Blitzer-Warn-Apps und Alkoholtests in Frankreich
Mit dem Auto nach Frankreich? Hier finden Sie die Regeln über Radarwarner und Alkoholtests, die Sie unterwegs beachten sollten.
Radarwarner sind in Frankreich verboten
Viele Autofahrer wissen es nicht. In Frankreich sind Navigationsgeräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, verboten.
Sowohl die Nutzung, als auch das bloße Mitführen ist untersagt. Findet die französische Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, ist ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro fällig und das Gerät wird sichergestellt.
Das Verbot betrifft sowohl mobile Navis, im Auto integrierte Navigationsgeräte als auch Mobiltelefone mit Navigations-Funktion. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten.
Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der direkte Hinweis auf eine Radarmessstelle hingegen ist verboten.
Seit einer Entscheidung des französischen Verfassungsrats vom 24. November 2021 ist das Melden einer Radarfalle erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Alkoholkontrollen, Identitätskontrollen oder ähnliches. Näheres können Sie hier nachlesen (auf Französisch).
In Deutschland sind Navigationsgeräte, die vor Radarfallen warnen, auch verboten.
Zwar darf man hierzulande einen Radarwarner kaufen und besitzen, die Nutzung während der Fahrt ist aber nicht erlaubt.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
Keine Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich
Seit dem 22. Mai 2020 ist es in Frankreich nicht mehr erforderlich, einen Alkoholtester im Wagen mitführen.
Dieses Messgerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an, der in Frankreich 0,5 mg/l nicht übersteigen darf (0,2 mg/l für Fahranfängern, die weniger als 2 Jahre im Besitz des Führerscheines sind), wenn man Autofahren will.
Die Tests gibt es als preisgünstige Einmal-Tests ab 1,50 Euro z.B. an Tankstellen und Apotheken. Aber auch elektronische Geräte sind günstig zu erwerben (z.B. in großen Supermärkten).
Die Geräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein.
Außerdem zu beachten: Einmal-Tests geben keinen zuverlässigen Promillewert an und können von den Werten der Polizeigeräte abweichen.
Nachtclubs und Bars, die zwischen 2.00 und 7.00 Uhr morgens Alkohol abgeben dürfen, sind in Frankreich verpflichtet, ihren Gästen zertifizierte Alkoholtestgeräte zur Verfügung zu stellen.