Immobilienmakler in Frankreich

Sie möchten in Frankreich eine Immobilie erwerben oder verkaufen und überlegen sich hierfür an einen Makler zu wenden? Sie gehen für ein Studium nach Straßburg und haben ein Zimmer über eine Immobilienagentur gefunden? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.

Wie kann ich in Frankreich einen seriösen Immobilienmakler finden?

Achten Sie bei der Wahl des Maklers darauf, dass der Makler über einen Gewerbeschein („carte professionnelle“) verfügt. Wer bestimmte Mindeststandards wünscht, sollte einen Makler beauftragen, der einer Vereinigung angehört wie beispielsweise der FNAIM („Fédération nationale de l’immobilier“).

Gut zu wissen: Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Frankreich stärker reglementiert als in Deutschland. Nur wenn alle Bedingungen (Ausbildgrandsgrad, Berufshaftpflichtversicherung, Eintragung im Handelsregister) erfüllt sind wird ein Ausweis ausgestellt.

Deutsche Immobilienmakler dürfen zwar theoretisch auch in Frankreich tätig werden, sie benötigen jedoch hierfür einen Europäischen Berufsausweis (EBA). Grundsätzlich gilt: bei Kauf oder Miete einer französischen Immobilie ist immer das französische Recht anwendbar.

Welche Aufgaben hat der Makler in Frankreich?

Mit dem Maklervertrag (mandat d’agent immobilier) beauftragen Sie den Makler mit der Durchführung der von Ihnen gewünschten Aufgaben. Der Maklervertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und bestimmte verpflichtende Angaben enthalten, z. B. in Bezug auf die Dauer des Auftrags, die genauen Aufgaben, die Höhe der Maklerprovision und wer diese letztendlich zahlen muss. Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • Das mandat exclusif: Hiermit übertragen Sie dem Makler ein Monopol. Das heißt:  Sie dürfen keinen anderen Makler beauftragen, einen Mieter oder Käufer zu finden und Sie müssen Interessenten ebenfalls an den Makler weiterleiten. Alleinaufträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.
  • Eine Abschwächung des Alleinauftrags stellt das « mandat semi exlusif » dar. Dieses ermöglicht den Verkäufern zusätzlich, auf eigene Initiative hin, einen Käufer zu finden. Ein weiterer Makler darf jedoch nicht eingeschaltet werden.
  • Der „einfache“ Maklervertrag (mandat simple): dieser Vertrag bietet Ihnen weitreichende Freiheiten. Sie können sich sowohl selber um einen Käufer kümmern, als auch einen zusätzlichen Immobilienmakler mit der Suche eines passenden Käufers beauftragen. Gleichzeitig unternehmen Makler jedoch weniger Maßnahmen, um die Immobilie zu verkaufen, als im Falle eines Alleinauftrags, da sie wissen, dass Ihre Immobilie auch von Konkurrenten angeboten wird.

Gut zu wissen: Je exklusiver der Maklervertrag ist, desto besser ist meistens auch Ihr Verhandlungsspielraum, um die Kosten zu senken.

Grundsätzlich gilt: wurde der Kontakt mit einem potentiellen Käufer durch einen Makler hergestellt, sollten Sie nicht versuchen, den Vertrag hinter dessen Rücken abzuwickeln, um die Provision nicht zahlen zu müssen. Andernfalls drohen Schadenersatzforderungen.

Makler beim Immobilienkauf in Frankreich

Welche Rolle spielt der Makler beim Immobilienkauf?

Beim Immobilienverkauf wird der Makler die Immobilie entsprechend vermarkten, um einen passenden Käufer zu finden. Abhängig von dem abgeschlossenen Maklervertrag, kann der Makler nicht nur die Funktionen eines Vermittlers zwischen Käufer und Verkäufer einnehmen, sondern ebenfalls die Verhandlungen mit dem Käufer übernehmen und den Vorvertrag (compromis de vente) aufsetzen.

Gut zu wissen: In Frankreich werden Vorverträge beim Kauf von Immobilien grundsätzlich abgeschlossen und sind sowohl für Käufer als auch Verkäufer rechtlich bindend! Anders als in Deutschland nehmen in Frankreich Immobilienmakler beim Verkauf einer Immobilie eine weitergehende Funktion ein.

Ein Maklervertrag sollte daher den Aufgabenumfang des Maklers genau definieren, z. B. die Laufzeit des Vertrags, die Höhe der Provision sowie wer diese letztendlich zahlen muss (Käufer / Verkäufer/ beide).

 

Wie hoch ist die Maklerprovision und wer muss diese zahlen?

Die Höhe der Provision (frais d’agence immobilière) kann mit dem Makler frei verhandelt werden. In der Praxis verfügen die meisten Makler jedoch über festlegte Berechnungsregeln, die auf alle Verträge Anwendung finden und die in den Geschäftsräumen sichtbar ausgehängt werden müssen. Häufig misst sich die Provision am erzielten Verkaufspreis der Immobilie. Üblich ist z. B. eine Provision von 8%, wenn der Verkaufspreis unter 75.000 € liegt oder 5%, wenn der Verkaufspreis zwischen 150.000-375.000 € liegt.

Gut zu wissen: Die Provision wird grundsätzlich nur dann fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag unterzeichnet wurde.

Makler bei der Wohnungsvermietung in Frankreich

Welche Rolle spielt der Makler bei der Wohnungsvermietung?

Anders als in Deutschland, gibt es in Frankreich zwar nicht die eigene Berufsbezeichnung des „Immobilienverwalters“, französische Makler können diese Funktion jedoch ebenfalls wahrnehmen, z. B. durch den Abschluss des Mietvertrags und die Anfertigung des Übergabeprotokolls (état des lieux d’entrée).

In Wohnungsanzeigen von Immobilienmaklern muss zudem u. a. angegeben werden, ob die Wohnung sich in einer Gemeinde befindet, in der die Nachfrage nach Wohnraum sehr stark ist (zone tendue). Die genaue Lage des Mietobjekts kann nämlich u. a. Auswirkungen auf die Kündigungsfrist des Mieters haben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum frz. Mietrecht. Ob sich Ihre Wohnung in einer zone tendue befindet, kann auch mit Hilfe der Internetseite des Service-Public herausgefunden werden.

 

Wie hoch ist die Maklerprovision und wer muss diese zahlen?

Bestimmte Kosten, die durch die Tätigkeit des Immobilienmaklers anfallen (frais d’agence immobilière), können zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden wie z. B. Besuch der Mietwohnung, Aufsetzen des Mietvertrags oder die Anfertigung des Übergabeprotokolls. Die Höhe der Gebühren, die der Mieter zahlen muss, ist gedeckelt und insbesondere abhängig von der Größe der Wohnung und der Wohngegend, in der sich die Immobilie befindet.

Gut zu wissen: Auf der offiziellen Internetseite desService-Public gibt es einen Rechner, mit dem die maximale Höhe der Maklergebühren, die vom Mieter verlangt werden darf, berechnet werden kann.

Hinweis: Im Unterschied zu einem Immobilienmakler beschränkt sich die Tätigkeit des Vermittlungsbüros (marchands de listes) darauf, Ihnen Listen mit Mietobjekten und den dazu gehörigen Kontaktdaten der Vermieter zur Verfügung zu stellen.

Wann haftet der Immobilienmakler in Frankreich?

Sie können den Immobilienmakler haftbar machen, wenn Sie im Rahmen seiner Tätigkeit einen Schaden erleiden. Im Gegensatz zu Deutschland sind Immobilienmakler in Frankreich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die für vom Makler zu verantwortende Schäden in Anspruch genommen werden kann.

Immobilienmakler in Frankreich haben weitergehende Aufgaben und Pflichten als in Deutschland. (z. B. müssen Vertragspartner vorab umfangreich informiert werden). Aus diesem Grunde gibt es drei Bereiche in denen französische Makler  haftbar gemacht werden können: 

  • Falls er gegen die im Maklervertrag festgelegten Pflichten verstoßen hat, bzw. diese nicht erfüllt hat;
  • Falls er Fehler bei der Erstellung des Mietvertrags / Vorvertrags begangen hat;
  • Falls er gegen bestimmte Beratungs- und Aufklärungspflichten verstoßen hat.

Betrug im Internet: Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Auch wenn das Internet bei der Wohnungssuche mittlerweile unverzichtbar geworden ist, ist hier besondere Vorsicht geboten. Ein gesundes Maß an Misstrauen ist auch bei Online-Anzeigen von (vermeintlichen) Immobilienmaklern angebracht.

Grundsätzlich gilt: leisten Sie keine Vorauszahlungen wenn Sie weder den Makler noch die Wohnung selbst gesehen haben. Bei Mietwohnungen darf der Makler vom Mieter auch keine Anzahlungen verlangen, um diese zu reservieren.

Weitere Informationen und Tipps, worauf Sie bei der Wohnungssuche im Internet achten sollten, finden Sie in unserem Artikel „Betrügerische Wohnungsanzeigen erkennen und sich schützen.

Ein Immobilienmakler übergibt einer Person einen Wohnungsschlüssel.

Immobilien in Frankreich kaufen oder mieten

Sie möchten im Elsass eine Immobilie erwerben oder verkaufen und überlegen sich hierfür an einen Makler zu wenden? Sie gehen für ein Studium nach Straßburg und haben ein Zimmer über eine Immobilie-nagentur gefunden? Doch wie hoch ist die Provision und wer muss die Maklergebühr letztendlich zahlen? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.