Aktuelle Abmahnungen und Klagen des ZEV

  Aktualisiert am  5 Oktober 2026

Wenn Unternehmen im EU-Ausland systematisch gegen Verbraucherrechte verstoßen, wird die Rechtsdurchsetzung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) aktiv. Besonders häufig geht es um Abofallen, irreführende Preisangaben oder Verstöße gegen das Widerrufsrecht.

Wir mahnen solche Unternehmen ab – und wenn nötig, erheben wir Klage, um unfaire Geschäftspraktiken zu stoppen und Verbraucherrechte europaweit durchzusetzen.

Auf dieser Seite informieren wir über aktuelle Verfahren des ZEV – transparent, verständlich und laufend aktualisiert. 

Frau am Schreibtisch, davor Paragraph.
Wenn Einigungen scheitern, leiten wir rechtliche Schritte ein. Foto: Shutterstock

Aktuelle Verfahren der Rechtsdurchsetzung

European Sleeper Exploitatie B.V.

Beim belgisch-niederländischen Unternehmen European Sleeper, das internationale Nachtzugverbindungen anbietet, lehnte der Kundenservice in mehreren Fällen Ansprüche von Passagieren auf Entschädigung und alternative Beförderung ab. Zudem verweigerte das Unternehmen in einem Fall die Erstattung notwendiger Hotelkosten nach dem Ausfall eines Nachtzugs. Nach Auffassung des ZEV verstößt European Sleeper mit seinen Geschäftspraktiken gegen die EU-Bahngastrechte. Das ZEV mahnte das Unternehmen deshalb ab. Daraufhin gab European Sleeper eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Wir werden die Einhaltung der Unterlassungserklärung künftig überprüfen.

Booking.com B.V.

Das Unternehmen Booking.com bot Verbraucherinnen und Verbrauchern nach der Stornierung ihrer Unterkunft durch den Vermieter eine alternative Unterkunft an und versprach, die dabei entstehende Preisdifferenz zu übernehmen. Statt die Preisdifferenz jedoch auszuzahlen, wurde diese in den uns vorliegenden Fällen ohne Zustimmung der Verbraucher als Wallet-Guthaben für künftige Buchungen gutgeschrieben. Nach Auffassung des ZEV stellt dies eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Das ZEV hat Booking.com deshalb abgemahnt.

Finnair Oyj

Die finnische Fluggesellschaft Finnair verlangt von Passagieren, ihre Flüge in der gebuchten Reihenfolge anzutreten. Wer beispielsweise einen Hinflug nicht antritt, kann dadurch seinen Anspruch auf den Rückflug verlieren. Nach Auffassung des ZEV ist diese Praxis rechtswidrig. Das ZEV hat Finnair deshalb abgemahnt.

Ryanair DAC

Die irische Fluggesellschaft Ryanair verwies Passagiere, die ihren Flug über einen Vermittler, z. B. ein Online-Reiseportal, gebucht hatten, nach einer Flugannullierung darauf, dass sie sich für die Erstattung der Ticketkosten an den Vermittler wenden müssten. Zudem erstattete Ryanair notwendige Kosten für Hotel, Verpflegung oder Transfers nicht, die Passagiere nach einer Flugannullierung selbst übernehmen mussten. Wir haben Ryanair wegen dieser unlauteren geschäftlichen Handlungen abgemahnt.

Hinweise zu möglichen Rechtsverstößen? Hier melden!

Wenn Ihnen bei einem Online-Shop im EU-Ausland das Widerrufsrecht verweigert wird, Sie in eine Abofalle geraten sind oder andere systematische Verstöße gegen Verbraucherrechte feststellen, können Sie uns dies melden.
Wir prüfen Ihre Hinweise und entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte zur kollektiven Rechtsdurchsetzung in Betracht kommen.

Wenn Sie eine individuelle Beratung und Unterstützung in Ihrem konkreten Fall wünschen, wenden Sie sich bitte an das EVZ Deutschland.

 

Kontaktformular

    Gefördert durch:

    Logo des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

    Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz