Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz begrüßt die Umsetzung des Rechts auf Reparatur durch die deutsche Bundesregierung. Zwar setzt der vorgelegte Gesetzentwurf die europäischen Vorgaben um, aus Sicht des ZEV werden die bestehenden Spielräume jedoch nicht voll ausgeschöpft.
Kontext:
Am 15. Januar 2026 legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren („Recht auf Reparatur“) vor. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) wirkte an der Verbändebeteiligung mit und legte eine Stellungnahme vor. Am 10. Juni 2026 brachte es zudem in einer öffentlichen Anhörung in Berlin seine Perspektiven und Erfahrungen in den Austausch mit den Bundestagsabgeordneten und weiteren Sachverständigen ein.
Reparieren muss einfacher und attraktiver werden
Viele Menschen entscheiden sich gegen eine Reparatur, weil sie zu teuer ist oder weil unklar ist, wie lange sie dauert. Deshalb braucht es aus Sicht des ZEV:
- faire und transparente Reparaturpreise, beispielsweise durch eine jährliche Veröffentlichung der üblichen Reparaturpreise durch Hersteller,
- klare Regelfristen für eine Nacherfüllung bei mangelhafter Ware,
- verständliche Informationen über die eigenen Rechte und Reparaturmöglichkeiten, beispielsweise über einen “Recht auf Reparatur”-Button
Das Recht sollte für möglichst viele Produkte gelten
Der Gesetzentwurf verpflichtet Hersteller nur für jene Produktgruppen zur Reparatur, für die eine Ökodesign-Verordnzung besteht. Für viele Alltagsgegenstände gelten dagegen gar keine Regeln. Andere Länder wie Spanien haben bereits Maßnahmen eingeführt, um mehr Produkte abzudecken.
Das ZEV setzt sich deshalb für die Einführung solche horizontaler Maßnahmen in Deutschland ein.
Reparaturen dürfen nicht erschwert werden
Viele Geräte sind heute so konstruiert, dass unabhängige Werkstätten sie nur schwer oder gar nicht reparieren können. Der Gesetzentwurf verbietet bestimmte Praktiken, die Reparaturen behindern.
Aus Sicht des ZEV braucht es jedoch stärkere Kontrollen und eine bessere Durchsetzung der Vorschriften als es der Gesetzesentwurf vorsieht.
Einen Blick zu den Nachbarn wagen
Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidet letztlich der Preis. Ist eine Reparatur fast so teuer wie ein neues Gerät, fällt die Wahl häufig auf den Neukauf.
Deshalb spricht sich das ZEV für einen bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus aus. Ein Vorbild hierfür ist Frankreich.
Das ZEV begleitet das Thema Recht auf Reparatur schon länger thematisch:
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