Fahrradfahren in Frankreich
Es muss ja nicht gleich die Tour de France sein, aber vielleicht die Bio.Velo.Route zwischen Stuttgart und Straßburg. Eine Fahrradtour durch Frankreich ist nicht nur ein schöner Ausflug für Bewohnerinnen und Bewohner der deutsch-französischen Grenzregion. Auch eine Anreise per Zug und dem eigenen Fahrrad im Gepäck ermöglicht es, das Nachbarland einmal anders zu entdecken als von der Autobahn aus.
Viele Verkehrsregeln und auch die vorgeschriebene Ausrüstung sind mehr oder weniger die gleichen in Deutschland und Frankreich. Doch Radfahrerinnen und Radfahrer sollten dennoch wissen, was genau erlaubt ist und was nicht. Denn Verstöße werden in beiden Ländern mit einem Bußgeld bestraft.
Die drei wichtigsten Unterschiede
1. Musik hören und telefonieren
Beides ist in Frankreich beim Radfahren verboten. In Deutschland darf man Musik hören oder telefonieren, solange man das Verkehrsgeschehen um einen herum noch problemlos wahrnehmen kann und zum Telefonieren eine Freisprecheinrichtung benutzt.
Das sieht man in Frankreich anders. Auch leise Musik oder ein Telefongespräch wirken sich negativ auf die Reaktionszeit aus und begünstigen somit Unfälle. Diese Regel kann auch nicht mit Knochenschall-Kopfhörern umgangen werden. Sobald ein Gerät in der Nähe der Ohren Geräusche abspielen kann, ist es verboten. Auch wenn die Ohren selbst frei bleiben.
2. Fahrradhelm
Die Empfehlungen von Seiten der Gesetzgebung, Medizin und Unfallforschung sind eindeutig: Beim Radfahren immer einen Helm tragen! Und in Deutschland ist dies auch tatsächlich nur eine Empfehlung. Bei einem Unfall kann es höchstens weniger Schadenersatz geben, wenn die Verletzungen durch einen Helm weniger schlimm ausgefallen wären.
In Frankreich schreibt man den meisten Radfahrerinnen und Radfahrern auch nicht vor, ob sie einen Helm tragen müssen. Nur für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss befestigt sein und die erwachsene Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass das Kind den Helm ordnungsgemäß trägt. Diese Regel gilt sowohl für Kinder, die selbst fahren als auch für Kinder im Kindersitz, Anhänger oder auf dem Lastenrad.
3. Warnweste
In Frankreich müssen Fahrradfahrende nachts und auch tagsüber, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind, außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen.
Ausrüstung
Kindersitz auf dem Fahrrad
In Frankreich, wie auch in Deutschland, dürfen Kindersitze vorne oder hinten auf dem Fahrrad angebracht werden. Ganz wichtig: Kinder bis 5 Jahren müssen in einem Kindersitz mit einem Rückhaltesystem transportiert werden, also angegurtet sein. Dies gilt auch für den Transport mit Anhänger oder auf dem Lastenrad.
In jedem Fall muss das Kind auch einen Fahrradhelm tragen. Denn wie oben beschrieben gilt in Frankreich eine Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren. In Deutschland ist dies nur eine Empfehlung.
Licht, Klingel, Bremsen
Beim Licht gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich. Das Fahrrad muss vorne und hinten ein Licht haben.
Auch die Klingel gehört in beiden Ländern zur Pflichtausrüstung.
Das Fahrrad muss über funktionstüchtige Bremsen am Vorder- und am Hinterrad verfügen.
Verkehrsregeln
Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich müssen Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand einhalten, wenn Sie Radfahrerinnen und Radfahrer überholen. Allerdings müssen Radfahrende sich in Frankreich mit ein bisschen weniger Platz zufriedengeben:
1 m innerorts (in Deutschland 1,5 m)
1,5 m außerorts (in Deutschland 2 m)
In Frankreich dürfen Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg fahren, unter der Voraussetzung die Fußgängerinnen und Fußgänger nicht zu stören.
In Deutschland ist die Regel ähnlich, allerdings mit dem Unterschied, dass Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und dies bis 10 Jahre dürfen.
Zum Fahrradfahren darf man in Frankreich höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld. Der Höchstwert in Deutschland liegt übrigens bei 1,6 Promille.
Wie auch in Deutschland ist es in Frankreich erlaubt, einen Hund neben dem Fahrrad mitlaufen zu lassen, mit oder ohne Leine. Dort wo eine Leinenpflicht gilt, ist diese natürlich zu beachten.
Es gibt in Frankreich auch eine Leinen- und Maulkorbpflicht je nach Hunderasse. Informieren Sie sich unbedingt, bevor Sie Ihren Hund mit nach Frankreich nehmen.
Verkehrsschilder
Bußgelder
Wie alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen auch Radfahrende sich an die Verkehrsregeln halten oder sie riskieren ein Bußgeld.
In Frankreich handelt es sich bei diesem Bußgeld in den meisten Fällen um einen Pauschalbetrag. Hier ein paar Beispiele für Bußgelder in Frankreich:
--- Verstoß --- | Bußgeld |
Fehlende Beleuchtung | 11€ |
Keine Warnweste nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen | 35€ |
Richtungswechsel ohne vorherige Ankündigung | 35€ |
Mit mehr als zwei Personen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren | 35€ |
Mitführen einer Person auf dem Fahrrad (ohne am Fahrrad befestigten Sitz) | 35€ |
An einem anderen Fahrzeug festhalten und ziehen lassen | 35€ |
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit* | 35€ |
Fahren über eine gelbe Ampel | 35€ |
Nicht vorschriftsmäßige Bremsvorrichtungen | 68€ |
Fahren auf dem Bürgersteig in geschlossenen Ortschaften | 135€ |
Telefon in der Hand halten oder Kopfhörer tragen | 135€ |
Fahren gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung | 135€ |
Fahren über eine rote Ampel | 135€ |
Nichtbeachtung des Anhaltens an einem Stoppschild | 135€ |
Wartende Fahrzeuge rechts überholen | 135€ |
Fahren unter Alkoholeinfluss (zwischen 0,25 und 0,4 mg/l Atemluft) | 135€ |
Geschwindigkeit, die den Umständen nicht angemessen ist* | 135€ |
Überholen ohne vorherige Ankündigung | 135€ |
Missachtung der Vorfahrt gegenüber Fußgängern | 135€ |
*Der Unterschied zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung (35€) und nicht den Umständen angepasster Geschwindigkeit (135€) besteht darin, dass sich die Radfahrerin oder der Radfahrer im zweiten Fall an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten kann, aber absichtlich ein Risiko ignoriert: Begegnung mit Fußgängerinnen oder Fußgängern, Kurven usw. |