online-Shop im EU-Ausland das Widerrufsrecht verweigert wird, Sie in eine Abofalle geraten sind oder andere systematische Verstöße gegen Verbraucherrechte feststellen, können Sie uns dies melden.
Wir prüfen Ihre Hinweise und entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte zur kollektiven Rechtsdurchsetzung in Betracht kommen.
Wenn Sie eine individuelle Beratung und Unterstützung in Ihrem konkreten Fall wünschen, wenden Sie sich bitte an das EVZ Deutschland.
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