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Gewährleistung & Garantie: Umtausch, Rückgabe, Reparatur oder Geld zurück?

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie spielen im Geschäftsalltag eine große Rolle und werden trotzdem häufig verwechselt oder falsch verstanden.

Die Gewährleistungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben, EU-weit einheitlich geregelt und gelten für alle Kaufverträge, die zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen abgeschlossen werden.

Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder des Verkäufers oder der Verkäuferin.

Gewährleistung: Was ist das?

Kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen Verbraucherinnen oder Verbrauchern mit einem Gewerbetreibenden, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Darin wird geregelt, dass ein Kaufvertrag den Verkäufer bzw. die Verkäuferin dazu verpflichtet, der Käuferin oder dem Käufer mangelfreie Ware zu liefern.

Liegt ein Sachmangel der Kaufsache zum Zeitpunkt der Auslieferung vor, zum Beispiel eine Beschädigung oder ein technischer Defekt, haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer.

Die Gewährleistungsrechte gelten in der gesamten EU. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuwaren mindestens zwei Jahre. Nur bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden.

Was versteht man unter Beweislastumkehr?

Innerhalb der ersten 12 Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt die sogenannte Beweislast auf Verkäuferseite.

Das heißt: Wenn im ersten Jahr ein Mangel (zum Beispiel Riss im Material) auftritt, wird vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.

Auch dann, wenn der Materialfehler zu diesem Zeitpunkt nicht sichtbar war. Die Verkäuferseite muss also beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Nach einem Jahr muss die Kundin oder der Kunde beweisen, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Gewährleistung: Umtausch, Reparatur oder Geld zurück

Wenn ein Mangel vorliegt, können Kundinnen und Kunden frei wählen, ob sie entweder die Reparatur der Ware oder eine Ersatzlieferung möchten (Nacherfüllung).

Kommt die Verkäuferin oder der Verkäufer der Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nach, weil beispielsweise der Aufwand oder die Kosten zu hoch sind, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld zurückzufordern.

Eine Preisminderung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist demnach nur möglich, wenn die Nacherfüllung (Austausch oder Reparatur) fehlgeschlagen ist oder verweigert wird.

Achtung

Sollten Kundinnen oder Kunden die gekaufte Ware absichtlich oder versehentlich beschädigt haben, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Garantie und Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB geregelt und umfasst Sachmängel neu gekaufter Ware, die schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen.

Aufgrund der Beweislastumkehr können Gewährleistungsansprüche innerhalb der ersten 12 Monate oft problemlos geltend gemacht werden. Nach 12 Monaten muss hingegen der Käufer oder die Käuferin nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und nicht etwa durch eine fehlerhafte Nutzung entstanden ist.

Bei der Garantie handelt es sich dagegen um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers.

Durch das Garantieversprechen übernimmt der Garantiegebende zum Beispiel die Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit der gekauften Ware oder eine Mindesthaltbarkeitsdauer.

Verspricht der Garantiegebende die Funktionsfähigkeit der Kaufsache für einen festgelegten Zeitraum, werden von der Garantie Sachmängel erfasst, die Folgen des täglichen Gebrauchs sind.

Solche Verschleißmängel werden von der Gewährleistung nicht abgedeckt.

Tabelle: Unterschied Garantie und Gewährleistung

 GewährleistungGarantie
Gesetzlich geregeltjanein
Dauer bei Neuware2 Jahrewird vom Hersteller oder Verkäufer vorgegeben (oft 1 bis 2 Jahre)
Dauer bei Gebrauchtware1 Jahreventuell Restgarantie (gerechnet ab Erstkaufdatum)
Beweislastumkehr (Neu- und Gebrauchtware)bis zu 12 Monatenein

 

Gewährleistung oder Garantie: Was ist besser?

Käuferinnen und Käufer können bei einem Mangel selbst wählen, ob Rechte aus der Garantie oder der Gewährleistung geltend gemacht werden sollen.

Die Garantie kann interessant sein, wenn die zweijährige Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche abgelaufen ist und die Garantie über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht.

Wichtig

Wenn innerhalb der ersten sechs Monate die Reparatur verlangt wird und man sich auf seine Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beruft, darf die Händlerin oder der Händler nicht einfach ablehnen und an den Hersteller und dessen Garantie verweisen.

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