Sammelklage gegen Opodo und eDreams: Rückzahlung von Prime-Beiträgen
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat eine Sammelklage (Abhilfeklage) gegen das Unternehmen Vacaciones eDreams S.L. – bekannt unter den Marken Opodo, eDreams und Travellink – eingereicht. Hintergrund ist die Praxis des Unternehmens, nach dem Widerruf kostenpflichtiger „Prime“-Mitgliedschaften den Mitgliedsbeitrag nicht oder nicht vollständig zurückzuerstatten.
Nach Auffassung des ZEV ist diese Praxis rechtswidrig. Mit der Sammelklage sollen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die einbehaltenen Prime-Beiträge zurückerhalten.
Kann ich bei der Sammelklage mitmachen?
Sie könnten betroffen sein, wenn Sie
- eine „Prime“ oder „Prime Plus“-Mitgliedschaft bei Opodo oder eDreams abgeschlossen haben,
- diese innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen haben und
- den Mitgliedsbeitrag anschließend nicht vollständig zurückerhalten haben.
Mit unserem Klage-Check können Sie prüfen, ob Sie sich der Sammelklage anschließen können.
Klage-Check Opodo/eDreams: Bekomme ich Geld zurück?
Warum das ZEV tätig wurde
Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher wandten sich an das ZEV, nachdem sie eine kostenpflichtige „Prime“-Mitgliedschaft bei eDreams oder Opodo abgeschlossen und diese kurz darauf widerrufen hatten.
Trotz fristgerechten Widerrufs innerhalb von 14 Tagen erhielten sie den gezahlten Mitgliedsbeitrag nicht vollständig zurück. Stattdessen teilte der Kundenservice mit, dass ein Teilbetrag einbehalten werde. Begründet wurde dies damit, dass die Betroffenen während der Mitgliedschaft bereits von Reise-Rabatten profitiert hätten. Der Wert dieser Rabatte werde vom Mitgliedsbeitrag abgezogen.
Beispiel:
- Gezahlte Prime-Mitgliedschaft: 119,99 Euro
- Wert des genutzten Rabatts: 46,02 Euro
- Rückerstattung: nur 73,97 Euro
In anderen Fällen teilte der Kundenservice mit, dass den Betroffenen keine kostenlose Probemitgliedschaft zugestanden habe und der Mitgliedsbeitrag deshalb nicht erstattet werde.
Worum es bei der Prime-Mitgliedschaft geht
Über die Reiseportale Opodo und eDreams werden kostenpflichtige „Prime“- und „Prime Plus“-Abonnements angeboten. Mitglieder erhalten bei Flug- und Reisebuchungen vergünstigte Preise. Die Preisvorteile stehen unmittelbar nach Abschluss der Mitgliedschaft zur Verfügung.
Die Mitgliedschaft kann entweder direkt oder im Rahmen einer Flug- oder Reisebuchung abgeschlossen werden. Wird sie direkt abgeschlossen, wird der Mitgliedsbeitrag in der Regel sofort fällig. Erfolgt der Abschluss im Rahmen einer Buchung, wirbt das Unternehmen mit einer 15-tägigen kostenlosen Testphase. Auch während dieser Testphase können die Preisvorteile bereits genutzt werden.
Die kostenlose Testphase gilt jedoch nur für „neue“ Prime-Mitglieder. Wer in den vergangenen drei Jahren bereits eine Prime-Mitgliedschaft bei einer Marke der eDreams-Gruppe hatte, muss den Mitgliedsbeitrag in der Regel sofort bezahlen.
Rechtliche Bewertung durch das ZEV
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei online abgeschlossenen Abonnements ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
Beginnt ein Unternehmen jedoch bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Ausführung der Leistung, darf es im Widerrufsfall nur dann einen anteiligen Betrag einbehalten, wenn
- Verbraucher ausdrücklich verlangt haben, dass die Leistung sofort beginnen soll, und
- sie klar über die Folgen für ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
Nach Prüfung der Bestellprozesse kam das ZEV zu dem Ergebnis, dass bei Opodo und eDreams diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Weder werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Bestellprozess ausdrücklich danach gefragt, ob sie eine vorzeitige Ausführung wünschen, noch erfolgt eine entsprechende Information über die Auswirkungen auf das Widerrufsrecht.
In zahlreichen dem ZEV vorliegenden Fällen wurde im Widerrufsfall dennoch ein Teil oder sogar der vollständige Mitgliedsbeitrag einbehalten.
Ziel der Sammelklage
Da Vacaciones eDreams sich außergerichtlich nicht zu einer entsprechenden Erstattung bereit erklärte, reichte das ZEV im Juni 2026 eine Abhilfeklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein.
Ziel ist es, dass das Unternehmen die seit dem 1. Januar 2023 einbehaltenen Prime-Beiträge an betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland zurückzahlt.
Wie geht es weiter?
Das Gericht wird nun prüfen, ob die praktizierten Einbehalte mit dem Widerrufsrecht vereinbar sind.
Wenn Sie betroffen sind, können Sie mit unserem Klage-Check prüfen, ob Sie sich der Sammelklage anschließen können.
Über unseren News-Alert informieren wir Sie über neue Entwicklungen im Verfahren.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrensart: Abhilfeklage
Zuständiges Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Aktenzeichen:
Klägerin: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV)
Beklagtes Unternehmen:
Vacaciones eDreams, S.L.
Calle de Manzanares 4, planta 1, oficina 108
28005 Madrid
Spanien
Datum der Klageeinreichung: 23.06.2026
Müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher anmelden, um vom Ausgang des Verfahrens zu profitieren? Ja
Stand: 23.06.2026
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zur Sammelklage gegen Opodo und eDreams oder wenn Sie einen Rechtsverstoß melden möchten, nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.
Erfahren Sie mehr
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
