Förderung von Photovoltaik in Frankreich

Die Energiepreise steigen, sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. Wer eine Immobilie in Frankreich besitzt wird sich also nicht nur die Frage der energetischen Sanierung stellen, sondern auch über erneuerbare Energien nachdenken.

Private Photovoltaikanlagen werden immer beliebter, bleiben aber weiterhin kostspielig in der Anschaffung. In Frankreich zählen diese Installationen nicht zur energetischen Sanierung von Gebäuden, werden aber im Rahmen bestimmter Prämien und Abnahmegarantien dennoch staatlich gefördert. Wir geben einen Überblick über die Finanzierungshilfen und die Einspeisevergütung in Frankreich.

1.Welche Finanzierungshilfen gibt es?

Der französische Staat bietet unterschiedliche Finanzierungshilfen, um erneuerbare Energien und die energetische Sanierung von Immobilien zu fördern.

Für die energetische Sanierung, also Arbeiten, die die Energieeffizienz einer Wohnung erhöhen sollen, kann die staatliche Förderung MaPrimeRénov‘ in Anspruch genommen werden. Letztere betrifft unter anderem Arbeiten, um Fenster zu modernisieren, Maßnahmen zur Wärmedämmung oder den Einbau einer neuen, modernen Heizung.

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage wird nicht im Rahmen dieser Prämie gefördert, sondern in Form einer niedrigeren Mehrwertsteuer für die Installation und Zuschüssen für den Eigenverbrauch bzw. Verkauf des erzeugten Stroms.

 

Eigenverbrauchsprämie (prime à l’autoconsommation)

Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch, bei denen nur der Überschuss ins Netz eingespeist wird, werden mit einer Investitionsprämie (prime à investissement) gefördert.

Die Höhe dieser Prämie hängt von den Spitzenergebnissen der Anlage ab, welche mit der Einheit Kilowatt Peak (kWp) angegeben werden.

Der Betrag der Prämie wird für jedes Quartal aktualisiert und verteilt über die ersten 5 Betriebsjahre der Anlage ausgezahlt.

Beispiel: Für eine Anlage mit einer Leistung zwischen 3 und 9 kWp erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 290 Euro/kWp (zweites Quartal 2022).

Nach diesen 5 Jahren erhalten Sie aber immer noch die Vergütung für den Überschuss, den Sie ins Stromnetz einspeisen.

 

Senkung der Mehrwertsteuer

Für Photovoltaik-Anlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind und deren Leistung höchstens 3 kWp beträgt, findet eine niedrigere Mehrwertsteuer von 10 Prozent Anwendung.

Bei einer Leistung von mehr als 3 kWp steigt die Mehrwertsteuer auf 20 Prozent.

 

Förderungen durch die Gebietskörperschaften

Möglicherweise kann die Photovoltaik-Anlage auch auf Ebene der Gemeinde, des Departements oder der Region gefördert werden.

Dazu sollten Sie sich im Vorfeld bei den entsprechenden Behörden erkundigen.

Gut zu wissen

Ihre zu renovierende Wohnung befindet sich in der Region Grand Est?

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich im Rahmen des Programms Climaxion individuell beraten lassen und so Hilfestellung bei den geplanten Maßnahmen erhalten.

2. Wie funktioniert diese Förderung?

Die Höhe der Prämie und der ursprüngliche Preis für den eingespeisten Strom werden zum Zeitpunkt des Antrags auf Anschluss beim Netzbetreiber festgelegt.

Der Kaufvertrag zur Einspeisung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschlossen.

Der Anspruch auf diese öffentlichen Finanzierungshilfen (bei Anlagen von weniger als 100 kWp) besteht nur, wenn die Installation der Photovoltaik-Anlage von einem qualifizierten Unternehmen durchgeführt wird und bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Unternehmen muss die RGE-Qualifikation („Reconnu Garant de l’Environnement“) haben.

Auf der Seite von France Rénov' finden Sie eine Liste mit Unternehmen, die über das RGE Gütesiegel verfügen.

Zwar können auch Arbeiten gefördert werden, die von deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

Voraussetzung ist aber, dass das deutsche Unternehmen das RGE-Siegel erhalten hat.

3. Was kann ich mit meinem selbsterzeugten Strom machen?

Sie können Ihren selbsterzeugten Strom entweder selbst verbrauchen und einen eventuellen Überschuss einspeisen oder die gesamte Produktion ins Netz einspeisen.

Dazu wird der erzeugte Strom mit einem Wechselrichter in einen Wechselstrom umgewandelt, der dem des Netzes entspricht.

Zum Einspeisen wird ein intelligenter Stromzähler (wie z. B. der in Frankreich verwendete Stromzähler Linky) benötigt, um sowohl die Produktion als auch den Verbrauch zu messen.

Rund 90 Prozent der französischen Haushalte, die auf erneuerbare Energien setzen, verbrauchen ihren Strom selbst.

In Frankreich sollen rund 100.000 Haushalte und Unternehmen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet sein.

In Deutschland sind es geschätzte 2,2 Millionen Haushalte und Unternehmen.

Die hohe Anzahl an Strom-Selbstversorgern in Deutschland ist aber nicht nur auf Nachhaltigkeitsaspekte zurückzuführen.

Strompreise sind hierzulande sehr viel höher als in Frankreich.   

4. Wieviel erhalte ich für das Einspeisen ins Netz?

Die Preise unterscheiden sich, je nachdem, ob der Strom für den Eigenbedarf genutzt und nur der Überschuss eingespeist wird oder ob die gesamte Produktion verkauft wird.

Beispiel für eine Anlage mit einer Leistung von 3 kWp oder weniger (Preise im zweiten Quartal 2022):

  • Nur Überschuss wird eingespeist: 0,10 Euro/kWh (und in den ersten 5 Jahren Auszahlung der Investitionsprämie)
  • Gesamte Stromproduktion wird eingespeist: 0,1814 Euro/kWh

5. Gibt es Steuervorteile?

Die Einkünfte aus der Einspeisung des selbsterzeugten Stroms ins Netz werden nicht besteuert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Leistung der Anlage liegt unter 3 kWp.
  • Sie ist an höchstens zwei Stellen an das öffentliche Stromnetz angebunden.
  • Sie ist nicht für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bestimmt.

Falls die Leistung Ihrer Anlage mehr als 3 kWp beträgt, müssen die Einnahmen daraus bei der Einkommenssteuererklärung in der Kategorie bénéfices industriels et commerciaux (BIC) angegeben werden.