Zulassung in Frankreich für in Deutschland gekaufte Fahrzeuge

Sie haben in Deutschland ein Fahrzeug gekauft und möchten dieses an Ihrem Wohnort in Frankreich zulassen?

Nachstehend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Schritte.

Sie benötigen weitere Informationen? 

Finden Sie diese in dieser Broschüre: Zulassung von Fahrzeugen in Frankreich nach dem Import aus Deutschland von INFOBEST-Netzwerk.

Beantragung eines quitus fiscal bei der französischen Steuerbehörde

Wer in Deutschland ein Fahrzeug kauft benötigt für die Zulassung in Frankreich einen sogenannten „quitus fiscal“.

Der "quitus fiscal" ist ein Dokument, mit dem die französische Steuerbehörde bestätigt, dass die Mehrwertsteuer für das im Ausland erworbene Fahrzeug beglichen worden ist. Dieses Dokument muss innerhalb von 15 Tagen nach Ankunft des Fahrzeugs beantragt werden. Bei einem neuen Fahrzeug* muss die Mehrwertsteuer (20% des Kaufpreises) in Frankreich bezahlt werden, um den quitus fiscal erhalten zu können.

*als „neues Fahrzeug“ wird hier ein Fahrzeug bezeichnet, bei dem die Zulassung vor weniger als 6 Monaten zum ersten Mal erfolgt ist, oder das seit der ersten Zulassung weniger als 6000 km gefahren ist.

Dieses Dokument beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerbehörde, und zwar bei der Abteilung "service des impôts des entreprises“ (Finanzamt für Unternehmen), kurz „SIE“. Die zuständige Behörde ist je nach „département“ unterschiedlich.

Um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln, können Sie folgende Internetseite benutzen: https://www.impots.gouv.fr/contacts?374

Geben Sie hier folgendes ein: particulier > votre dossier fiscal (domicile en France) > autres (dont quitus…) > quitus fiscal (véhicule acheté à l’étranger) > geben Sie anschließend Ihr „département“ ein.

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden, um den "quitus fiscal" zu erhalten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief),
  • Kaufvertrag und/oder Rechnung,
  • Das Formular Nr. 1993-PART-D-SD “Demande de certificat d'acquisition d’un véhicule en provenance de l’Union Européenne ("quitus fiscal") par un particulier (ou son mandataire)“,
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier),
  • Personalausweis / Reisepass,
  • Nachweis, dass Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben (justificatif de domicile).

Achtung:

Immer mehr Steuerbehörden erteilen den "quitus fiscal" nur nach Terminvereinbarung.

In diesem Fall müssen Sie die notwendigen Unterlagen per E-Mail an die für Sie zuständige Steuerbehörde senden.

Wenn Ihre Anfrage bearbeitet und die Bescheinigung erstellt wurde, bietet man Ihnen einen Termin an, um die Originaldokumente vorzulegen und das Dokument vor Ort entgegenzunehmen.

Beantragung der französischen Zulassungsbescheinigung (Carte Grise)

Zur Vereinfachung und Sicherung der Verwaltungsabläufe wurden die Zulassungsstellen in den französischen Präfekturen 2017 endgültig geschlossen.

Die Anträge laufen nunmehr über die Agence Nationale des Titres Sécurisés (kurz: ANTS)

Mit Ihrem ANTS-Konto können Sie Ihren Antrag stellen, indem alle Nachweise elektronisch übermittelt werden.

Aber im Gegensatz zum Verfahren für ein bereits in Frankreich zugelassenes Fahrzeug, ist die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung für ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug länger, da dieses noch nicht im französischen Zulassungssystem erfasst ist.

Erfahrungsgemäß dauert es zurzeit durchschnittlich 6 Wochen, um ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug zum ersten Mal in Frankreich zuzulassen.

 

Wie gehe ich vor?

Zunächst müssen Sie sich auf der Internetseite der ANTS anmelden und wählen den Reiter "immatriculation".

Wählen Sie anschließend den Grund aus: "Faire une autre demande concernant un véhicule" und beantworten Sie die Fragen.

Abschließend erhalten Sie ein Antragsformular für eine Zulassungsbescheinigung.

Erst wenn Ihre Akte bearbeitet und Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie Ihre Dokumente: eine vorübergehende Zulassungsbescheinigung ("certificat provisoire d'immatriculation").

Diese können Sie als PDF-Datei herunterladen. Die endgültige Zulassungsbescheinigung erhalten Sie schließlich per Einschreiben auf dem Postweg.

 

Welche Dokumente benötige ich, um eine Zulassungsbescheinigung zu beantragen?

Für einen Neuwagen:

  • Kaufvertrag und/oder Rechnung,
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); falls nicht vorhanden eine sogenannte "attestation d’identification" (vergleichbar mit der Vollabnahme des TÜV). Diese bekommen Sie beim Vertreter des Fahrzeugherstellers in Frankreich oder bei der örtlich für Sie zuständigen DREAL-Behörde ("Direction régionale de l’environnement, de l’aménagement et du logement"),
  • Nachweis, dass Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben ("justificatif de domicile"). Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein,

Für einen Gebrauchtwagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief),
  • Kaufvertrag und/oder Rechnung,
  • Nachweis, dass Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben ("justificatif de domicile"). Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein,
  • Quitus Fiscal,
  • wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist, müssen Sie eine französische oder deutsche Hauptuntersuchung vorlegen können, die nicht älter als sechs Monate ist,

Autohändler (Werkstätten, Vertragshändler, unabhängige Händler, Autovermieter) haben meistens einen direkten Zugang zum französischen Zulassungssystem ("système d’immatriculation des véhicules") und sind in der Lage eine Zulassungsbescheinigung für ihre Kunden zu beantragen.

Vom französischen Staat zugelassene Händler können sogar direkt die Kosten für die Zulassungsbescheinigung bei den Behörden begleichen.

Gut zu wissen: Sie haben die Möglichkeit, die Dienste eines Händlers in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug bei ihm gekauft haben oder nicht.

Der Händler kann diese Dienstleistung in Rechnung stellen.

Achtung: Wenn Sie das Fahrzeug nicht bei dem Händler, an den Sie sich wenden, gekauft haben und es sich um ein im Ausland gekauftes Fahrzeug handelt, könnte er es ablehnen, die Formalitäten zu erledigen, wenn er diese Aufgabe als zeitraubend und wenig rentabel betrachtet.

Hier finden Sie eine Liste der in Frankreich zugelassenen Autohändler.

Seitdem die Zulassungsstellen in den Präfekturen geschlossen wurden, bieten zahlreiche Dienstleister, hauptsächlich übers Internet, an, diese Formalitäten gegen Bezahlung für Ihre Kunden zu erledigen.

Vorsicht: Sehen Sie sich die Angebote genau an. Manche Dienstleister stellen Formalitäten in Rechnung, die man auch selbst mit ein paar Klicks erledigen kann. Dies ist nicht illegal, aber auch nicht sehr nützlich.

Französische CO2-Abgabe für Fahrzeuge

Der sogenannte "malus écologique" ist eine französische Umweltabgabe beziehungsweise Schadstoffsteuer für Fahrzeuge, die dazu dient, den Kauf oder das Leasing (mit Kaufoption oder für eine Dauer von mindestens 2 Jahren) von besonders umweltschädlichen Fahrzeugen, die in Frankreich oder im Ausland gekauft werden, finanziell zu sanktionieren.

Die Abgabe wird anhand der pro Kilometer abgegebenen CO2-Menge oder anhand der puissance fiscale (Kennzahl zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer) berechnet.

Um die CO2-Menge pro Kilometer Ihres Fahrzeuges zu ermitteln, können Sie auf Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung nachsehen oder den Simulator der Internetseite Car Labelling der französischen Behörde ADEME (Agence de l’Environnement er de la Maîtrise de l‘Énergie) verwenden.

Die Abgabe wird fällig, wenn Sie ein im Ausland gekauftes neues oder gebrauchtes Fahrzeug zum ersten Mal in Frankreich zulassen. Sie zahlen den "malus écologique" zusammen mit den Kosten für die Zulassung, wenn Sie diese über die ANTS-Plattform abwickeln.

Vorsicht: Ein Verkäufer im Ausland muss Sie nicht über diese Abgabe informieren oder diese kenne. Sie selbst müssen sich im Vorfeld informieren.

Wie hoch die Umweltabgabe für ein Fahrzeug ausfällt, hängt davon ab, wie viel Gramm CO2 es pro Kilometer ausstößt oder wie hoch die "puissance fiscale" ist (wenn das Fahrzeug nicht Gegenstand einer EU-Typgenehmigung war).

Die Abgabe kann bis zu 30.000 Euro betragen. Ab 2022 wird die CO2-Abgabe auf 50 Prozent des Fahrzeugpreises inkl. MwSt. begrenzt.

Um den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen zu messen, wurde bis 1. September 2017 das NEFZ-Verfahren (Neuer europäischer Fahrzyklus) angewendet.

Dieses Verfahren wurde als zu theoretisch befunden und deshalb durch das weltweite Zulassungsverfahren WLTP (Worldwild Harmonized Light Vehicle Test Procedure) ersetzt, das realistischere Testvoraussetzungen und somit auch realistischere Verbrauchswerte, Co2-Werte und Stickoxid-Werte liefert.

Die Umstellung von NEFZ auf WLTP trat in Frankreich ab dem 1. März 2020 in Kraft, und zwar für alle erstmals in Frankreich zugelassenen Neufahrzeuge.

Welches Verfahren für in Deutschland gekaufte Fahrzeuge angewendet wird, hängt davon ab, ob das Fahrzeug als neuwertig (also nie in Deutschland zugelassen) betrachtet wird oder als gebraucht. Und für Gebrauchtfahrzeuge ist dies abhängig vom Zeitpunkt der Erstzulassung.

Wichtig: Ein Neufahrzeug, das eine vorläufige Zulassung aus Deutschland hat, wird von den französischen Zulassungsbehörden als nie im Ausland zugelassenes Fahrzeug betrachtet. Fahrzeuge, die für Importzwecke zugelassen sind, werden bei ihrer Zulassung in Frankreich als Neufahrzeuge behandelt.

Bevor Sie in Deutschland ein Fahrzeug kaufen, sollten Sie mit dem Simulator der Direction de l’information légale et administrative (Dila) prüfen, welcher malus écologique Anwendung finden könnte. Klicken Sie auf "acheté neuf en France ou à l'étranger".

Falls Sie irrtümlich auf "importé en France après avoir été immatriculé dans un autre pays" klicken, wird der Betrag der berechneten Abgabe wesentlich höher sein.

Da es sich um ein Neufahrzeug handelt, wird das WLTP-Verfahren 2021 angewendet.

In der großen Mehrheit der Fälle wird der "malus écologique" anhand der pro Kilometer abgegebenen CO2-Menge berechnet, denn die meisten Fahrzeuge verfügen über eine EU-Typgenehmigung. Nur in Ausnahmefällen wird der "malus écologique" anhand der "puissance fiscale" berechnet.

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug in Deutschland kaufen, wird in Frankreich die Abgabe auf Grundlage des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeugs im Ausland berechnet.

Die anzuwendende Abgabentabelle (NEFZ- oder WLTP-Verfahren) hängt von diesem Datum ab:

  • Wenn das Fahrzeug im Ausland vor dem 1. März 2020 mit EU-Typgenehmigung zugelassen wurde, wird die Abgabentabelle mit NEFZ-Verfahren, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung im Ausland in Kraft war, angewandt.
  • Wenn das Fahrzeug im Ausland nach dem 1. März 2020 und vor dem 1. Januar 2021 mit EU-Typgenehmigung zugelassen wurde, wird die Abgabentabelle mit WLTP-Verfahren, die zum 1. März 2020 in Kraft war, angewandt.
  • Wenn das Fahrzeug im Ausland nach dem 1. Januar 2021 mit EU-Typgenehmigung zugelassen wurde, wird die Abgabentabelle mit WLTP-Verfahren, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung im Ausland in Kraft ist, angewandt.

Dieser Betrag wird anschließend für jedes ab dieser Erstzulassung angebrochene Jahr um ein Zehntel gemindert. Wenn Ihr deutsches Fahrzeug also mindestens 10 Jahre alt ist, sind Sie von der Abgabe befreit.

Beispiel

Sie kaufen ein deutsches Gebrauchtfahrzeug, das zum ersten Mal im Jahr 2015 in Deutschland zugelassen wurde.

Der "malus écologique" wird anhand der für 2015 anwendbaren Abgabentabelle berechnet und anschließend um ein Zehntel für jedes seit 2015 angebrochene Jahr gemindert.

Bevor Sie in Deutschland ein Fahrzeug kaufen, sollten Sie mit dem Simulator der Dila prüfen, welcher "malus écologique" Anwendung finden könnte.

Dazu benötigen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins, um die entsprechenden Angaben auszufüllen.